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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrkosten zur Behinderteneinrichtung


Gast
19.01.2005, 13:40
Hallo,
unser Sohn Lucas(5 Jahre alt) ist ab Februar im 250 km entfernten Taubblindenwerk in Hannover untergebracht. Nun erfahre ich vom Sozialamt, welches in diesem Fall für die Fahrkosten zuständig ist, da Lucas noch nicht schulpflichtig ist, dass die Übernahme der Fahrkosten einkommens- und vermögensabhängig ist. Da die Einrichtung an den Wochenenden ja nicht geschlossen ist müßten wir ihn ja auch nicht abholen (so die Begründung).
Weiß hier jemand, ob diese Bestimmungen auch im Schulalter zutreffen, wenn also diese ganzen Sachen über das Schulamt laufen? Oder wird man generell bestraft, wenn man berufstätig ist?
Da ich mein Kind mit 5 Jahren gern noch jedes Wochenende zu Hause sehen möchte, sind das im Monat ca. 400 Euro reine Spritkosten, die da auf uns zu kommen. Die Zeit noch gar nicht mit eingerechnet, denn wenn wir die Fahrkosten tragen, werden wir kein Fahrunternehmen mit dem Transport beauftragen, da diese kosten ja noch höher sind (ca. 1400 Euro bei 4 Heimfhrten im Monat).

Gruß Birgit