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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kosten für Heimübernahme


Xenia
27.01.2003, 10:27
Hallo,

ich habe eine 100 % schwerbehinderte 15-jährige Tochter, die ich schweren Herzens in ein Heim geben musste weil mein Exmann keinen Unterhalt bezahlt und ich ich Teilzeit arbeiten gehen muß um meine Familie zu ernähren. Leider habe ich in den Schulferien und Krankzeiten niemanden der auf sie aufpassen könnte. Jetzt muss ich jeden Monat 220 Euro an den LWV zahlen ( häusliche Ersparnis ) und ich kann das Geld fast nicht aufbringen. Wenn ich mehr verdienen würde, müsste ich mich auch noch an den Heimkosten beteiligen, so dass ich eigentlich nur noch für das Heim arbeiten würde
( und das alles obwohl ich seit 10 Jahren für meine 3 Kinder noch nie einen Pfennig Unterhalt bekommen habe !) ich bin jetzt fast gezwungen meine Tochter wieder nachhause zu holen weil ich mir das Heim nicht mehr leisten kann ! Wer kann mir Auskunft und Rat geben über die Berechnungsgrundlagen des LWV und evtl. Möglichkeiten der Betreuung in den Ferien und Krankzeiten und an wen ich mich wenden kann bei solchen Fragen ? http://www.intakt.info/iB_html/non-cgi/emoticons/sad2.gif [B]

Wolfgang
27.01.2003, 11:44
Hallo Xenia,
leider gibt es im Kinder- und Jugendbereich keine allgemeine Berechnungsgrundlage für den von den Eltern zu zahlenden Beitrag. In vielen Bezirken muss ein Teil der Kosten übernommen werden. Dabei gehen die Behörden in der Regel folgendermaßen vor: Das Sozialhilfeamt prüft zunächst die Einkommensverhältnisse (aber nicht die Vermögensverhältnisse!) der Eltern. Je nach Schweregrad und Art der Behinderung, Alter des Betroffenen, Art der Unterbringung und Einkommen der Eltern werden diese in unterschiedlichem Umfang zur Deckung der Kosten herangezogen.

Der maximale Betrag liegt in Unterfranken bei 80% des Sozialhilfesatzes (Höhe des Sozialhilfesatzes in Unterfranken, Stand Jan. 2002: 277 €). Für andere Regionen gelten aber unterschiedliche Regelungen.

Wenn der Vater des Kindes nicht zahlt und Du durch Teilzeitarbeit die Familie ernähren musst, könntest Du unter Umständen Sozialhilfe beantragen. Hast Du darüber schon einmal nachgedacht?

Ein kleiner Trost: Sobald Dein Kind 18 Jahre ist, musst Du pauschal 26 Euro pro Monat für den Heimaufenthalt zahlen, wobei dieser Betrag in Härtefällen erlassen werden kann.

Ciao, Wolfgang

P.S.: weitere Infos unter
http://www.intakt.info/149-0-wohnen-in-einer-wohneinrichtung--wohnheim.html

P.P.S.: Für Informationen zur Betreuung im Krankheitsfall etc. schau mal unter http://www.intakt.info/information/information.htm. Dort findest Du eine Übersicht über Deine Rechte und zur Verfügung stehende Dienste. Bekommst Du für Deine Tochter Pflegegeld?
Eine mögliche Anlaufstelle ist auf jeden Fall der Familienentlastende Dienst der Lebenshilde. Schau mal unter http://www.intakt.info/anlaufstellen/offene_hilfen.htm

Gast
18.02.2003, 09:31
Zitat[/b] ( @ --)]
HAllo Wolfgang,

kannst Du mir sagen welche Sätze für die Berechnung der Eigenleistung bei Heimunterbringung in Baden Würtemberg gelten? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich nur 80% des Regelsatzes der Sozialhilfe bezahlen muß, denn wenn ich jetzt statt 18 Std. die Woche einen Ganztagsjob hätte müsste ich doch dementsprechend mehr zahlen, oder? D. h. ich würde nur noch arbeiten gehen um dem LWV mehr Geld zu geben ?
Zum Sozialamt will ich nicht, denn ich habe noch 2 Söhne in der Ausbildung deren Ausbildungslohn dann wohl auch angerechnet wird. Dürfen die übrigens auch in die Berechnung des LWV mit aufgenommen werden, z. B. dass sie sich mit mir die Miete und Lebensunterhaltskosten teilen müssen? Ich kann doch den beiden nicht ihr ganzes Geld abknöpfen, damit ich die Heimunterbringung ihrer Schwester zahlen kann. Direkt beim LWV nachfragen will ich nicht, denn ich glaube, die geben mir keine objektive Auskunft.
Jetzt muß ich auch noch das gesamte Kindergeld für meinen Ältesten (2100 Euro) vom letzten Jahr zurückzahlen weil er angeblich 150 Euro zuviel verdient hat, wird dies eigentlich beim LWV berücksichtigt?
Ich glaube, ich sollte vielleicht mal einen Anwalt aufsuchen, denn ich kenn mich bald gar nicht mehr aus und befinde mich echt in einer total verzettelten finanziellen Situation.
Karin

Wolfgang
18.02.2003, 11:45
Hallo Xenia,
es hat hier schon einmal eine Frau aus BW nachgefragt, genauer gesagt aus dem Hohenlohe-Kreis. Ich habe damals beim dortigen Landratsamt angerufen und bekam die Mitteilung, dass maximal 80% des Sozialhilfesatzes gezahlt werden muss, allerdings nur bei stationärer Unterbringung. Schau mal unter: http://www.intakt.info/cgi-bin....l=heim% (http://www.intakt.info/cgi-bin/forum/ikonboard.cgi?act=ST;f=3;t=13;hl=heim%). Natürlich kann es sein, dass sich mittlerweile bereits etwas geändert hat oder in unterschiedlichen Regionen unterschiedliche Sätze gelten.

Wenn Du rechtliche Hilfe brauchst, dann kann ich Dir die Rechtsberatung des VDK (http://www.vdk.de) empfehlen. Man muss in diesem Verband Mitglied werden und bekommt dann kostenlos Rechtsbeistand.

Ciao,
* Wolfgang

Gast
21.03.2003, 11:10
Zitat[/b] ( @ --)]
Hallo Wolfgang,

habe mich beim, Sozialamt erkundigt wie hoch der Höchsbetrag der Eigenleistung für Zuzahlung bei Heimunterbringung ist und die sagten mir, dass es keinen Höchstbetrag gäbe. So ganz nach dem Motto, kommt ganz auf das Einkommen an, je mehr man verdient umso mehr muß man bezahlen. Also, ich weiss jetzt nicht mehr was wirklich stimmt und ist bei dem Höchstbetrag ( 80% vom Regelsatz in Unterfranken) nur die häusliche Ersparnis gemeint oder wird die wieder extra berechnet? I
ch wohne im Raum Freiburg, zuständig ist der LWV in Karlsruhe, dort möchte ich aber nicht nachfragen, weil die mich dann gleich an meinen zuständigen Sachbearbeiter verweisen und ich gerne eine 2. Meinung gehört hätte. Weißt Du vielleicht noch was ?

Wolfgang
21.03.2003, 12:10
Hallo Xenia,
die Regelungen unterscheiden sich wirklich massiv von Region zu Region. Wie es in Freiburg ist weiß ich leider nicht. Ich glaube aber, dass das Sozialamt hierfür gar nicht zuständig ist.
Frage am besten noch mal beim Jugendamt nach.

Frage dort auch nach, ob in Deinem Fall eine Möglichkeit besteht, Mittel aus der Eingliederungshilfe (§35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) z.B. wenn das Kind daheim untergebracht wird und eine ambulante Einrichtung besucht.
Vielleicht lässt sich ja eine Lösung außerhalb des Heimes finden.

Ciao,
Wolfgang

Gast
21.03.2003, 12:58
Hallo Xenia,
für die Heimkostenübernahme ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe zuständig, also für Freiburg der Landeswohlfahrtsverband.
Das mit der häuslichen Ersparnis von 80% des Regelsatzes stimmt. Allerdings können die Träger der Sozialhilfe geringfügige Abweichungen beschließen.
Was aber inszwischen Bundeseinheitlich geregelt ist , ist die Heranziehung von Unterhaltspflichtigen aus Vermögen und Einkommen im § 91 -Abs. 2 BSHG (Bundessozialhilfegesetz). Wenn Ihr Kind im Alter von 18 bis 27 Jahren ist, haben Sie die Wahlmöglichkeit, entweder sie zahlen monatlich 26,00€ an Unterhaltsgeld, oder Sie lassen Vermögen und Einkommen überprüfen und sind unter den Grenzwerten und müssen nichts bezahlen. Ab dem 27.Lbj. gibt es die Wahl nicht mehr, dann zahlen Sie 26,00 € monatlich.

Gruss
Ralf
http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif