Audrey2
28.06.2005, 15:42
Hallo,
hoffentlich bin ich hier richtig mit meiner Frage.
Ich betreue als sog. Tagesmutter (Tagespflegeperson) stundenweise einen mehrfach schwerstbehinderten 14jährigen Jungen (Pflegestufe 3).
Die Mutter ist alleinerziehend und arbeit nachmittags und abends im kirchlichen Dienst. Die Großeltern wohnen etwa 100 km entfernt.
Während ihrer Abwesenheit kümmere ich (Erzieherin) mich um ihren Sohn. Bisher wurde ich vom Jugendamt für meine Hilfe bezahlt.
Anfang des Monats teilte man mir vom Fachdienst Jugend ohne weitere Begründung mit, dass die Tagespflege mit Ablauf diesen Monats eingestellt wird.
Selbstverständlich habe ich sofort Einspruch erhoben, da der Junge völlig hilflos ist - er kann u.a. seine Arme und Beine nicht gebrauchen, nicht sitzen, seinen Kopf nicht halten, ist geistig behindert und kann nicht sprechen. Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen.
Frage:
- Was kann ich tun, damit die Tagespflege weitergeführt wird?
- Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage, dass ab 14 jahren keine Tagespflege mehr gewährt wird?
- Ist die Mutter gezwungen, mich vom Pflegegeld aus der Pflegekasse zu bezahlen?
Für hilfreiche Infos schon mal im Voraus herzlichen Dank!
hoffentlich bin ich hier richtig mit meiner Frage.
Ich betreue als sog. Tagesmutter (Tagespflegeperson) stundenweise einen mehrfach schwerstbehinderten 14jährigen Jungen (Pflegestufe 3).
Die Mutter ist alleinerziehend und arbeit nachmittags und abends im kirchlichen Dienst. Die Großeltern wohnen etwa 100 km entfernt.
Während ihrer Abwesenheit kümmere ich (Erzieherin) mich um ihren Sohn. Bisher wurde ich vom Jugendamt für meine Hilfe bezahlt.
Anfang des Monats teilte man mir vom Fachdienst Jugend ohne weitere Begründung mit, dass die Tagespflege mit Ablauf diesen Monats eingestellt wird.
Selbstverständlich habe ich sofort Einspruch erhoben, da der Junge völlig hilflos ist - er kann u.a. seine Arme und Beine nicht gebrauchen, nicht sitzen, seinen Kopf nicht halten, ist geistig behindert und kann nicht sprechen. Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen.
Frage:
- Was kann ich tun, damit die Tagespflege weitergeführt wird?
- Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage, dass ab 14 jahren keine Tagespflege mehr gewährt wird?
- Ist die Mutter gezwungen, mich vom Pflegegeld aus der Pflegekasse zu bezahlen?
Für hilfreiche Infos schon mal im Voraus herzlichen Dank!