gaby1967
26.02.2005, 15:50
Hallo,
hier mal ein TV-Tip - vielleicht bringt er ja was:
Montag, 28.02.2005 um 19.25 Uhr auf ZDF
Sendung: WISO
Sendungsinformation
Rekorddefizit - Pflegeversicherung vor dem Kollaps
Wundgelegen und allein gelassen - Alltag in deutschen Pflegeheimen
WISO-Tipp: Pflegeversicherung
Wichtige Informationen für den Besuch des Medizinischen Dienstes
Es ist nicht einfach, Leistungen aus der Pflegeversicherung zu bekommen. Jeder dritte Antrag wird von den Pflegekassen abgelehnt. Der Medizinische Dienst klärt die Pflegebedürftigkeit während nur eines Besuchs. Deshalb sollte man einige wichtige Dinge beachten, wenn der Gutachter vor der Tür steht.
Was tun, wenn das Gutachten nicht wie gewünscht ausfällt? Die Zahl der Pflegebedürftigen, die mit der Entscheidung über ihre Pflegestufe nicht einverstanden sind, ist beachtlich. Immerhin: Ein Drittel aller Klagen werden vor Gericht anerkannt.
Wie sollen sich Pflegeperson, Angehörige und Pflegepersonal verhalten? Worauf ist in den Wochen vor dem Gutachter-Besuch zu achten? Welche Unterlagen und Berichte von Ärzten sollten bereit liegen? Wie steht es um verwirrte Pflegebedürftige? Wie funktioniert ein Widerspruchsverfahren? Wann darf ein Neuantrag gestellt werden? Die Antworten gibt es im WISO-Tipp.
Gruss Gaby
hier mal ein TV-Tip - vielleicht bringt er ja was:
Montag, 28.02.2005 um 19.25 Uhr auf ZDF
Sendung: WISO
Sendungsinformation
Rekorddefizit - Pflegeversicherung vor dem Kollaps
Wundgelegen und allein gelassen - Alltag in deutschen Pflegeheimen
WISO-Tipp: Pflegeversicherung
Wichtige Informationen für den Besuch des Medizinischen Dienstes
Es ist nicht einfach, Leistungen aus der Pflegeversicherung zu bekommen. Jeder dritte Antrag wird von den Pflegekassen abgelehnt. Der Medizinische Dienst klärt die Pflegebedürftigkeit während nur eines Besuchs. Deshalb sollte man einige wichtige Dinge beachten, wenn der Gutachter vor der Tür steht.
Was tun, wenn das Gutachten nicht wie gewünscht ausfällt? Die Zahl der Pflegebedürftigen, die mit der Entscheidung über ihre Pflegestufe nicht einverstanden sind, ist beachtlich. Immerhin: Ein Drittel aller Klagen werden vor Gericht anerkannt.
Wie sollen sich Pflegeperson, Angehörige und Pflegepersonal verhalten? Worauf ist in den Wochen vor dem Gutachter-Besuch zu achten? Welche Unterlagen und Berichte von Ärzten sollten bereit liegen? Wie steht es um verwirrte Pflegebedürftige? Wie funktioniert ein Widerspruchsverfahren? Wann darf ein Neuantrag gestellt werden? Die Antworten gibt es im WISO-Tipp.
Gruss Gaby