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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegestufe


Gast
11.06.2003, 20:20
Liebe Mitglieder,
mein Sohn (14) ist zu 80% geistig behindert. Er ist in die Pflegestufe I eingestuft.
Kann mir ein Mitglied dieses Forums sagen, ob diese Einstufung dem Grad seiner Behinderung entspricht? Mir scheint der Fragebogen des med. Dienstes nur auf körperliche Behinderungen abzuzielen. Der zeitliche Aufwand, den die lückenlose Beaufsichtigung eines geistig Behinderten *erfordert, wird nicht abgefragt.
Herzliche Grüße

ute
11.06.2003, 21:36
hi surfer,

eine interessante fragestellung. es ist genau auch meine situation. mein sohn 10 jahre alt, einen sb-grad von 80 % - als geistig behinderter.

ich warte noch auf die begutachtung durch den mdk. und ich bin mir nicht sicher, ob ich überhaupt die pflegestufe I bekomme. denn genau das problem, welches du ansprichst - nämlich die ständige beaufsichtigung der kinder aufgrund von gefahrenpotential, dass sie selber nicht einschätzen können, wird nicht uneingeschränkt durch den mdk angerechnet. pflege im herkömmlichen sinne erstreckt sich nunmal auf den körperlichen bereich, also auf rein pflegerische tätigkeiten. das wir tausend mal am tag das selbe reden müssen. und immer wieder von vorne anfangen müssen - weil kognitive leistungen einfach nicht vorhanden sind - das ist nicht aufgabe der pflegeversicherung.

der fragebogen umfasste ja einige verschiedene bereiche. hier werden alle minuten erfasst, die du mit rein pflegerischen tätigkeiten beschäftigt bist. aus der aufaddierung dieser minuten ergibt sich die pflegestufe.

sorry - mehr kann ich dir dazu nicht sagen. aber natürlich bekommen die eltern von körperbehinderten kindern höhere pflegestufen, da sie in der regel auch einen höheren anteil an pflege leisten.

Ulrich
13.06.2003, 10:00
Hallo,

leider ist zu antworten, das der Grad und die Ursache der
Behinderung keinen Einfluß auf die Einstufung hat.

Die Pflegeversicherung berücksichtigt nur den Aufwand (die Zeit)
für die Grundpflege wie waschen, anziehen , Hilfe beim
Essen und der Mobilität usw., die Zeiten der bei vielen unserer
Kinder notwendigen Aufsicht werden ungerechterweise nicht
berücksichtigt.

Ulrich

Gast
14.06.2003, 10:39
Hallo , von der Lebenshilfe gibt es ein Heft ,das auf dieses Problem eingeht .Es heißt " Richtig begutachten - gerecht beurteilen "
Liebe Grüße Waltraud http://www.intakt.info/forum/images/smilies/biggrin.gif

Lars1975
08.02.2005, 20:36
Hallo,

bin durch zufall mal auf Eure Seite gelandet da ich nach Antworten gesucht habe.

Und zwar geht es um unseren Sohn Louis (3 Jahre). Wir haben einen verschlimmerungsantrag gestellt von Pflegestufe 1 auf 2. Diese wurde durch das Gutachten des MDK abgelehnt. Da wir angblich die Zeiten nicht erreichen.

Louis hat einen SB- 100 % B - H - G

nun habe cih folgende Frage, kann mir jemand sagen wie die Zeiten bei Kinder berechnet werden?
Oder wo man sich darüber informieren kann?

Danke im voraus.

MFG
Lars & Louis

Finde es echt gut das es solche Forem gibt wo man sich gegenseitig austauschen kann.

yvonnejanssen
09.02.2005, 12:03
Hallo Lars,

unter folgenden Seiten findest du etwas über die Zeiten:



Die Rechte behinderter Kinder (http://www.behinderte-kinder.de) im Menüpunkt Pflegegeld
oder
Intakt.Info (http://www.intakt.info/99-0-welche-pflegestufe.html)

Außerdem kann kann ich dir noch ein Buch der Lebenshilfe empfehlen. Es heisst "richtig Begutachten, gerecht beurteilen".
Sinnvoll ist es mal das Gutachten anzufordern und schauen, ob sie alles berücksichtigt haben. Weisst du wievile Zeit euch zu 2 fehlen? Manchmal sind es ja nur Minuten.

Es gibt es im Netz ein super Forum, wo dir auch bei Widesprüchen geholfen wird. Schau doch da einfach mal vorbei.
Fachberater für Pflege (http://www.fachberaterfuerpflege.de/)
Falls du noch Fragen hast, nur zu.

Viele Grüße

Yvonne

Nikkue
09.02.2005, 13:54
Hi

Mein sohn Fabian (31/2 Jahre) ist zu 100% behindert.
Er hat eine schwere Epilepsie , bei ihm ist die rechte Gehirnhälfte fehlgebildet, diese wurde 2002 von der linken abgetrennt. Er ist halbseitig gelähmt und kann sich nicht alleine pflegen bzw altersentsprechend, er ist immer auf hilfe angewiesen.
er hat Pflegestufe 1 , aber wir wollen die 2 , wurde uns auch von unseren Ärzten empfohlen. Das MDK ist immer anderer meinung, die gehen nach ihren richtlinien, aber wie es wirklich ist das wollen sie nicht wissen, habe viel damit durch. Zur zeit gehe ich vor Gericht wegen der 2!
Ich würde auf alle fälle die 2 versuchen zu beantragen, schließlich ist er ja 14 und in einem alter wo er eigentlich keine hilfe mehr braucht.

Tschau Nicole