Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegegeld
Hallo
Mein Sohn hat seid 3 Monaten die Pflegestufe 1 .
Könnt ihr mir sagen ab wann ich die 2 Beantragen kann /soll.
Mein Sohn 3 Jahre hat eine ausgeprägte Milcheiweissallergie.Bis vor kurzem konnte ich ihn von Milchprodukten fernhalten .
Seid ca.5 Wochen ,,muss ich noch mehr aufpassen ,er möchte am liebsten vieles Probieren.Gerade dann wenn seine beiden grosse Brüder am Essen sind.
Diagnose:Ösophagusatresie,Refluxkrankheit,Stenose, Athma Bronchiale,Milcheiweissallergie ,Latexallergie,Button
Wer kann mir einen Tip geben ,,
Im vorraus vielen Dank
Susi und Jordan
Hallo Susi,
wenn es um das "fern halten" von bestimmten Lebensmitteln geht sieht es mit einer Anrechnung auf die Pflegezeit zur höherstufung schlecht aus. Dann müßte z. B. auch angerechnet werden das ein Kind beim Zähneputzen weg läuft und man "stundenlang" hinterher rennen mus. Wenn er nicht auch in anderen Bereichen mehr Hilfe braucht lohnt sich ein Antrag auf eine Höherstufung kaum.
:-) Helmut
helick@web.de
Simone mit Adrian
03.11.2002, 11:47
Hallo, da kann ich mich mal an die Frage anschliessen, mein Sohn wird im Januar 6, ich muss ihn wicklen, anziehen, waschen, halt diese Dinge ganz oder zumindesetsn teilweise übernehmen, essen kann er alleine, allerdings muss ich hinterher erstmal putzen, weil er ganz gern gern schaut wie super sich kartoffelbrei auf der Tischplatte verreiben lässt. Er läuft, aber bei Trepeesteigen ect. muss geholfen werden.....
vielleicht kann mir sagen ob es da sinn macht die erhöhung auf 2 zu beantragen.
LG Simone
yvonnejanssen
06.11.2002, 22:17
Hallo ihr,
unsere Tochter ist 8 Jahre alt und wir haben die Pflegestufe 1 mit hartem Kampf bekommen, als sie 3 jahre alt war und als sie 5 war haben wir einen Höherstufungsantrag von 1 auf Pflegestufe 3 gestellt. Wir haben ausführliches Tagebuch geführt, damit wir dem MDK gut Rede und Antwort stehen konnten, zumal sie auch gleich merken, dass man sich gut vorbereitet hat. Des weiteren kann ich auch ein Buch empfehlen:
Richtig begutachten, gerecht beurteilen welches man über die Lebenshilfe beziehen kann. Wichtig finde ich immer bei der Begutachtung, dass man nicht ganz alleine da ist, sondern noch jemanden vertrautes dabei hat.
Man sollte vorher genau schauen, was für Pflegeaufwendungen man hat und den Pflegebedarf, der dann altersentsprechend abgezogen wird abziehen. Dann kann man ungefähr einschätzen, ob es sich lohnt einen Höherstufungsantrag zu stellen.
Viele Grüße
Yvonne
Hallo und schönen guten Abend,
ich denke, eine Höherstufung kann doch immer beantragt werden ....jedenfalls nach meinem bescheidenen Wissen.
Ich habe damals -als mein Grosser (Autist) 3 Jahre alt war auch eine Höherstufung auf die 2 beantragt und bekommen.
viele Grüsse, Tanja