Gast
24.04.2003, 21:57
Wir beziehen Pflegegeld Stufe I für unsere Tochter Anne. Für den Mai steht die erste Nachuntersuchung an. Anne besucht seit September 2002 eine Körperbehindertenschule in Ganztagsform. Wir fragen uns jetzt, ob das Auswirkungen auf das Pflegegeld hat. Sie ist nach wie vor in gleichem Maße Pflegebedürftig wie vor dem Schulbesuch, nur fallen die Stunden in denen sie nicht zu Hause ist natürlich für die Pflegeperson weg. Eigentlich müsste doch der erorderliche Pflegeaufwand berechnet werden, egal wer ihn leistet, oder? Empfänger des Pflegegeldes ist doch das Kind. Wären für eine Auskunft sehr dankbar!!! http://www.intakt.info/forum/images/smilies/biggrin.gif