Ulrich
30.10.2002, 13:36
Seit gut zwei Jahren wird meine Tochter für etwa 10 Stunden täglich von Krankenschwestern gepflegt. Da wir dennoch einiges an Grundpflege machen habe ich damals die Auszahlung des anteilmäßigen Pflegegeldes beantragt.
Mit der Begründung, das die Schestern ja auch Grundpflege neben der Behandlungspflege leisten wurde mir von der PK vorgerechnet das da aber kein Anspruch mehr bestehe.
Der MDK hat im letzten Gutachten folgende tägliche Pflegezeiten festgestellt:
Grundpflege: ca 6 1/2 Std.
hauswirtscht. Versorgung: ca. 1 Std.
Behandlungspflege: ca. 10 Std.
Hat jemand auch schon Erfahrungen in der Richtung gemacht?
Ulrich
Mit der Begründung, das die Schestern ja auch Grundpflege neben der Behandlungspflege leisten wurde mir von der PK vorgerechnet das da aber kein Anspruch mehr bestehe.
Der MDK hat im letzten Gutachten folgende tägliche Pflegezeiten festgestellt:
Grundpflege: ca 6 1/2 Std.
hauswirtscht. Versorgung: ca. 1 Std.
Behandlungspflege: ca. 10 Std.
Hat jemand auch schon Erfahrungen in der Richtung gemacht?
Ulrich