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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz


Bettina
21.01.2003, 10:52
Ein Herzliches Halllo an euch alle !
Diese Seite ist echt klasse und ich freu mich,dass ich euch gefunden habe !
so,nun meine Frage :
Ich habe gerade mit meiner Kasse,wegen des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes gesprochen.
Die Sachbearbeiterin meinte,dass ich das nicht fürs letzte Jahr rückwirkend beantragen könnte und das sie nur für qualifizierte
Pflegedienste zahlen würden.
Hat da jemand andere Auskünfte ?
Im letzten Jahr wußte ich noch nichts von diesem neuen Gesetz.Ich war ziemlich krank und habe das "Verhinderungspflegegeld" schon im März aufgebraucht.
Meine Nachbarin ist Krankenschwester und hat Sabrina,meine Tochter,sehr oft betreut.Ich hab ihr dann aus eigener Tasche Geld gegeben.Ich lebe mit meinen zwei Kid´s vom Sozialamt.Es ist sicher zu verstehen, dass mich diese Sonderausgaben sehr belastet haben,zumal ich ständig ärger mit dem Sozialamt habe und die mir dauernd Geld kürzen,weil ich keine geeignete Wohnung finde.Im Grunde lebe ich vom Pflegegeld.Richtig ist das auch nicht.
Ich würde mich freuen wenn jemand Infos hätte.
Liebe Grüße
Bettina

yvonnejanssen
21.01.2003, 12:24
Hallo Bettina,

schau mal bei uns auf der HP unter Pflegegeld, dort haben wir etwas über die Pflegeleitungs-Ergänzugsgesetz und auch weitere Links dazu, die dich genau informieren darüber.
Versuche doch das nächste Mal wenn du so krank bist dir eine Haushaltshilfe verschreiben zu lassen, damit dann die Kosten von der KK übernommen werden. Des weiteren würde ich dir raten mal mit der Lebenshilfe zu sprechen, denn man kann für sein behindertes Kind zusätzliches Stunden bekommen, wo das Kind dann auch mal tagsüber betreut wird ohne dass du die Verhinderungspflege in Anspruch nimmst. Die Kosten werden dann über die Eingliederungshilfe übernommen.

Viele Grüße
Yvonne

Gast
21.01.2003, 13:58
Hallo Bettina,
ein paar Ergänzungen gibt es noch unter http://www.intakt.info/informa....etz.htm (http://www.intakt.info/94-0-zusaetzliche-betreuungsleistungen-in-der-pflege.html), wobei bei behinderte-kinder.de alle wichtigen Infos stehen. Es wäre toll, wenn Du berichten könntest, welche Erfahrungen Du mit diesem Gesetz gemacht hast. Das würde mich sehr interessieren.

Ciao,
Wolfgang