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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verhinderungspflege


Gast
04.08.2003, 13:44
Wer weiß was?
Unser Problem: *Meine Tochter ist über mich beihilfeberechtigt (öffentlicher Dienst). Nun habe ich im vergangenen Jahr eine nicht mit uns verwandte oder auch nur vorher bekannte Frau als stundenweise Verhinderungspflege beschäftigt.
Ich dachte nun, dass nach der Gesetzesänderung vor ein paar Jahren auch bei Beschäftigung einer nicht einem Pflegedienst etc. angeschlossenen Person die Kosten (nicht Verdienstausfall, Fahrtkosten etc sondern Entgelt für Verhinderungpflege) bis 1432 € übernommen werden würden. Jetzt teilt mir die Beihilfestelle mit, dass im Beihilferecht des *öffentlichen Dienst nur zwischen nahen Angehörigen, Freunden, Nachbarn etc und über eine Institution beschaffte Person unterschieden würde und nicht wie in der Gesetzesänderung auch noch *insogenannte selbstbeschaffte, geeignete Pflegepersonen ( die dann auch den Betrag von 1432 €bekommen können) unterschieden wird.
Kann es sein, dass es wirklich zweierlei Recht gibt?

Dorit

Gast
04.08.2003, 20:33
Hallo Dorit,

ich kann dir von uns berichten, daß wir Verhinderungspflege seit Jahren nur von Privatpersonen durchführen lassen. Und nie Schwierigkeiten mit der Kostenübernahme hatten.
Egal ob Tage-oder Stundenweise.

Vielleicht hilft dir die Auskunft weiter.

Gruß Kerstin

Gast
05.08.2003, 13:22
Danke Kerstin,
der Hinweis ist allein schon deshalb gut, weil ich langsam an meinem Verstand zweifel.
Darf ich fragen aus welchem Bundesland du kommst?
Bist Du auch im öffentlichen Dienst?
Dorit

Gast
05.08.2003, 22:19
Hallo Dorit,
wir wohnen in Niedersachsen und ich bin nicht im öffent. Dienst.
Wünsche dir,daß du nicht den Mut verlierst und in der Sache
weiter kommst.

Lieben Gruß Kerstin

Gast
07.08.2003, 08:03
Danke Kerstin,
leider ist es gerade die Tatsache, dass ich im öffentlichen Dienst beschäftigt bin und damit nicht in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung komme, sondern einen sogenannten Beihilfeanspruch habe und den rest privat vesichern muss, das Problem. Das Beihilferecht hat die Änderung vor ein paar Jahren angeblich nicht mitgemacht.
Aber trotzdem Danke.
Dorit