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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz 4 - Wer bezahlt nun für Tochter?


Holger
01.02.2005, 11:37
Hallo!

Habe gestern diese Mail bekommen und hoffe, von euch kann schon mal jemand helfen, bis ich mich mit Hartz 4 ein bisschen schlauer gemacht habe:

Hallo!!
Ich brauche Hilfe.Meine Tochter ist jetzt 18 Jahre.Meine andere Tochter und ich leben von Harz 4.Wovon lebt nun meine großeTochter.Sie wurde in Harz 4 nicht berücksichtigt.Was muss ich für sie beantragen.Rente? Harz4 ?
Ich weiß nicht weiter.Pflegeversicherung habe ich schon beantragt.Hat sich leider noch niemand gemeldet.Meine Tochter hat einen Schwerbehindertenausweis mit Begleitperson.Sie ist Gehörlos und geistig behindert.Sie besucht in der Woche eine Mehrfachbehinderteneinrichtung die von Eingliederungshilfe bezahlt wird.Ich muss 13,00Euro selbst dazu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Den Namen habe ich weggelassen, da ich nicht weiß, ob es der Mutter recht ist, wenn ich ihn hier veröffentliche. Bitte antwortet im Forum. Ich habe der Mutter geschrieben, dass ich ihre Mail hier poste.

Danke schon mal!
Holger

HHelmutS
01.02.2005, 12:17
Hallo Holger,

die Tochter bekommt auf Antrag "Grundsicherung",... die bei Harz 4 zum Familieneinkommen zählt. ( so macht man es jedenfalls bei uns, Widerspruch ist eingelegt ) So gesehen macht es.... wenn die Familie tatsächlich Geld von Harz 4 bekommt, wenig Sinn es zubeantragen. Da sie jedoch schreiben, das sie für Leistung der Eingliederungshilfe dazu bezahlen muß = das Einkommen muß über Harz4 liegen = die bekommen nichts.... ist der Besuch einer Beratungsstelle das, was am besten helfen wird.

:-) Helmut

Gast
02.02.2005, 11:49
Hallo!!
Ich bin die Mutter die Antworten sucht.Danke für Eure Hilfe.Leider bin ich noch nicht weiter gekommen und es ist so wichtig.Beratungstellen habe ich schon einige auf gesucht.Welche sind das genau.Behindertenverband kannte sich wenig mit etwas aus.Welste nur in Büchern und empfahl mir welche zu kaufen .Habe garnicht das Geld dafür.Fühle mich ganz schön allein gelassen.Wir bekommen mit drei Personen 935, Euro Harz .Die Tochter bekommt nichts.Irgendwer muss doch noch etwas dazu zahlen.

yvonnejanssen
02.02.2005, 13:21
Hallo,

gehe mal in folgendes Forum, vielleicht kann dir da jemand weiterhelfen.
Tacheles Sozialhilfe (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp)

Es wäre schön, wenn du weisst wie es gehandhabt wird, es hier zu posten, denn ich denke es sind so einige davon betroffen. Warts du schon einmal bei der Lebenshilfe und hast da nachgefragt?

Viele Grüße

Yvonne

Simone Eckenroth
03.02.2005, 12:12
Hallo ratsuchende Mutter,

habe gerade die Seite www.alg-2.info entdeckt - da gibt's ein Infotelefon: 069 26956894, besetzt jeweils Mo und Di von 14 - 16 h und *Do von 10 - 12.30 h.
Wäre einen Versuch wert - am besten, selbst anrufen, weil dann gleich alle Infos beisammen sind.

Viel Erfolg!

Grüße
Simone

Pauline
03.02.2005, 20:05
Hallo Loni,
hab`ich das richtig verstanden, daß Ihr bisher kein Pflegegeld bekommen habt?
Mach`es bei der Kasse ganz dringend, telefoniere hinterher.

Grüße
Pauline

Gast
12.02.2005, 15:53
Hallo *,

Hartz4 ist die neue Grundsicherung für Erwerbsfähige. Gezahlt wird sie an erwerbsfähige Hilfebedürftige und an die mit ihnen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen. Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehören Ehegatte/Partner/Lebenspartner und die minderjährigen Kinder.
Da Sie erwerbsfähig sind, bilden Sie zusammen mit Ihrer minderjährigen Tochter eine Bedarfsgemeinschaft. Volljährige Kinder gehören nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern sondern bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Ihre Tochter bildet damit eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Da Ihre Tochter nicht erwerbsfähig ist, kann sie keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ("Hartz4") erhalten, sondern muss Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII beantragen (sozusagen die Grundsicherung für nicht Erwerbsfähige). Zuständig sind wie früher bei der Sozialhilfe die Kommunen.
Die müssen dann halt auch 'rumrechnen, welchen noch ungedeckten Bedarf Ihre Tochter neben der Unterbringung in der Einrichtung hat (wenn ich's richtig verstanden habe, ist Ihre Tochter über's Wochenende bei Ihnen; da fällt dann z.B. anteilige Miete und ein anteiliger Bedarf [Verpflegung, Strom, Heizung usw. ] an).
Im Prinzip sind dann in Ihrem Haushalt zwei sogenannte Bedarfsgemeinschaften vorhanden (Sie zusammen mit Ihrer minderjährige Tochter sowie Ihre volljährige Tochter), die aus unterschiedlichen Quellen Zahlungen erhalten. Die Zahlungen an Ihren volljährige Tochter sollen deren eigenen Bedarf für die Zeit decken, die sie bei Ihnen im Haushalt ist. Das heisst, dass diese Zahlungen nicht auf Ihr eigenes Arbeitslosengeld II angerechnet werden.
Sofern noch nicht geschehen, müssten Sie sofort für Ihre volljährige Tochter Grundsicherung nach dem SGB XII bei der Kommune beantragen bzw. die Grundsicherung für die Zeit beantragen, in der Ihre Tochter bei Ihnen ist. Da für Ihre Tochter Eingliederungsleistungen gezahlt werden, geht das Pflegegeld zum Großteil an den Leistungsträger und es wird anteilig nur für die Zeit gezahlt, in der Ihjre Tochter bei Ihnen ist. Wenn das Kindergeld für Ihre volljährige Tochter an Sie ausgezahlt wird, muss es als eigenes Einkommen von Ihrem Arbeitslosengeld II abgezogen werden. Wenn das der Fall ist, müssen Sie veranlassen, dass das Kindergeld entweder an Ihre volljährige Tochter oder an den Träger der Eingliederungsleistungen ausgezahlt wird.

Uwe