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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kostenübernahme für Windeln


Gast
18.06.2003, 12:07
Hallo,

vielleicht kann uns jemand einen Tipp geben?
Unser 8-jähriger Sohn ist seit 1 1/2 Jahren nach einer schweren Erkrankung körperlich und geistig schwer behindert und hat Pflegestufe 3 bekommen. Er braucht Tag und Nacht Windeln.

Wir haben uns die Windeln vom Arzt verschreiben lassen und das Rezept an die private Kranken- und Pflegeversicherung eingereicht. Dort wurde die Sache von der Abteilung Pflegeversicherung übernommen und uns mitgeteilt, daß Windeln nicht im Versicherungsschutz enthalten seien, entgegenkommend jedoch bis zu 50 € monatlich erstattet würden. Das reicht natürlich hinten und vorne nicht.

Nach allem, was man hört, ist ja eigentlich die Krankenversicherung für die Windeln zuständig. Hat jemand Erfahrung mit Privat-Versicherung und Windeln? Kennt jemand entsprechende Gerichtsurteile?

Vielen Dank für alle Antworten!

Elisabeth

Chrissie
18.06.2003, 15:30
Hallo Elisabeth,

mein Sohn ist 11 Jahre, hat ebenfalls Pflegestufe 3 und braucht rund um die Uhr Windeln. Als die Pampers Extra Large nicht mehr reichten, habe ich mir von meiner Kinderärztin ein Rezept ausstellen lassen für Hilfsmittel wegen Inkontinenz. Unsere Apotheke hat dann einen Kostenvoranschlag mit der monatlichen Stückzahl an die Krankenkasse geschickt, der auch dann prompt genehmigt worden ist. Hat mit der Pflegeversicherung auf jeden Fall nichts zu tun. Wir sind allerdings pflichtversichert, weiß nicht, ob das bei der privaten Kasse anders läuft.

Liebe Grüße
Ulli

Ingo
19.06.2003, 11:28
Windeln, muss die Krankenkasse zahlen, wenn das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Dazu wird ein Attest vom Kinderarzt ausgestellt und der Krankenkasse mit einen formlosen Antrag zugeschickt. Wichtig ist das auf dem Attest steht, Tag und Nacht inkontinent. Ist das Kind inkontinent aufgrund seiner Behinderung, so ist es möglich die Kosten auch früher erstattet zu bekommen.

Gast
19.06.2003, 12:54
Hallo,
wir stecken mitten im Widerspruch, denn unsere Krankenkasse hat die Kostenerstattung für Windeln abgelehnt. Die Begründung:
Keine Leistung der gesetzl. Krankenkasse.
Zur Erklärung, Dominik ist fast 5 Jahre, mehrfach schwertstbehindert und auch minderwüchsig. Unser Kinderarzt hat es noch nicht erlebt, daß die Kostenübernahme abgelehnt wurde.
Jetzt kümmert sich der Rechtsanwalt um die Sache.
Werde berichten wie es ausgegangen ist.

Liebe Grüße Kerstin mit Doni

T-schuldigung........... muß natürlich Krankenkasse heißen und nicht KH.

Ingo
19.06.2003, 19:04
§ 33 SGB V Hilfsmitte.
Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind.

WICHTIG:
Wichtig ist das auf dem Attest steht, Tag und Nacht inkontinent.

Ingo
19.06.2003, 19:14
Hier noch Urteile:
Inkontinenzprodukte ermöglichen eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
BSG-Urteile vom 07.03.1990, AZ 3 RK 17/88;
3 RK 15/88; AZ 3 RK 15/88

Prävention bei schweren Funktionsstörungen
BSG-Urteil vom 13. 05. 1982, AZ 8 RK 8/81

gefunden habe ich diese auf der Seite Selbsthilfeverband Inkontinenz (http://selbsthilfeverband-inkontinenz.org)