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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegegeld


Gast
12.09.2005, 13:25
Hallo!
Habe diese Seite geade erst gesehen. Vielleicht gibt es hier Eltern, dessen Kind auch ein Unterarm fehlt. Unsere Tochter ist jetzt 5 1/2 Monate alt und ihr fehlt der linke Unterarm. Jetzt möchte ich versuchen Pflegeld für sie zu beantragen. Kann mir da evtl. jemand etwas zu sagen? Hier im Emsland gibt es leider keine Anlaufstellen und die Krankenkassen halten sich ja sowieso immer sehr bedeckt. Über eine Antwort
würde ich mich sehr freuen.

Gast
14.09.2005, 08:14
Hallo Birgit,

natürlich kannst du jetzt einen Antrag auf Pflegestufe stellen, aber nach meinen Erfahrungen wirst du damit (derzeit!) keinen Erfolg haben. Kinder unter 1 Jahr erhalten dies nur, wenn besonders schwere Einschränkungen vorliegen, die die Pflege erheblich erschweren. Da solch kleine Kinder aber sowieso schon praktisch rund um die Uhr gepflegt werden müssen (ein Säugling kann eben noch gar nichts alleine!), muß der Zeitbedarf erheblich höher sein. Dies dürfte wohl nicht der Fall sein, wenn einem Kind "nur" der Unterarm fehlt.

Mit fortschreitendem Alter jedoch, wird die Schere immer größer zwischen dem Grundpflegebedarf (also dem Aufwand den ein gesundes Kind verursacht) und dem Bedarf, den deine Tochter hat, da Sie ja eben mit einem Arm viel mehr Unterstützung etc. braucht.
Ein Antrag auf Pflegestufe wird also erst dann Aussichten auf Erfolg haben, wenn deine Tochter in einem Alter ist, wo Kinder normalerweise schon vieles selbständig machen können, deine Tochter dies jedoch wegen ihrer Behinderung nicht kann.
Wenn also ansonsten keine weiteren Behinderungen vorliegen, würde ich den Antrag dann stellen, wenn sie 3 Jahre wird. Aber das ist nur meine Einschätzung der Situation, nach den Fakten die mir jetzt vorliegen.

Liebe Grüsse
Harald

Gast
14.09.2005, 21:51
Hallo!
Das habe ich mit fast gedacht. Habe mich mittlerweile durch diese Forum gelesen und mehr´mals mitbekommen, daß Pflegegeld für diesen Grad der Behinderung zwecklos ist. Aber es war auch nur ein Gedanke, wenn mir so etwas zustehen würde, hätte ich es den Kassen nicht schenken wollen. Aber ich werde es auf jeden Fall im Hinterkopf behalten. Trotzdem vielen Dank für Deine Mail....
Gruß

Birgit

Gast
15.09.2005, 12:43
Hallo Birgit,

noch eine Klarstellung: Die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist unabhängig von einem möglichen Grad der Schwerbehinderung. So kann jemand zu 100% schwerbehindert sein, aber keine Pflegestufe erhalten. Umgekehrt kann es aber auch sein. Da besteht also kein Zusammenhang, obwohl i.d. Regel bei höheren Graden der Schwerbehinderung auch meist ein Anspruch auf Pflegestufe besteht. Aber es ist eben nicht zwingend so.

Ich gehe mal davon aus, das du für deine Tochter bereits einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung gestellt hast? Für den Verlust/das Fehlen eines Unterarmes gibt es 50-70 %! Falls also noch nicht geschehen: Sofort Antrag stellen!

Liebe Grüsse
Harald