PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrkostenerstattung


Gast
02.08.2002, 00:11
Hallo an alle,
evtl. kann uns jemand einen Tipp geben.
Unsere Tochter ist 6 Jahre alt und ist in Ihrer Entwicklung ca. 3 Jahre zurück. Wie so oft kann der Kinderarzt vor Ort nicht sonderlich weiterhelfen und die Behinderung nicht näher in med. Worte fassen und auf drängeln haben wir viele Fahrten zu Fachleuten unternommen, die uns weiterhelfen sollten. Im laufe der Zeit haben sich einige KM angesammelt. Bisher haben wir das aus unserer Tasche bezahlt. Werden solche Fahrten, die auf ärztlicher Überweisung erfolgen eigentlich von der KK übernommen. Wie wird das abgerechnet? Wie sieht das bei Fahrten zu Therapien Innerorts aus? Leider steheh wir auch noch vor der Hürde des Schwerbehindertenausweises und einer Pflegeeinstufung.
Ist diese für eine evtl. Erstattung Voraussetzung? Besten Dank für die Antworten.
Anita - Daniel
kuhenclan@hotmail.com

Annett
02.08.2002, 14:38
Hallo Ihr beiden!

Wir haben auch das Problem, da wir aufs Land gezogen sind wo es keine Öffentlichen Verkehrsmittel gibt.
Wir müßen mit Laura (3 J. 100%Schwerstbehindert ) auch öfterst nach BAd Kreuznach fahren zum SPZ.
Wir sind Rezeptbebreit und haben dadurch die Mölichkeit einTransportscheines zubekommenn.
Den Transportschein stellt der Kinderarzt aus und ich habe bis jetzt dadurch noch keine Schwierigkeiten.
Wenn Ihr noch keine Befreiung habt wendet Euch an die Krankenkasse und wenn Euer Verdienst zuhoch sein sollte sammelt alle Rechnungen von Behandlungen, Medikamenten, Fahrten zum Arzt und zur Behandlung.
Wenn Ihr da über eine Bestimmte Summe kommt werdet Ihr auch befreit.

Es grüßt Annett
Anita0611@aol.com
http://www.intakt.info/forum/images/smilies/smile.gif

Annett
02.08.2002, 14:41
Noch was wenn Ihr Die Quittungen nicht von der KK bezahlt bekommt, dann recht sie bei der Steuererklärung mit ein.
Grüße von Annett

Gast
19.04.2003, 20:01
Hallihallo,

also ich bekomme die Fahrkosten zur Physiothrapie für meinen Sohn erstattet.
Wir fahren einmal die Woche, Hin-und Rückweg 140km, zur Therapie und die Kosten erstattet die Kasse bis jetzt noch ohne Probleme.

Die Anträge bekomme ich von der KK, meine Therapeutin muss sie ausfüllen und zurück senden.

Lieben Gruss
Birgit http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif

maika
19.04.2003, 23:48
Hallo ihr beiden,
als erstes holt ihr euch einen Antrag für den SB-Ausweis, wichtig sind die Merkzeichen B und H, damit könnt ihr das Fahrzeug auf die Tochter anmelden und bis zu 15000 km pro Jahr gelten machen in der Steuererklärung. Solltet ihr den Ausweis nicht vorher haben setzt es als außergewöhnliche Therapie und Fahrtkosten bei der Steuer ab. Einfach alles einreichen, am besten persönlich vorbei gehen, ihr habt ein Recht darauf.
Wenn ihr den SB-Ausweis beantragt darauf achten, daß er AB GEBURT ausgestellt ist(außer eurer Kind hat durch einen Unfall seine jetztige Schädigung). Ihr bekommt dann die Steuern rückwirkend ab Geburt zurückerstattet, für die Merkzeichen G, B, H, leider nicht für die bereits verfahrenen Kilometer.
Viele Grüße Antje.
P.S. Unbedingt Pflegestufe beantragen, Pflegetagebuch 2 Wochen führen und bei der Erstbegutachtung durch den medizinischen Dienst eine Person vom FED dabei haben, oder sonst jemand, der mit der Pflegeversicherung sich auskennt
.