Wir haben heute einen Bescheid über die Pflegestufe 1 bekommen.Wir wollen für unseren autistischen Sohn aber mindestens die Pflegestufe 2 haben.Sollen wir jetzt gleich einen Rechtsanwalt einschalten?Wie sieht das dann mit der Zahlung der Pflegestufe 1 aus, wird die eingestellt wenn man Widerspruch einlegt?
Hallo Regina,
ihr solltet auf jeden Fall formlos Wiederspruch gegen den Bescheid einlegen und das Gutachten anfordern, so das ihr überhaupt erst einmal feststellen könnt, ob alle Pflegerelevanten Zeit im Gutachten aufgeführt sind. Danach könnt ihr euren Wiederspruch vermutlich auch begründen.
Das Pflegegeld der Stufe 1 wird durch den Wiederspruch natürlich nicht gestrichen.
Gruß Friedel