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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KFZ und Harz IV


yvonnejanssen
09.03.2005, 14:10
Hallo ihr,

ich habe mal eine Frage an Euch alle und würde mich freuen, wenn ihr mir eure Erfahrungen mitteilen würdet.
Durch Harz IV darf man ja nun ein KFZ besitzen, welches aber nicht merh als einen Wert von 5000€ haben darf, weil es dann ja als Vermögen angesehen wird.
Was habt ihr für Erfahrungen gemacht, wenn euer Fahrzeug mehr Wert hat und auf euer behindertes Kind angemeldet ist.
Haben die Probleme gemacht oder wurde es so akzeptiert?

Viele Grüße

Yvonne

Gast
09.03.2005, 15:01
Hallo Yvonne,

wenn der SB kulant ist, und kein Vermögen vorhanden ist, darf das Auto, den Wert, des je nach Familiengröße, und vorgesehener Verwendung möglichen Vermögens, nicht "zu weit" übersteigen = deutlich über 5000 Euro wert sein. Der Betrag von 5000 € bezieht sich auf den Wert eines Autos, das Anrechnungsfrei bleiben k a n n. Soll heißen : Ist das Auto 6000 Euro wert, zählen die 1000 Euro zum Vermögen. Wenn das so vorhandene gesamte Vermögen... abzüglich des Vermögens das zur Alterssicherung, die Vermögensfreigrenze übersteigt, gibts nix von Harz4. Soweit ich weis gibt es derzeit einige Einzelfälle, bei denen das Auto nur dem Halter = dem Kind als "übersteigendes Vermögen" angerechnet wird, so das nur das Kind, und nicht die ganze Familie wegen dem Wert des Autos, nichts bekommt. Das sind aber derzeit nur befristete Einzellösungen, die mit viel Vitamin B laufen, und so wohl nicht von langer Dauer sind.

:-) Helmut

yvonnejanssen
12.03.2005, 16:34
Hallo Helmut,

wäre sehr daran interessiert, wenn du etwas neues hörst.

Viele Grüße

Yvonne

Gast
12.03.2005, 20:33
Hallo Yvonne,

hier http://www.sozialhilfe-online.de/dcforum/DCForumID1/6859.html#3 , gibts eine Diskussion zu dem Thema. Da steht zwar nix neues, is aber dennoch interessant.

:-) Helmut