Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Grad der Behinderung
Hallo,
ich habe einen schwer geistig behinderten Sohn von 8 Jahren (Diagnose ist seit kurzem "frühkindlicher Autismus) Er sich (fast) normal bewegen, kann aber nicht sprechen (kein Wort) und benötigt ständig Windeln und muß aufgrund seines unberechenbaren Verhaltens ständig beaufsichtigt werden.
Wir haben eine Höherstufung des GdB von 80 auf 100% beantragt, welche abgelehnt wurde.
Hat es Sinn gegen diesen Bescheid vorzugehen.
Was sollte man als Argumente bringen. (ist z.B. die nötige Beaufsichtigung hilfreich oder gerade nicht?) Wie sind Euere Erfahrungen da?
Danke und Gruß
Diet
Hallo Diet,
ja lege Widerspruch ein.
Als Argumentationshilfe solltest du *Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit *im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) -2004* nehmen (das sind die inoffiziell-offiziellen Gutachtertabellen- offiziell, weil sie die einzigen sind die es gibt und sie bis heute angewendet werden, inoffiziell, weil sie nie von irgendeiner öffentlichen Stelle authorisiert wurden) und Ihnen quasi ihre eigenen Vorschriften vorlegen.
Finden kann man sie hier, ich zitiere den relevanten Teil zum Autismus:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.3.2.htm#besondere
Besondere im Kindesalter beginnende psychische Behinderungen
Autistische Syndrome
leichte Formen (z.B. Typ Asperger) 50 - 80 % GdB
sonst *100 % GdB.
Bei der bei euch vorliegenden Diagnose *frühkindlicher Autismus* , auch häufig als Kannerautismus bezeichnet sind die 100 % maßgeblich.
Wichtig sind natürlich auch die Merkzeichen *B*, *G* und *H*, die in diesem Fall sicher angemessen sind.
Achte auf die Frist für den Widerspruch!
Vielleicht hilft ja auch wenn du dich in dieser Sache gleich an den Amtsstellenleiter wendest?
Wenn du noch Fragen hast melde ich noch einmal.
Kleine Frage nebenbei: um welches Versorgungsamt gehts denn bei euch (teilweise bewerten die sehr unterschiedlich bis willkürlich-leider)?
Viel Erfolg und liebe Grüße, amai
Hallo Diet,
schließe mich dem gesagten an und füge hinzu:
Möglicherweise ist beim Versorgungsamt "überlesen" worden, das die Diagnose jetzt "frühkindlicher Autismus" lautet und daher der Antragf abgelehnt worden.
Schreib doch in deinen Einspruch mit rein, das sie doch bitte mal die Diagnose mit ihren Richtlinien abgleichen sollen und das du selbstverständlich auch die Merkzeichen B,G und H mit beantragst.
Ich denke sie werden nachgeben :-)
Schöne Grüsse
Harald
Vielen Dank für Euere Mühe. Das sind ja wirklich wertvolle Hinweise, die wir in unserem Widerspruch mit verwenden werden.
Gruß