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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mehr qm Wohnraum bei Schwerstbehinderung?


Gast
04.02.2005, 14:08
Hallo!
Da mein Mann wohl vermutlich Insolvenz anmelden muß, und wir dann aus unserer privaten Wohnung raus müssen, hab ich da eine Frage: Ich werde nicht soviel verdienen, dass wir uns eine gute wohnung leisten können, also müssen wir in eine Sozialwohnung und Wohngeld beantragen, evt. mein Mann noch Hartz IV oder Sozialhilfe.Nun heißt es wohl, dass das erste Familienmitglied 50qm Wohnraum haben darf, und jedes weitere nur 10qm. Wir sind eine 5-köpfige Familie, und Julias Hilfsmittel nehmen ganz schön Platz ein. Hat Julia als 100%schwerstbehindert da evt. Anspruch auf extra qm?
Und was ist, wenn ich eine behindertengerechte Wohnung nicht bezahlen kann, weil der Kaltmietpreis über dem Mietpreis des Durchschnitts liegt? Ich meine, die können doch nicht verlangen, dass wir in einen anderen Stadtteil umziehen müssen, und womöglich noch bis in den 3. oder 4. Stock! Wie soll ich da das Monstrum von Rollstuhl geschweige denn Julia hochbekommen, die ist fast 13 und trägt sich mindestens genauso wie ein strampelnder und 30kg schwerer wildgewordener Babyelefant

Vielen Dank für eure Antworten, Christin mit Julia

yvonnejanssen
05.02.2005, 17:56
Hallo Christin mit Julia,

ist es eure eigene Wohnung? Also sofort müsst ihr da sicherlich nicht raus. Ich habe mir letzte Woche eine Broschüre vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit über Harz IV schicken lassen.
Also da steht z.B. folgednes drin:

Folgende Wohnungsgrößen sind angemessen:

85 - 90 Quadratmeter für 4 Personen
eine Eigentumswohnung darf in der Regel bis 120 Quadratmeter haben und das es sich hierbei um Richtwerte handelt.

Dann steht da was über Wohnung und Haus:


Ein selbst bewohntes Haus bis etwas 130 Quadratmeter oder eine Eigentumswohnung bis zirka 120 Quadratmeter werden nicht als Vermögen berücksichtigt und gelten als angemessen. Grundstücke in der Stadt in der Regel bis zirka 500 Quadratmeter, auf dem Lande bis zirka 800 Quadtratmeter groß sein. Bei all diesen Werten hadnelt es sich um Richtwerte, die Umstände des Einzelfalles sind zu beachten. Immobilien und Grundstücke, deren Verkauf nur mit großem Verlust möglich wäre, dürfen behalten werden.

Wird Wohnungseigentum noch abbezahlt, übernimmt der Staat die Schuldzinsen in angemessenem Umfang sowie die Grundsteuer, öffentliche Abgaben und Nebenkosten, Tilgungsraten werden jedoch nicht gezahlt.

Also bevor ihr da irgendwelche Vorentscheidungen trefft, würde ich mich beraten lassen. Vielleicht findet dein Mann ja schnell was wieder und ihr seid nur kurzfristig auf Hilfe angewiesen. Denn eine 5 köpfige Familie mit behindertem Kind etwas passendes zu finden ist nicht einfach. Wir sethen auch gerade vor dem Problem, da wir eine Eigenbedarfskündigung bekommen haben und wir sind auch 5 Personen.
Klärt es richtig ab und vielleicht könnt ihr ja da wohnen bleiben.

Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.

Viele Grüße

Yvonne

Gast
10.02.2005, 11:12
Hallo Yvonne!
Da es sich bei uns um ein Wohn/ Geschäftshaus handelt, die Wohnung nicht ausgegliedert ist und die Gesellschaftsform eine GbR ist, steht mein Mann mit allem was er hat, für die Schulden ein. Das Haus würde vermutlich zwangsversteigert werden, also würden wir auch die Wohnung los. Aber trotzdem danke für Deinen Tipp, werde mich nocheinmal bei einem Anwalt erkundigen. Ich weiß dass es nicht so schnell geht, aber in dem Fall wäre mir eine schnelle Entscheidung lieber. So weiß man garnicht, wie man denken soll.Aber ein kleines Funkeln gibt es ja doch am Himmel,wenn alles gut geht, bekomme ich vielleicht Arbeit, die Entscheidung soll diese Woche fallen! Bitte drückt die Daumen!
Viele Grüße Christin mit Julia

Gast
26.03.2005, 16:11
Hallo Christin!

Ich kann dir nichts Definitives sagen, was für dich und euch sicherlich ganz wichtig wäre, aber ich weiss, dass man mit einem behinderten Kind einen "Mehrwohnraumbedarf" hat, den man zumindest hier in Hamburg beim Wohnungsamt mit dem Schwerbehindertenausweis auch gleich erhält.

In eurer Lage müsstet ihr zudem einen Anspruch auf einen Dringlichkeitsschein bekommen, womit ihr sehr viel leichter eine Wohnung finden werdet, die selbstverständlich entweder einen Fahrstuhl haben muss oder aber zu ebener Erde liegen muss! Ich weiss nicht, wie das bei euch ist, ich habe, als ich eine Wohnung brauchte, sogar vom Sozialamt (weil mein Sohn aufgrund seiner Behinderung Sozialhilfe bekommt) die Genossenschaftsanteile für eine sehr schöne Genossenschaftswohnung als Darlehen bekommen!

Ich wünsche euch ganz viel Glück und schöne Ostern!

Liebe Grüße

Ann Kathrin

Anke
30.03.2005, 12:06
Hallo Christin mit Julia

Soweit ich weiss, hast Du einen Mehrbedarf von 10% an WOhnraumfläche, wenn ein behinderter ANgehöriger - hier Deine Maus - auf einen Rolli angewiesen ist. Je nach ermessen, kann dies auch bis 20% erfolgen. Dies hängt immer vom Entscheidungsträger ab - wenn Dein Mann Hartz IV beantragen muss, dann vom Arbeitsamt.

Schau mal bitte hier nach : Mietobergrenzen bei Sozialhilfe / ALG II-Bezug (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/alg_ii/mietobergrenzen.html)

Vielleicht hilft Dir das weiter.
Und eines sei gewiss, in den 3. oder 4. Stock musst Du nicht ziehen - zumindest nicht, wenn dieses Haus weder Rampfe noch Fahrstuhl besitzt.

Anke

gaby1967
11.04.2005, 15:44
Hallo Christin mit Julia,

ich weiß jetzt nicht, wie weit ihr schon etwas in Erfahrung bringen konntet wegen angemessenem Wohnraum in Eurem Fall. Ich kann dir nur berichten, wie es bei mir gelaufen ist.

Ich bin alleine mit drei Kindern. Demzufolge stünden uns 4 Zimmer bzw. 90m² als angemessen zu (4 Personen -> 4 Zimmer) sowie zählen wir zum Personenkreis: Alleinerziehend , Kinderreich.

Aufgrund dessen, daß ich selbst einen Schwerbehinderten-Ausweis mit 50% ohne Buchstaben habe, mein großer Sohn ein ADHSler ist, meine Mittlere hochbegabt und meine Kleinste einen Ausweis mit 60%, G, B und H hat, hatte ich einen Widerspruch gegen den WBS über 4 Zimmer eingelegt. Ich argumentierte mit den verschiedenen Beeinträchtigungen von uns, sowie dem Unterbringen des Rehabuggys von meiner Kleinsten in der Wohnung (Eigentum der KK, zu teuer um in außerhalb der Wohnung unterzustellen etc.). Daraufhin bekamen wir super schnell einen WBS über 5 Zimmer und Personenkreis: Schwerbehindert, Alleinerziehend, Kinderreich.

Laut meinem jetzigen SB für AlgII bei der ARGE wird dieser WBS bei der Angemessenheit der Wohnung für uns berücksichtigt und wir dürfen uns eine Wohnung suchen, die für 5 Personen angemessen sind => 5 Zimmer bis 105 m².

Klärt aber bitte vor unterschreiben eines Mietvertrages dann mit der für Euch zuständigen ARGE bzw. AA, ob die Wohnung angemessen ist und beantragt auch vorher die Umzugskosten.

Viel Erfolg bei der Wohnungssuche. Ich bin auch noch dabei.

Gruss Gaby