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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verhinderungspflege rückwirkend ???


gaby1967
03.06.2005, 14:17
Hallo,

bei uns steht in 14 Tagen die Verhandlung vom Sozialgericht wegen Pflegestufe bei Maximiliane an.

Zur Erinnerung:

Pflegestufe 1 bis 09/2003 - eingestellt zu 10/2003. Seit dem keinerlei Pflegegeldzahlungen. Aus diesem Grund konnte ich keine Verhinderungspflege beanspruchen. Wenn jetzt das Gericht sagt: "Aberkennung der Pflegestufe 1 ist falsch", dann muss die Pflegekasse ja ab 10/2003 das Pflegegeld nachzahlen.

Meine Freundin hat mir auch in der Zeit, in der ich kein Pflegegeld für Maximiliane erhalten habe, immer mal wieder für ein paar Stunden die Kleine abgenommen.

Kann ich dann, wenn Urteil zu unseren Gunsten ausfällt, auch ab 10/2003 auch noch den Antrag auf stundenweise Verhinderungspflege "nachschiessen" oder geht mir das durch die Verzögerung seitens der Pflegekasse verloren?

Danke Euch.