Gast
20.11.2002, 21:19
Hallo, ich bin Lehrerin einer Schülerin mit schwerer Tetraparese und kann nicht sprechen. Das Mädchen hat nach langem Kampf von ihrer Krankenkasse ein Laptop als Kommunikationshilfe *bekommen, worüber wir sehr glücklich sind. Das ist eigentlich eine erfreuliche Tatsache, aber... bis das Laptop da war, arbeiteten wir zu Hause bzw. in der Schule jeweils auf einem großen PC. Nun unser Problem: Welcher Finanzleister ist zuständig, um Laptop und PC auf einen einheitlichen Stand zu bringen? (Auf dem Laptop ist eine modernere Version, aber dafür sind alle individuell erstellten Seiten auf dem PC der Schule *und man muss dazu sagen, dass das Kommunikationsprogramm nicht so einfach zu handhaben ist und stundenlange Arbeit notwendig wird, um die Versionen zu vereinheitlichen.) Die Krankenkasse sieht sich nicht in der Pflicht, obwohl das Gerät ja zur Kommunikation dienen soll. Die Schule hat auf ihrem Gerät alles, was sie für den Unterricht mit der Schülerin braucht. Daher lehnt auch der Schulträger die Zahlung *für die Anpassung auf dem Laptop, der ja "privat" ist ab. - Ich als Lehrerin des Mädchens bin über die Situation sehr unglücklich zumal die Eltern leider bei mir ihren Ärger ablassen. - Nun habe ich die vielen Hinweise von Eltern hier auf den Seiten gelesen. Und nun meine Hoffnung, vielleicht kennt sich da jemand mit der Rechtslage aus!?? Aus dem Bauch raus würde ich ja sagen, die Krankenkasse muss ran, weil sie ja auch für Leistungen z.B. bei Anpassung von Stehständern, Rollis... zahlen muss. Aber wo könnte so etwas schwarz auf weiß stehen? - Bin für jeden Hinweis dankbar. Viele Grüße Bine
PS: Gerne übernehme ich selbst nach der grundsätzlichen Anpassung alles weitere, denn mal ein neues Bild, Fenster oder Seite, das ist zu machen, aber der jetzige Umfang nicht.
PS: Gerne übernehme ich selbst nach der grundsätzlichen Anpassung alles weitere, denn mal ein neues Bild, Fenster oder Seite, das ist zu machen, aber der jetzige Umfang nicht.