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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegegeld-Widerspruch


Annette44
22.07.2003, 19:22
Hallo...

ich habe diese Seite durch Zufall bei google gefunden und nachdem ich mir einige Beiträge durchgelesen habe, hätte ich da auch eine Frage:

Ich habe einen Antrag auf Pflegegeld für meine Tochter Deborah, 6 Jahre alt, Down Syndrom gestellt. Nachdem der MDK da war, kam ein Ablehungsbescheid. Darauf habe ich Widerspruch erhoben. Nun kam heute wieder eine Absage. Ich komme auf einen Gesamthilfebedarf von insgesamt 131 Min. tgl. abzüglich 109 Min. für "gesunde" Kinder. Damit verbleibt ein Mehrbedarf von 22 Min. täglich, womit ich die Pflegestufe I nicht bekomme.

Nun möchte ich gerne wissen, ob ich bei der KK wieder Widerspruch erheben soll oder mich direkt an das Sozialgericht wenden soll? Nachdem ich auf der Website www.behinderte-kinder war, stellte ich fest, das, wenn ich alles richtig verstanden habe, mir 8 Min. fehlen würden, um die Pflegestufe I zu bekommen. Ich habe dem MDK damals auch gesagt, das festgestellt wurde, das Deborah auf einem Geisteszustand einer dreijährigen wäre, aber der MDK schrieb: das sie das Toilettentraining alleine kann, bzw. alleine auf Toilette und unter Anleitung sie sich säubern kann. Was nicht stimmt, ich muss ihr jedesmal dabei helfen und dabei bleiben. Auch wenn ich sie zu Bett bringe, dauert es zusammengezählt mind. 2 Std. bis sie eingeschlafen ist, um dann wieder nachts aufzustehen und ich sie dann auch noch trocken machen muss. Würde das reichen, wenn ich das beim Widerspruch erwähnen würde?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Lieben Gruss

Annette & Deborah

yvonnejanssen
22.07.2003, 20:26
Hallo Annette,

hast du von der ersten Begutachtung dir das Gutachten angefordert um dementsprechend den Widerspruch zu formulieren? Kam denn nach dem Widerspruch erneut jemand vom MDK und hat eine erneute Begutachtung durchgeführt ? Hast du ein Pflegetagebuch geführt um es vorzulegen?
Um die Pflegestufe 1 zu bekommen muß man einen Mehraufwand zu gleichaltrigen Kindern von 90 min erreichen.
Dabei zählt nicht nur die reine Pflege, sondern auch die Unterstützung, die Anleitung. Wie sieht es aus mit Therapien bei deiner Tochter? Auch die muß, wenn du mit ihr dort hinfährst angerechnet werden sowie auch die Wartezeit, sofern man in der Zeit selbst nichts sinnvolles machen kann.
Warum hast du eigentlich erst mit 6 Jahren Pflegegeld beantragt und nicht schon früher?
Fragen über Fragen. Freue mich auf eine Antwort.

Viele Grüße

Yvonne

Annette44
22.07.2003, 20:59
Hallo Yvonne,

nach der ersten Begutachtung habe ich das Gutachten von der KK verlangt und auch bekommen und bin dann auf die einzelnen Punkte eingegangen und habe dort meine Zeiten hingeschrieben, die ich meinte.

Nach dem Widerspruch kam der MDK nicht noch einmal raus, das wusste ich nicht, das es so sein muss. Habe auch jetzt erst gelesen, das man unter drei Gutachtern auswählen kann.

Nein, ein Pflegetagebuch habe ich noch nie geführt, aber ich werde es jetzt wohl machen, weil es sicher einem helfen kann.

Meine Tochter muss dreimal die Woche zur Therapie. 2 x mal zur Krankengymnastik und 1 mal zur Sprachtherapie. Aber da beide Therapien fast in meiner Nähe sind, wird es nicht angerechnet, sagte mir der MDK.

Ich habe jetzt das 4te mal einen Antrag auf Pflegegeld gestellt. Ich kenne mich in solchen Sachen nicht aus und diesmal möchte ich einfach weitergehen. Deborah hat von Geburt an einen Schwerbeschädigtenausweis mit 100 % und alle Buchstaben, aber das Pflegegeld wird mir verweigert. Es geht mir auch nicht darum, mich mit dem Geld zu bereichern, ich lebe von der Sozialhilfe und möchte meinem Kind einfach mehr bieten, da ich durch Deborah auch im Moment nicht arbeiten kann, da sie doch meistens bei mir zu Hause ist, anstatt im KG. Durch die Sprachtherapie (Deborah spricht so gut wie nicht), habe ich Anregungen bekommen, sie zu fördern, aber das schaffe ich einfach nicht mit meinem bisschen Geld und darum möchte ich es jetzt einfach mal schaffen.

Lieben Gruss

Annette & Deborah

yvonnejanssen
22.07.2003, 21:20
Hallo Annette,

also bei 4 mal Pflegegeld beantragen und 4 mal abgelehnt meint die KK, dass du es dir ewig gefallen lassen wirst und darum wird es an der Zeit, dass du dir das Verhalten von denen nicht mehr bieten lässt. Bei einem Widerspruch muß ein neuer Gutachter kommen um zu begutachten und darum bestehe bei der KK darauf, dass sie dir einen schicken. Bei uns auf der HP findest du unter der Rubrik auch ein Pflegetagebuch welches du führen kannst. Schreibe jedes kleinste Detail auf. Für uns ist vieles als völlig normal und vieles ist einem dadurch gar nicht bewußt was man alles macht, was man bei einem gleichaltrigen nicht mehr machen würde. Von daher mache dir mal Gedanken und du wirst feststellen, dass dabei noch viel mehr an Zeit zusammen kommt. Bereite dich gut vor und trete Selbstbewußt auf. Mache dem Gutachter ruhig klar, dass dir die Pflegestufe 1 zusteht und dass du dir sie zur Not mit einem Anwalt erkämpfen wirst ( alleine das Wort Anwalt in den Mund zu nehmen bewirkt meistens Wunder)
Ob die Therapien in der Nähe sind oder nicht, denke ich nicht, dass du in der Zeit nach Hause gehen könntest, evtl. Haushalt machen und dann dein Kind wieder abholen. Die Zeit müssen sie dir auch mit anrechnen.
Also Annette auf in den Kampf und wenn du Fragen hast nur zu.

Viele Grüße

Yvonne

Annette44
23.07.2003, 13:16
Hallo Yvonne,

ersteinmal vielen Dank, dass Du mir so schnell geantwortet hast. Ich habe heute den Widerspruch an die KK abgeschickt und gleichzeitig um einen neuen Besuch des MDK gebeten. Nun lasse ich mich mal überraschen. Das Pflegetagebuch habe ich mir schon downgeloadet von Deiner Page, auch das MDK-Protokoll.

Auf der Seite von INTAKT-Pflegestufe stehen bei der "Einstufung" Richtwerte, beziehen sich diese Zeiten auf ein "gesundes" Kind oder..??? Verstehe den Satz nicht so genau.

So, nun kann ich erst einmal nur abwarten, aber möchte mich herzlich für Deine Hilfe bedanken.

Lieben Gruss

Annette & Deborah

Wolfgang
23.07.2003, 20:31
Hi Annette,
die entsprechenden Richtwerte müssen von den von Dir ermittelten Zeitbeträgen (also den Aufwendungen, die Du hast) abgezogen werden. Die Zeit, die dann übrig bleibt, wird für die Berechnung der Pflegestufe herangezogen. Dafür gilt:

Zitat[/b] ]Der Mehraufwand für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt:

* in der Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen,
* in der Pflegestufe II mindestens drei Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen,
* in der Pflegestufe III mindestens fünf Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen.


Ciao,
Wolfgang

Annette44
23.08.2003, 11:08
Hallo Yvonne,

ich wollte mich noch einmal melden und Dir sagen, dass die Krankenkasse meinen 2ten Widerspruch auch abgelehnt hat. Obwohl ich auf darauf bestand, das der MDK noch einmal vorbeikommen soll, haben die es nicht gemacht. Ich habe gestern nur einen Postzustellungsauftrag von der Krankenkasse bekommen, wo die Ablehung drin stand. Nun soll ich vor dem Sozialgericht nach Duisburg. Aber weisst Du, irgendwie habe ich den Mut verloren. Da ich alleinstehend bin und niemanden kenne, der sich da etwas auskennt, sehe ich keinen Sinn mehr darin. Auch hätte ich das Geld für einen Anwalt nicht. Auch verstehe ich einige Zeiten nicht, z.B. bräuchte ich für das Baden von Debby nur 3 Min. das kann doch nicht angehen, ich bade sie viel länger oder Kämmen 6 Min., dafür brauche ich auch länger, da sie sehr lange Haare hat und durch ihr wuseln nachts, muss ich die Haare jeden Morgen waschen und mit einer Pflegespülung weich bekommen, damit ich überhaupt dadurch komme. (wollt ich mal nebenbei sagen).

Nunja, ich danke Dir trotzdem für Deine Hilfe. Ich werde dann in ein paar Jahren es noch einmal versuchen, Pflegegeld zu bekommen.

Lieben Gruss

Annette & Deborah

yvonnejanssen
23.08.2003, 17:39
Hallo Annette,

nun verlier mal nicht den Mut und ich kann Dir nur anraten es weiter durchzuziehen. Da die KK hier anscheinend nicht richtig handelt und nach Aktenlage entscheidet kann ich mir sehr gut vorstellen, dass sie beim Sozialgericht ordentlich eins zwischen die Hörner bekommt. Wende dich doch mal an die Lebenshilfe und schildere deinen Fall. Sie sind auch sehr kompetent und sie haben vielleicht ja auch einen Anwalt, der dich vertreten könnte. Wenn du geringes Einkommen hast, dann kannst du Prozesskostenbeihilfe beim Anwalt beantragen, damit der Staat dir den Anwalt bezahlt. Überlege es dir doch nochmal, denn irgendwie glaube ich läuft da gewaltig was schief.

Viele Grüße

Yvonne

ute
23.08.2003, 20:14
hallo annette,

ich jetzt gerade erst auf den beitrag gestoßen. aber ich bin überzeugt davon, dass da was schief läuft.

wenn du nach duisburg zum sozialgericht musst, so gehörst du in meine unmittelbare nachbarschaft (komme aus Oberhausen). mail mir doch mal deine telefon-nr. - ich würde dir gerne persönlich helfen, diesen antrag durchzukriegen. und auch evtl. durch eine klage vor dem sozialgericht.

bloß nicht die ohren hängen lassen. wenns auch länger dauert, das muss doch hinzukriegen sein.

http://www.intakt.info/forum/images/smilies/wink.gif http://www.intakt.info/forum/images/smilies/wink.gif

gruß

ute

Gast
26.08.2003, 15:03
Hallo Annett,

ich würde die Sache auf jeden Fall vor Gericht durchziehen! Was hast du den zu verlieren, eigentlich nichts... Schone deine Nerven und lass dir über die Anwaltskammer eine Adresse für einen Sozial-RA geben. Der übernimmt den Rest für dich. Ich bin auch alleinerziehend und habe zwei behinderte Kinder. Inzwischen haben wir einige Prozesse vor Verwaltungs, Sozial- und Familiengerichten (Unterhalt) hinter uns, einige gingen bis vor die Landesgerichte. Bisher haben wir auch alle gewonnen, was ich auch für die 4 noch laufenden Verfahren hoffe. Auch wenn es nicht immer leicht ist und manchmal in Terror und Horror ausartet, letztendlich ging es um meine Kinder und für deren Recht werde ich alles tun. Du bekommst ganz sicher Prozesskostenhilfe, ansonsten ist auch immer eine Rechtschutzversicherung gut!
Übrigens habe ich mir für meinen Sohn nach der Ablehnung des Widerspruchs ein unabhängiges pflegesachliches Gegengutachten machen lassen und es noch mal versucht. Hat zwar in meinem Fall nichts genutzt, aber die Kasse hat nochmals geprüft. Vielleicht bringt dich so etwas doch noch ohne Klage zum Ziel.
Alles Gute und viel Glück!!
Kathrin

Mireille
26.08.2003, 20:54
Hallo Annette,

auch ich kann dir nur sagen..kämpfe weiter !!!!
Also diese Zeiten, von wegen 3 min. zum Baden usw. kann ich ja gar nicht verstehen.

Schreibe wirklich mal jeden Handgriff auf, den du so für und mit deiner Tochter tust.

Fülle das Pflegetagebuch mal aus, vielleicht gleich auf PC. Wenn du dann soweit bist, kannst du es auch per mail an mich senden und ich schau mal durch. Meist sieht ein anderer noch Sachen, auf welche du noch gar nicht gekommen bist.

Liebe Grüße
Mireille

mapei
26.10.2003, 12:10
Hallo Anette.
Auch wir hatten massive Schwierigkeiten mit der Kasse, wenn es um Pflegeeinstufungen ging.Das Problem war auch bei uns, den entsrechenden Aufwand in Minuten geltend zu machen. Nach endlosen Recherchen im Internet und vielen Hinweisen bekamen wir dann von einer Freundin den entscheidenden Tip in Form eines Grundsatzurteils, das wir sofort in unseren nächsten Widerspruch einbauten:

Grundsatzurteil des OLG München:
Betreut eine Mutter ihr behindertes Kind, darf der Zeitaufwand nicht exakt mit dem eines Pflegedienstes verglichen werden. Vielmehr hat sie Anspruch auf Erstattung des tatsächlichen Aufwandes. Aktenzeichen: 24 U 17/01

Fortan bekam unser Sohn die beantragte Pflegestufe. Wir wünschen auch Dir viel Erfolg.

Gast
01.11.2003, 18:17
Hallo,
hab gleich im Netz nachgelesen. Hab das Urteil aber leider nicht gefunden.
Hatte grad Wiederholungsgutachten. MDK hat meinen Sohn von Stufe 2 auf 1 runtergestuft. Jetzt will die KK noch ein Pflegetagebuch von mir (obwohl ich dem MDK schon meine ganzen Zeiten mitgegeben habe) ehe sie endgültig entscheidet.
Da wäre das Urteil natürlich eine große Hilfe, denn nach meinen Zeiten würde ich sogar eher zur 3 tendieren. Kannst Du mir helfen?
Danke Antje

Gast
17.02.2004, 11:23
Hallo zusammen,

bin recht neu hier im Forum und lese mich gerade ein ;-)

Erstaunlich, was die KK mit vielen versucht. Ich biete hier nun ausdrücklich allen meine Hilfe an, wenn es zu Problemen mit der Pflegekasse kommt. Wer Fragen hat, über etwas Reden möchte kann mich gerne anmailen oder auch anrufen. Es ist eine Unverschämtheit was die Kassen da mit einigen abziehen und dem gilt es Einhalt zu gebieten. Unsere Tochter bekommt seit ihrem 7 Lebensmonat Pflegegeld der Stufe 1, nach einigem Hin- und Her habe ich sie dazu "überreden" können. Also wenn was ist: Mail schicken !

Liebe Grüsse
Harald

Gast
24.02.2004, 00:20
Hallo Anette,
Kopf hoch ,kämpfe weiter.
Es ist schade, daß wir unsere Zeit und Kraft für den Kampf mit Ämtern, KK und Behörden verbrauchen müssen.
Diese Kraft fehlt uns dann bei unseren Kindern.
Ein wichtiger Punkt bei der Begutachtung wurde mir mal bestätigt, ist die Nachtruhe des Pflegenden.
Ich hatte Glück bei meiner KK und habe meine Pflegestufe II für meinen Sohn damals 2 Jahre alt bekommen.
Mit dem 3. Geburtstag wurde uns auch die Höherstufung auf die III bewilligt.
Ich bin schon seit über 3 Jahren in einer SHG organisiert und dort hatten wir auch schon ähnliche Probleme.
Wer sich nicht wehrt, der wird über den Tisch gezogen.
Allso bleib dran
denke immer Du tust es für DEIN KIND
Viel Glück Ulli http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif http://www.intakt.info/forum/images/smilies/wink.gif http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif

Tino
05.03.2004, 19:23
Hallo Annette,

habe mit Interesse deine Beiträge verfolgt. Ich habe ein Unternehmen gegründet, welches sich genau um diese Mißstände auf Seiten des MDK und der Kasse kümmert.

Wir bilden sogen. Pflegefachberater aus, die im Auftrag der Versicherten ein adäquates und rechtssicheres Gutachten nach SGB XI erstellen. Wir liefern sozusagen die fachliche Begründung deines Widerspruches.

Leider ist es so, dass momentan erst ca. 50 Regionen bundesweit von uns abgedeckt werden. Ob dein Wohnort dabei ist, erfährst du unter www.sebis.info. Falls keiner meiner Partner in deiner Nähe ist (bis 100km), melde dich einfach telefonisch bzw. sende uns das MDK-Gutachten zur Ansicht.

Viele Grüße und bloß nicht die Segel streichen!!!

Tino

Wolfgang
15.03.2004, 12:54
Hi Tino,
wenn Deine Hilfe kostenlos ist, dann möchte ich Dir herzlich für die Mithilfe danken. Wenn es hingegen eine kommerzielle Leistung ist - was ich in diesem Fall vermute - dann müssen diese Kosten in einem Beitrag auch ersichtlich werden. Es steht Dir jederzeit der Forenraum "Werbung" offen. Dort kannst Du gerne Leistungen anbieten. Die anderen Kategorien sind hingegen nicht dafür da Kunden zu werben, sondern haben das Ziel Informationen, Kontakte, Tipps etc. auszutauschen. Bitte denke in Zukunft daran.

Ciao,
Wolfgang

Ingo
16.03.2004, 18:54
Hallo Annette und alle die es interessiert,

seht euch dazu auch meinen Beitrag unter folgenden Link an: Zur Info der Leser (http://www.intakt.info/cgi-bin/forum/ikonboard.cgi?act=ST;f=9;t=65;st=0;&#entry2entry2)

Tino
06.04.2004, 12:20
Sorry Wolfgang,

der Werbebereich war mir nicht bekannt. Hab mich aber gleich dort eingetragen. Ich gelobe Besserung und werde in Zukunft deinen Hinweis beachten. Denn es handelt sich bei uns um eine kostenpflichtige Dienstleistung - wenn auch nur im ERFOLGSFALL ein Honorar zu zahlen ist.

Viele Grüße!


Tino

Gast
10.04.2004, 13:06
Wir haben auch ein Sohn mit Tetraparese und der erste Antrag in die Pflegestufe1 wurde abgelehnt nachdem wir dann Widerspruch eingelegt haben kam eine andere Person zur "Begutachtung" die schaute sich Timo nur kurz an und fragte ob wir höher gestuft werden möchten,wir haben dann geantwortet das wir ersteinmal in die Pflegestufe 1 wollen.Die Dame sagte dann zu uns das ist doch kein Problem bei der Einschränkung und dem Mehraufwand.Timo wird im *Mai 2004 auch erst 2 Jahre da ist es besonders schwierig weil kleine Kinder sowieso mehr Zeit in Anspruch nehmen seit Feb.2004 sind wir sogar in 2. Man sollte alles auflisten wirklich alles und dann kommt man immer auf die angegebenen Minuten am besten 50 % darüber angeben denn gestrichen wird immer.Es zählt ja auch nicht die KG aber die Fahrt dorthin und das umziehen voher und alle diese Kleinigkeiten zählen und es sollten alle und wenn es nur ein paar Sek. sind mit angeben.Ich wünsche allen viel Erfolg!!!!!!!

Mfg Thomas

Annette44
28.05.2004, 09:39
Hallo zusammen,

zuerst einmal möchte ich mich für die Hilfe und die vielen Ratschläge bedanken. Ich habe mich die ganze Zeit nicht gemeldet, da sich in meiner Situation nichts mehr getan hat. Ich habe zusammen mit Mireille (per Mail) den Widerspruch beim Sozialgericht in Duisburg eingereicht. Nun hat es solange gedauert, bis endlich die ganzen Ärzte geantwortet haben. Trotzdem hat die Barmer alles abgelehnt, obwohl mein Kinderarzt die Pflegestufe I für Deborah befürwortet hat. Dann bekam ich Bescheid, das ein Gutachter vom Gericht sich nun meine Kleine angucken möchte. Nun kam endlich gestern der Anruf, das er am Samstag vorbeikommen wird. Ich bin schon total aufgeregt, denn Deborah hat sich in dem einem Jahr auch weiterentwickelt, worüber ich natürlich echt happy bin. Sie geht jetzt zur Schule und seitdem geht es wirklich aufwärts. Z.b. haben wir gemeinsam es jetzt geschafft, das Deborah tagsüber fast trocken ist, nur nachts braucht sie noch Windeln. Wie soll ich mich jetzt verhalten, wenn der Gutachter vorbeikommt? Als ich den Widerspruch machte, konnte Deborah ja dieses noch nicht? Nach welchen Punkten geht er denn jetzt, nach dem alten Gutachten oder....???

Als ja damals der MDK kam, war sie erst 6 Jahre alt, nun wird sie am 18.6. schon 7 Jahre alt, bin im Moment etwas unsicher. Ich werde mich auf jeden Fall morgen wieder melden, wenn der Gutachter da war.

Einen lieben Gruss an alle

Annette

Pauline
28.05.2004, 18:04
Hallo Annette,
wollte Dir für morgen nur kurz Mut zusprechen.
Und folgendes, Du schreibst: fast trocken. Das heißt im Grunde doch, das Du ihr trotzdem Windeln anziehen, und vor allem nachts darauf achten mußt (evtl. muß sie nachts ja gewickelt werden, da sie ja inzwischen so groß ist, das die Windeln bei einmal einpieseln durchnäßt sind) ...etc., etc.
Laß Dich bloß nicht einschüchtern, wir tun genug für unsere Kinder!

Toi, toi, toi
& may the force be with you

Pauline

Annette44
29.05.2004, 17:51
Hallo...

so, ich wollte mich ja melden, wenn der Gutachter da war. Zwar weiss ich noch nichts genaues, aber der "Mensch" war richtig nett. Er befragte mich nach Debby, beobachtete ihr Verhalten und machte sich Notizen. Was mir auffiel, er fragte mich nicht nach genauen Zeiten, z.b. Duschen, er fragte nur wie oft und er verstand auch meine Erklärungen, also ich hatte zumindest den Eindruck. Dann war er fertig und er lehnte sich zurück und fragte mich dann, ob ich noch Fragen hätte. Wir sprachen dann über dies und das und er äusserte auch seine Meinung in bezug auf das Pflegegeld und er einiges ungerecht findet, aber es wären ja schliesslich die Gesetze und als damals das Gesetz beschlossen wurde, dachte niemand an die Kinder.

Dann klärte er mich noch auf, was jetzt weiter passiert, es wären drei Dinge: Er schreibt sein Gutachten, gibt es dem Gericht weiter und dann bekommt es die BKK. Entweder macht die BKK wieder einen Einspruch, dann kann ich weitergehen, es käme dann zu einer mündlichen Verhandlung, 2ten die BKK macht mir einen Vergleich, den ich, nach seiner Aussage, annehmen sollte und 3ten würde alles dem Gericht überlassen werden, was dann entscheiden würde. (Weiss den genauen Vorlaut jetzt nicht mehr).

Jetzt kann ich erst wieder warten, wie sein Gutachten aussehen wird, es hörte sich alles positiv an, aber in der Hinsicht bin ich doch etwas misstrauisch geworden.

So, das war mein kurzer Bericht. Ich wünsche noch *ein schönes Pfingstwochenende...

Lieben Gruss

Annette & Deborah