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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Medikamentenvorbereitung / Gabe


Gast
09.12.2004, 20:51
Hallo

folgende Frage habe ich, vielleicht kann mir jemand helfen.
Unsere Tochter gerade 1 Jahr alt geworden und seit Ihren 9 Lebensmonat Lebertransplantiert. Ihr geht es gut, sie hat die Leber gut angenommen. Sie gilt noch für mindestens 3 Jahre als 100 % schwerbehindert. Merkzeichen G und H.
Ich möchte nun nachdem ich mich etwas informiert habe, Pflegegeld für meine Tochter beantragen.
Folgende Gründe bewegen mich dazu:
1. Medikamentenvorbereitung / Medikamentengabe
Allein die Vorbereitung dauert pro Tag 2 Stunden (einige Medikamente sind in Kapseln verpackt, müssen daraus gelöst werden und mit Wasser vermengt in Spritzen aufgezogen werden) usw. usw.
2. Essensvorbereitung / Essensgabe
Wir müssen insbesondere bei der Essensvorbereitung sehr sorgfältig arbeiten, da schon eine Pilzinfektion für unsere Tochter sehr gefährlich sein kann.
3. Wohnungsreinigung.
Wir müssen unsere Wohnung so rein halten, das unsere Tochter möglichst mit nichts schädlichen in Berührung kommt.
usw.
Wie gesagt dieser Zustand wird irgendwann besser, nur zur Zeit steht sie unter sehr starken Immunsupressiva, so daß ihr Immunsystem so ziemlich auf 0 ist und sie sich deswegen schon bei der kleinsten Unaufmerksamkeit anstecken kann.
Sie darf noch nicht einmal mit ihren eigenen Kot in Berührung kommen und sich dann die Finger in den Mund stecken.

Frage ist:
Lohnt sich der Antrag, worauf muß ich achten.
Ich bedanke mich jetzt schon im vorraus.

Olaf

Bernd
12.12.2004, 22:19
Hallo Olaf,

die Kriterien, die für den Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung erfüllt sein müssen, sind klar definiert. Entscheidend ist bei Kindern der krankheitsbedingte Mehraufwand in der GRUNDPFLEGE gegenüber gleichaltrigen gesunden Kindern.
Alle drei Aspekte, die Du anführst - und die ohne Zweifel zutreffen - gehören jedoch nicht zur Grundpflege. Essen vorbereiten ist wie Wohnung reinigen "Hauwirtschaft", Medikamentenvorbereitung ist der Therapie zuzuordnen.

Zudem ist mit einem Jahr auch bei gesunden Kindern praktisch die gesamte Grundpflege von den Eltern zu verrichten.

Sofern also nicht noch andere Besonderheiten vorliegen wäre eine Pflegestufe nicht begründet.

Liebe Grüsse, Bernd

Ulrich
13.12.2004, 13:02
Hallo Olaf,

ich muß Bernd widersprechen,
Medikamentengabe ist tatsächlich keine Grund-, sondern Behandlungspflege, Essenvorbereitung und Wohnungsreinigung gehören aber zur hauswirtschaftlichen Versorgung und fallen damit zu den anzurechnenden Zeiten. Gerade aber das was zu zum Stuhlgang sagst könnte wegen der besonderen Vorsicht und dem Aufwand beim wickeln anrechenbare Grundpflege sein.
Es gibt auch Kinder die jünger als ein Jahr sind und die in der Pflegestufe 1 eingruppiert wurden.
So gesehen kann ein Antrag nicht schaden.

Ulrich

Bernd
13.12.2004, 20:45
Vielleicht ein Nachtrag zur Klarstellung:

wie ich - mit Schreibfehler - gesagt habe ist Reinigen und Essen vorbereiten Hauswirtschaft. Die wird zwar gewertet, ENTSCHEIDEND ist aber die Grundpflege, die überwiegen muss und deren Umfang *die Pflegeeinstufung bestimmt.

- auch bei gesunden Kinder würde ich beim Wickeln drauf achten, dass sie nicht ihren Kot in *den Mund schmieren...

- natürlich gibt es Kinder unter 12 Monaten, die eine Pflegestufe haben - weil ihr Mehraufwand in der Grundpflege über 45 Minuten liegt. Gerade das ist aber nach Olafs Angaben nicht zu erkennen und danach hat er ja gefragt.

- ein Antrag *"kann nicht schaden" *?? * Nee, das kann er wohl nicht - aber auch so hatte ich die Frage nicht verstanden.

Bernd