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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verhinderungspflege


karinrtz
21.04.2005, 17:38
Hallo,
ich habe einen behinderten Sohn und habe nach der Trennung von meinem Mann das erste mal die Verhinderungspflege eingereicht.Früher hatte mein Mann das gemacht.
Eine Bekannte hat meinen Sohn zwei Wochen bei sich versorgt.Die krankenkasse will nun auch einen Teil vom Pflegegeld abziehen.Aber wenn ich, die ,wie ich hier jetzt gelesen habe die Verhinderungspflege Stundenweise abrechnen würde,würde mir nichts vom Plegegeld abgezogen.
Das ist doch ungerecht!Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit auch das Pflegegeld in voller Höhe zu bekommen.Hat jemand Erfahrungen gemacht?
Über Antworten würde ich mich freuen.

Gruß Karin

Gast
21.04.2005, 23:05
Hallo Karin,

da kommt es wohl darauf an, was man mit seiner Verhinderungspflegekraft vereinbaren kann. Man kann x Wochen pflege als... in der Zeit von .... bis... x mal 5 Std. tgl. Verhinderungspflege aufschreiben, wenn man seine Pflegekasse übers Ohr haun will.... was man aber nicht tun sollte.

L.g. Hansi

yvonnejanssen
22.04.2005, 15:07
Hallo Karin,

leider ist die Regelung so, dass man nicht mehr als 7 Stunden pro Tag die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen sollte. Geht man darüber wird grundsätzlich an das Pflegegeld rangegangen. Nun wirst du sicherlich nichts mehr dran ändern können, weil du wohl schon bei der KK die Abrechnung eingereicht hast, aber nun weisst du es wenigstens für die Zukunft.

Viele Grüße

Yvonne

Gast
22.04.2005, 22:06
Hallo Yvonne,

Danke für Deine Antwort.
ja,leider kann ich nichts mehr daran ändern.Leider habe ich diesen Chat zu spät entdeckt um mich vorher zu informieren.Habe heute noch mit der Krankenkasse telefoniert und es ist wohl so.Habe "Gott sei Dank" noch die Hälfte von der Verhinderungspflege ürbrig. Und dann bin ich wirklich schlauer.Aber ich finde es es trotzdem nicht in Ordnung,weil man sich doch viel besser erholen kann wenn man sich für ein paar Tage nicht um das Kind kümmern muß,als nur ein paar Stunden am Tag.Tja,aber da können wir wohl nichts dran ändern.

Gruß Karin

Kati
24.04.2005, 21:02
Hallo Karin,
es gibt zusätzlich zur Verhinderungspflege noch die Kurzzeitpflege. Die ist so hoch wie die Verhinderungspflege und kann in einer sogenannten "Kurzzeitpflegeeinrichtung" in Anspruch genommen werden. Da hat man mal die Möglichkeit das Gefühl von Urlaub zu entwickeln http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif .
Gruß Kati

Gast
26.04.2005, 16:30
Hallo Kati,

Danke für den Tipp.Das wußte ich auch nicht.Werde ich mir merken.
Gruß Karin