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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegeleistungsergänzungsgesetz, Termin am Freitag


maika
22.01.2005, 21:59
Hallo ihr Lieben,

meine Tochter hat zwar schon eine Weile die Pflegestufe 1, aber wir hatten nie die Anerkennung auf das Pflegeleistungsergänzungsgesetz, also die 460 Euro zusätzlich. Jetzt habe ich das im Dezember beantragt und heute kommt der Schrieb, daß sie am Freitag nächste Woche zum Begutachten kommen.

Zur kurzen Erklärung und Orientierung, was das ist:
Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz §§ 45a und 45b SGB XI (PflEG seit 01.01.2002)

§ 45a Berechtigter Personenkreis(PflEG)

(1) Die Leistungen in diesem Abschnitt betreffen Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. Dies sind Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II oder III mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung im Rahmen der Begutachtung nach § 18 als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt hat, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben.

(2) Für die Bewertung, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist, sind folgende Schädigungen und Fähigkeitsstörungen maßgebend:

1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz);
2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen;
3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen;
4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;
5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten;
6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen;
7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung;
8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben;
9. Störungen des Tag-/ Nacht-Rhythmus;
10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen zu strukturieren;
11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen;
12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliertes emotionales Verhalten;
13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression.

In dem neuen Gesetz sind 13 "Fähigkeitseinschränkungen" aufgeführt, von denen wenigstens 2 Bereiche (davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 - 9) auf die pflegebedürftige Person zutreffen müssen um die neuen Leistungen zu erhalten.

Jetzt habe ich ein Riesenproblem. Ich habe keinerlei Ahnung, was ein Kind normalerweise mit 5 Jahren schon kann.

Könnt ihr mir da helfen?

Also so Sachen, wie Umgang im Straßenverkehr, Umgang mit Messer in der Küche, Umgang mit fremden Dingen, Verhalten gegenüber Fremden/Freunden/an fremden Orten usw..
Schläft ein Kind mit 5 Jahren denn durch? Kann ein Kind von 5 Jahren schon den Alltagsablauf planen?

Ich bin echt hoffnungslos überfragt. Da ich kein einziges "normales" Kind von 5 Jahren kenne, habe ich keinerlei Vergleichsmöglichkeit.
Nur die Kinder in Patrik´s Kindergarten die 5 sind, und die sind sowas von fix und pfiffig, also keinerlei Vergleich.
Also was ist normal? Was müßte ein Kind von 5 Jahren können?

Bitte, bitte recht schnell Antworten, die kommen schon am Freitag!!!

Gast
23.01.2005, 12:41
Hallo Maika,
ich war Erzieherin in einem Regelkindergarten, habe eine behinderte Tochter und einen nichtbehinderten Sohn. Ein fünfjahriges Kind ist in der Regel schon ziemlich selbstständig, kann sich sozial integrieren, hat ein gutes Sprachverständnis und eigenes Kommunikationsmöglichkeiten, kann Situationen gut einschätzen also vorallem Gefahrensituationen,im Kindergarten wird in diesem Ater verstärkt auf die Schule vorbereitet mit speziellen Vorschulprogrammen. Ein fünfjähriges Kind hat in der Regel keine Durchschlafprobleme mehr, muss nicht gewickelt werden kann selbsttändig essen,sich alleine anziehen und waschen.
Wenn du nähere Informationen brauchst geh doch mal in deinen Kindergarten vorort und unterhalte dich mit einer Erzieherin. Bist du mit deiner Tochter beim FED dann lass dir da noch Tips geben. Du siehst die Sache realistisch, wir Eltern behinderter Kinder sehen oft gar nicht mehr den Mehraufwand ,haben uns an vieles gewöhnt, wo andere die Krise bekämen.
Viel Glück
Hildegard

yvonnejanssen
23.01.2005, 14:19
Hallo Antje,

sag mal kommen sie jetzt zur Nachbegutachtung der Pflegestufe?
Mir ist es völlig neu, dass sie wegen der Pflegeleistungsergänzung zur Begutachtung kommen, denn es liegt ja beim MDK ein Gutachten von euch vor und normalerweise wird dann danach entschieden. Denn dort steht ja genau drin, was dein Kind für Probleme hat. Auf jedenfall wäre es sinnvoll mal ein tagebuch zu führen, wo du genau reinschreibst, welche Verrichtungen du machst und wieviel Zeit es in Anspruch nimmt. Auf jedenfall schreibe doch mal ob sie nur wegen dem Pflegeleistungsergänzung kommen oder aber ob sie zur neuen Begutachtung kommen.

Fragende Grüße

Yvonne

maika
23.01.2005, 19:29
Hallo Yvonne,
wir hatten im Oktober 2003 Nachbegutachtung, und haben da die Stufe 1 für weitere 2 Jahre bis Oktober 2005 gekriegt.
Das Problem war, daß die Gutachterin festgestellt hat, daß die Alltagskompetenz nicht eingeschränkt ist, und deshalb kriege ich auch nicht die 460 Euro.

Jetzt kommt genau die selbe Begutachterin am Freitag.

Ich werde leider aus dem Schreiben vom MDK auch nicht schlau und werde die auf jeden Fall morgen früh anrufen. Die KK hatte mir aber geschrieben, daß es im Ermessen des MDK liegt, Leistungen der Pflegeversicherung noch mal einzeln durch einen Hausbesuch zu prüfen.

Ich hoffe natürlich, daß das nicht falsch bei denen angekommen ist, und wir noch mal komplett geprüft werden. Komisch ist auch, daß es wieder dieselbe Prüferin ist. Die war zwar einigermaßen nett, aber die war auch 90 Minuten da zum Hausbesuch!!!
Schrecklich!

Zudem habe ich eine superliebe Tochter, die sich immer sehr anstrengt und bemüht, wenn sie getestet wird. Also die Katastrophe schlechthin, wenn man was von der Pflegekasse will.

Ich schreibe euch morgen, was die am Telefon zu mir sagt, weil für eine nachprüfung fände ich den Termin arg kurzfristig, abgesehen davon, daß ich die nachprüfung jetzt noch gar nicht haben will.

maika
24.01.2005, 21:07
Noch mal ich...

zum Glück hat sich alles geklärt. Die KK hat den Antrag falsch an den MDK weitergeleitet, d.h. sie haben einen Antrag auf Änderung der Pflegestufe an den MDK weitergeleitet und nicht einen Antrag auf das Pflegeleistungsergänzungsgesetz.

Jedenfalls wurde der Termin jetzt abgesagt und es wird auf Grund der Gutachtens entschieden, hoffentlich zu unserem Vorteil!