Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verhinderungspflegt - Stundensatz ?
Hallo liebe Listis,
welchen Stundensatz kann man im Durchschnitt berechnen, für die Verhinderungspflege. Wieviel zahlt ihr euren Betreuerinnen/Betreuern ?
Lieben Gruß
Ingrid
Hallo Ingrid,
wir bezahlen unserer Babysitterin 11 Euro die Stunde. Meiner Erfahrung nach ist das für eine Privatperson relativ hoch.(Pflegedienste kosten einiges mehr.)
Sie begann bei uns allerdings schon, als unsere Kleine erst 3 Jahre alt, sprach- und hilflos war und ist Kinderpflegerin.Das absolute Vertrauen in sie war uns die 11 Euro wert.
Ich würde den Stundenlohn von der Pflegebedürftigkeit des Kindes abhängig machen.
Grüße
Pauline
Hallo!
Ich weiß von einer mir bekannten Lebenshilfe-Ortsvereinigung, dass dort 7,- Euro pro Stunde Einzelbetreuung über Verhinderungspflege gezahlt werden.
Grüße,
Holger
Hallo,
wir zahlen 7,50 Euro die Stunde an unsere Vertretung. Sie meinte dann, das wäre zu viel, aber wir konnten sie überreden es zu akzeptieren ;-)
Liebe Grüße
Harald
Hallo,
bei uns liegt der Satz den wir pro Stunde zahlen je nach Betreuer (wegen Alter und Qualifikation und auch nach Aufwand- abends wenn die Kinder schlafen und jemand quasi nur dasitzt für den Fall, dass die Kinder wach werden und ansonsten fernsehen, lesen, stricken oder sonstwas machen kann dann weniger als wenn der volle Einsatz und Aufmerksamkeit gefordert sind) zwischen 6,00 Euro und 8,00 Euro
LG, amai
Hallo,
es besteht ja an 28 Tagen im Jahr Anspruch auf die Verhinderungspflege. Kann man diese verteilt aufs Jahr nehmen, um z.B. 2-3 x pro Woche 3-4h in Anspruch zu nehmen?
Und wie rechnet man diese ab? Muss man sich was quittieren lassen? Muss man feste Zeiten oder Sätze im Vorfeld beantragen und erhält man dann monatlich Geld? Oder reicht man am Jahresende alles auf einmal ein? (Geht das auch rückwirkend für das lfd. Jahr? )
Und auch wichtig: muss der Empfänger der Leistungen (z.B. die Ersatzpflegeperson) diese Einnahmen versteuern bzw. bei der Steuer angeben (sind ja auf den Monat gerechnet geringfügige Einnahmen)?
Viele Fragen, aber wer hat diese nicht?
Gruß, Brian
Hallo,
ich bezahle meine Ersatzpflege einen Stundenlohn von 7,30 € mal 7 h, dass auf die 28 Tage gerechnet komme ich fast hin. (1432 €)
Ich lasse die Ersatzpflege über den Tag verteilt (je nach Bedarf) kommen, aber nie über 8 h!!! http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif Ansonsten wird Euch wieder das Pfegegeld gekürzt und das muss doch nicht sein, oder?? http://www.intakt.info/forum/images/smilies/cool.gif
Viele Grüße und viel Glück!!!
Hi Brian,
das Geld für die Pflegeperson (Ersatzpflege) ist ein lohnsteuerfreies Einkommen, wird nicht angegeben.
Hallo Brian,
Muss die Aussage von "Gast" noch etwas einschränken. Das Geld, das man als Betreuer verdient ist nach § 3 Nr. 26 EStG bis zu 1.848 EUR pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Dazu ist erforderlich, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet wird und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient. Soviel zum Recht. Also ist meines Wissens so, dass diese eigentlich z.B. über die Lebenshilfe oder eine andere Organisation abgerechnet wird, wenn man es ganz genau machen will. Diese muss diese Tätigkeit auch dem Finanzamt melden, soweit ich weiß, damit das Finanzamt klar kriegt, dass es auch wirklich unter 1.848 EUR sind. Unter diesen Betrag fällt ja z.B. auch die Tätigkeit als Übungsleiter im Sportverein oder so etwas und wenn die Pflegeperson so etwas noch nebenbei macht, dann muss sie eben schauen, dass sie darunter bleibt.
grüße,
Holger
Hallo Brian,
noch ein paar Ergänzungen:
Du mußt die Verhinderungspflege immer (und das jedes Jahr neu) im Vorfeld beantragen, sonst ist die Kasse nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. (Formulare hierzu gibt`s bei Deiner Kasse).
Die Person darf nicht mit Dir verwandt sein, sonst bekommt sie nur eine Aufwandsentschädigung.
Du kannst die Stunden nach Bedarf abrufen, also auch 140 x 1 Stunde, ab 8h am Stück wird Pflegegeld abgezogen.
Wie Deine Kasse abrechnen will, ob über Dich oder direkt mit der Betreuung, mußt Du bei Deiner Kasse abfragen.Die Betreuung muß aber so oder so eine Rechnung ausstellen.
(Bei uns läuft es so, daß wir in Vorleistung treten, also die Babysitterin direkt bezahlen und 1-2mal pro Jahr ihre Rechnungen bei der Kasse einreichen.)
Grüße Pauline
Hallo Ihr Lieben,
da sind ja meine Fragen Ruck-Zuck beantwortet. Vielen Dank! Da will ich gleich mal das Formular besorgen und abschicken, damit es wenigstens noch was für den Rest des Jahres gibt.
Hallo,
Ich habe Verhinderungspflege rückwirkend für über ein Jahr bekommen. Es lohnt sich das zu versuchen.
Gruß Kati
Hallo, wie sieht die Rechnung aus was muss in dieser Rechnung stehen .Habe noch nie eine geschrieben.
LG
yvonnejanssen
18.12.2005, 13:44
Hallo Gast,
es kann sein, dass die Krankenkasse dir Vordrucke für die Verhinderungspflege anbietet. Ansonsten kannst du vielleicht auch einen reinen Quittungsblock verwenden indem du die Adresse der Person aufschreibst, wann und wieviel Stunden sie da war, was sie dafür bekommen hat und lässt es dir unterschreiben.
Viele Grüße
Yvonne
Hallo,
hab auch mal eine Frage. Eine Freundin von mir hat das Verhinderungspflegegeld (AOK) für 4 Jahre zurück beantragt und bekommen!!!!!!!!
Meine Kasse lehnt das ab (DAK). Nach versch. Recherchen meinerseits habe ich nur heraus bekommen, das Sozialleistungen 4 Jahre zurück beantragt werden können.Sonst kann ich zum "Beantragen" nichts finden.
Weiß jemand mehr???
Danke im Voraus!! Heidrun.
Srbianka76
17.02.2006, 00:37
hallo ihr lieben!
ich muss hier ein paar dinge korriegieren.
zuerst einmal gilt verhinderrungspflege ab antragsstellung und genehmigung der Pflegestufe. Das heißt als beispiel ein zweijähriges kind bekommt pflegestufe zwei. dieses kind ist von geburt an behindert.also war nun schon mindestens ein jahr lang pflegebedürftig. dies ist vorraussetzung für die verhinderrungspflege.
die verhinderrungspflege kann gestückelt werden, sowie es auch möglich ist sie am stück zu nehmen. ich persönlich lasse die verhinderr. stückeln, und bezahle meinen babysitter mit 7 euro.
so bei der verhinderrungspflege ist zu berücksichtigen maximal 1436 euro , bzw. maximal 28 tage im jahr. dies muss nicht jedes jahr neu beantragt werden!!! wer eine pflegestufe hat egal welche einstufung dem steht das zu! Ich rechne nun schon seid über zwei jahren ab, und muss nicht neu beantragen! nun eine erklärung zu den tagen und dem geld. ein tag wird ab 8 stunden gerechnet, und wenn man an einem tag über acht stunden kommt, wird nicht das pflegegeld abgezogen! dies ist ein Irrtum!!!
Ich bin hauptsächlich beruflich im nachtdienst tätig, und rechne dann für 12 stunden an einem tag ab! wichtig ist, das ihr insgesammt im jahr niocht über 28 tage kommt. und vor allen dingen nicht über 28 tage am stück! wenn das kin d z.B. ins krankenhaus kommt, darf die kk nach einem aufenthalt über 28 tage das pflegegeld kürzen! vorher nicht!!!bei der verhinderrungspflege ist es wichtig, das ihr die anzahl der tage bzw. die gesammtsumme des geldes im auge behaltet. denn wenn z.B. mitte des jahres die 28 tage eher aufgebraucht sind, als die 1436euro, dann ist der anspruch auf mehr für das jahr abgegolten, genauso verhält es sich mit dem geld, als beispiel seid ihr im juni schon 1436 euro bekommen hättet, aber noch 12 tage über, dann ist der anspruch trotz alledem aufgebraucht.
Ich reiche monatlich rechnungen bei der kk ein. ich schreibe mir die stunden zu den jeweiligen daten eines monats auf, und lasse mir das vom babysitter quittieren, ich trete beim babysitter in vorleistung, und schreibe der kk was ich im jeweiligen monat bezahlt habe. bisher klappte das anstandslos! wer daran interessiert ist, ich kann gerne mal eine rechnung von mir per email schicken.
und ja die krankenkasse ist verpflichtet bis zu vier jahre rückwirkend zu erstatten, sofern vier jahre zuvor schon eine pflegestufe bestand. Grundlegend dazu! die kk ist verpflichtet ihre mitglieder bzw. zu pflegende angehörige zu informieren das es die verhinderrungspflege gibt, bzw. was sehr viele nicht wissen, das man diese auch stückeln kann, und davon einen babysitter bezahlen kann! kommt die kk nicht ihrer informationspflicht entgegen, was bei den meisten kassen leider der fall ist, so kann ich die kk verpflichten rückwirkend zu erstatten. ich weiß das die kassen sich oft quer stellen,
Srbianka76
17.02.2006, 00:40
aber meist reicht es schon dem sachbearbeiter zu sagen das man die verweigerung der kk gerne schriftlich hätte, und den namen des nächsten vorgesetzten, und dieses dann dem anwalt geben würde, man muss diese menschen dort nur mit den tatsachen konfrontieren! grins..... wir hatten diess fälle bei einigen familien schon häufiger in vergangenheit!
achja, und die verhinderrungspflege kann jeder ausführen sofern er kein verwandter 1. oder 2. grades ist. p.s. eine mutter die sich an uns gewand hat, bekam rückwirkend über 5000euro wieder!
Ich hoffe ihr seid mir zu meinem statement nicht böse, aber kenne dieses problem mittlerweile in und auswendig! herzliche grüße, bianka
Hallo, ich danke für die Antworten. Ich werde noch einmal versuchen, rückwirkend zu beantragen. Trotzdem hätte ich gern den Trumpf im Ärmel, und wüßte gern auf welchem sch...Gesetzblatt geschrieben steht, das Soz.Leistungen 4 Jahre rückwirkend beantragt werden können.
Tschau! Heidrun. http://www.intakt.info/iB_html/non-cgi/emoticons/tounge.gif
prien_chiemsee
19.02.2006, 21:27
Hallo Heidrun,
die Leistungen der Pflegeversicherung sind grundsätzlich im Sozialgeetzbuch (SGB) XI geregelt. Wenn dort etwas nicht geregelt ist - und meines Wissens ist die Verjährung dort nicht geregelt - dann gelten die allgemeinen Regeln des SGB I. Zur Verjährung heisst es dort:
§ 45 Verjährung
(1) Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind.
(2) Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß.
(3) Die Verjährung wird auch durch schriftlichen Antrag auf die Sozialleistung oder durch Erhebung eines Widerspruchs gehemmt. Die Hemmung endet sechs Monate nach Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag oder den Widerspruch.
Meines Erachtens kannst Du also rückwirkend für maximal die letzten vier Jahre Verhinderungspflege abrechnen, wenn du diese vier Jahre Anspruch darauf hattest UND auch tatsächlich/nachweislich die Verhinderungspflege erbracht wurde. Die 1436 Euro gelten übrigens für das jeweilige Jahr, was nicht genutzt wird verfällt (im Gegensatz zu den besonderen Betreuungsleistungen, die man über zwei Jahre "anhäufen" kann).
Liebe Grüße
Günther
hallo günther!
Ich wußte nicht das das direkt verfällt! aber so wie ich das verstanden habe, ist die Krankenkasse in der Zahlungspflicht, auch wenn das Geld nicht verbraucht wurde, wenn sie ihrer Informationspflicht gegenüber dem Versicherten nicht nach gekommen sind! Das heißt auch, wenn die KK z.B. dem Versicherten nicht erklärt hat, das die Verhinderrungspflege gestückelt werden kann! Dann müssen sie nach zahlen auch wenn das Geld schon verfallen ist!
Wen es interessiert wie ich die Rechnungen schreibe, möge sich bitte melden!lg Bianka
Nochmal vielen Dank,
hallo Bianka, ich ich ich. Mich interessiert, wie Du die Rechnungen schreibst. So hätte ich einen Anhaltspunkt...Muß mal langsam in die Gänge kommen, sonst freut sich meine KK.
MfG. Heidrun.
liebe heidrun, dann melde dich doch bitte eben per email bei mir!
Sonnenkinder2004@aol.com
lg bianka
hallo.
hab hier grad gelesen, daß es nie über 8 std hinaus gehen darf, sonst wird das pflegegeld gekürzt.
wenn ich als alleinerziehende mama 1mal im monat weggehen möchte, meine tochter bei ihrem babysitter die nacht verbringt...wird mir das pflegegeld dann AUCH gekürzt?http://www.intakt.info/forum/images/smilies/rock.gif
das habe ich jetzt nämlich mit angegeben beim antrag auf verhinderungspflege http://www.intakt.info/forum/images/smilies/sad.gif
gruß petra
Hallo zusammen,
wenn tatsächlich bei der kk der Tag acht Stunden hat,
dann war die Pflegeperson halt nie länger als acht Stunden da
Rolf
@petra, deine Frage ist zwar schon etwas her, aber dennoch eine Antwort:
AB 8 Stunden am Tag wird die Verhinderungspflege auf das Pflegegeld angerechnet. Also immer schön darunter bleiben. Außerdem erwähnenswert: Man darf auch nicht mehrere aufeinanderfolgende Tage Stundenweise Verhinderungspflege nehmen. Das kann die Kasse dann auch abziehen. Weiß kaum jemand das das so ist.
Und nochwas zu den 28 Tagen: Diese 28 Tage-Grenze gilt NICHT bei stundenweiser Pflege. Da können es auch mehr Tage sein. Bei uns sind es z.B. 50 Tage im Jahr.
Und noch was Privates von uns: Am Donnerstag kommt der MDK zur Begutachtung. Wir haben ja einen Antrag auf Höherstufung (2) gestellt. Bin mal gespannt, wie sie diesmal versuchen uns aufs Glatteis zu führen. Freu mich schon da drauf ;-)
Gruß
Harald
P.S. Wie immer keine Rechtsberatung