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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : rückwirkende Pflegegeldrückforderung


Xenia
19.05.2003, 20:56
Hallo,
ich bekam bis vor 2 Jahren für die Wochenendheimfahrten meiner Tochter (Freitag-Montag), welche im Internat war ,nur für 3 Tage Pflegegeld bezahlt. Wie sich inzwischen herausstellte hätte ich aber Anspruch auf 4 Tage gehabt. An wen kann ich mich wenden um Einsicht in die genaue Pflegegeldberechnung von damals zu bekommen (die Kasse tut dies mit der Begründung ab, jeder Sachbearbeiter hätte halt seine "eigenen Berechnungsgrundlagen".)? Habe ich Anspruch auf Nachzahlung des über Jahre hinweg zu wenig ausbezahlten Pflegegelds? Wer weiss eine Anlaufstelle oder evtl. Rechtsberatung die nicht so teuer ist? http://www.intakt.info/iB_html/non-cgi/emoticons/angry.gif

Wolfgang
20.05.2003, 09:16
Hallo Xenia,
soweit ich weiß, muss die Krankenkasse Einblick gewähren.
Ich kenne verschiedene Eltern, die in solchen Fällen sehr gute Erfahrungen mit dem VDK (http://www.vdk.de) gemacht haben. Wenn man diesem Verein beitritt, erält man kostzenlos Rechtshilfe. Und genau auf dieser Thematik hat speziell der VDK sehr viel Erfahrung.

Ciao,
Wolfgang

Gast
20.05.2003, 12:36
Hallo Xenia!

Bei Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe (Internatsunterbringung), für die zur Abgeltung des Anspruchs auf Leistungen bei vollstationärer Pflege der Pauschbetrag nach § 43a SGB XI gezahlt wird, kommt für die Zeit der Pflege im häuslichen Bereich (z. B. an Wochenenden oder in Ferienzeiten) die Zahlung des Pflegegeldes für die tatsächlichen Pflegetage in der Familie in Betracht.
Dabei zählen Teiltage (z. B. häusliche Pflege ab Freitagabend) als volle Tage.
Für die Berechnung des Pflegegeldes ist der maßgebende Pflegegeldhöchstbetrag für die jeweilige Pflegestufe zu berücksichtigen. Der für die Pflegestufe maßgebende Leistungsbetrag nach § 37 Abs. 1 SGB XI wird durch 30 dividiert und ist mit der Zahl der zu Hause verbrachten Pflegetage multipliziert. Auch bei der Ermittlung der zu Hause verbrachten Pflegetage ist der Kalendermonat mit 30 Tagen anzusetzen. Das sich so ergebende anteilige Pflegegeld darf jedoch zusammen mit der Leistung nach § 43a SGB XI den für die jeweilige Pflegestufe festgelegten Sachleistungshöchstbetrag (§ 36 SGB XI) bei häuslicher Pflege nicht übersteigen.


Ich würde dir raten, erst einmal einen schriftlichen Antrag auf Nachzahlung der Tage stellen, mit dem Hinweis, dass Teiltage als volle Tage bei der Berechnung des Pflegegeldes zählen.
Schriftlich ist wichtig.

Fast jede Krankenkasse hat eine Kundenbetreuung oder Beschwerdestelle. Dort würde ich mal anrufen, die dort tätigen Menschen sind meistens sehr freundlich und hilfsbereit.

Ruf doch mal beim Bundesgesundheitsministerium
kostenloses Beratungstelefon der Pflegekasse an 0800 1919190.

Wie sah denn die Bescheinigung des Internates aus?
Wie kommt es, dass dir zu wenig gezahlt wurde?

Gruß Jaguar

Gast
20.05.2003, 21:08
Vielen Dank für die Tips. Leider bin ich mir nicht ganz 100 % ig sicher ob zuwenig bezahlt wurde, denn auf unserer Geschäftsstelle im Ort hatte man selber nicht allzuviel Ahnung im Umgang mit Pflegegeld. Der zuständige Sachbearbeiter war schon kurz vor der Rente und meinte halt nur, dass ich nur 3 Tage angerechnet bekommen würde und was will man da als Laie dagegen sagen wenn man selbst keine Ahnung hat?
Wie kann ich denn das alles überprüfen ob und wie lange ich zu wenig bekommen habe, denn immerhin war meine Tochter in den Jahren 1995-2001 im Internat und das ist ja schon eine Weile her?

Jaguar
20.05.2003, 21:12
Hallo Xenia,
ich möchte gerne versuchen, dir zu helfen.
Erst einmal wann ist deine Tochter am Wochenende nach Hause gekommen, an welchem Tag und an welchem Tag ins Internat zurück.
LG
Jaguar

Xenia
21.05.2003, 10:54
Hallo Jaguar,


meine Tochter kam in den Jahren 95 bis 2001 jeden Freitag um ca. 13.00 nachhause und wurde am Montag morgen um 8.00 wieder abgeholt. In den Ferien war sie den ganzen Tag zuhause. Für diese Zeit habe ich auch mehr Pflegegeld bekommen, nur bei den Wochenenden bin ich mir nicht sicher. Denkst Du, die Kasse schickt mir die ganzen Berechnungen von damals zu oder überprüft das selbst? ich denke, die werden sich rausreden, denn nachzahlen wollen die bestimmt nicht. Ich habe einmal versucht eine genaue Berechnung für 1 Woche schriftlich zu bekommen, da haben sie sich schon geweigert.

Jaguar
21.05.2003, 11:58
Hallo Xenia,

jetzt brauche ich noch die Pflegestufe deiner Tochter. Dann wäre sehr wichtig, wenigstens für einen Monat die Unterlagen zu suchen, welche Summe dir in einem Monat ausgezahlt wurde und versuche zu rekonstruieren, an wie vielen Wochenenden in diesem Monat deine
Tochter zu Hause war.
Ich werde dir dann ausrechnen, wie viel dir pro Tag, pro Wochenende, pro Monat Pflegegeld zusteht.

Und wenn du möchtest dir auch bei der Formulierung für die Eingabe bei der Pflegekasse helfen.

Lieben Gruß
Jaguar

Xenia
26.05.2003, 14:10
Hallo Jaguar,

Vielen Dank, dass Du mir Deine Hilfe anbietes. Ich habe noch alte Kontoauszüge gefunden (vom Jahr 1999), danach habe ich immer das Pflegegeld ca. am 19 eines Monats bekommen. Im Juli August 552,50 DM (!), im Npvember 552,50 DM und im Dez. 99 (am 23.12 ) 589,33 DM. Die haben es jeden Monat ausgerechnet und ich musste fast jeden Monat dorthin, damit sie es nicht vergessen haben und musste sie von neuem erinnern. Einen Beleg hab ich nie bekommen, immer nur das Geld aufs Konto.
Vielleicht können wir auch perE-Mail kommunizieren, dann muß nicht immer alles hier über das Forum laufen ?
Meine Adresse: Abelek@web.de

Liebe Grüße
Xenia