Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegestufe - Eingruppierung
Wolfgang
28.01.2002, 11:31
Hallo!
Ich habe gehört, dass zum Jahreswechsel 2001/2002 neue Regelungen bezüglich der Anrechnung von Betreuungszeiten in Kraft getreten sind. Diese sollen zum einen bei der Eingruppierung in eine Pflegestufe *stärker berücksichtigt werden. Zum anderen sollen monatlich zusätzliche Hilfen (in Form von Geld) für Kinder gewährt werden, die besonders viel Betreuung benötigen. Dabei handelt es sich nicht um die bereits bestehende Härtefallregelung.
Weiß jemand etwas Näheres?
Gruß, Wolfgang
P.Müller,Lebenshilfe Würzburg
30.01.2002, 12:41
Hallo,
eine Info zur zweiten Frage: am 1.1.2002 ist das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG) in Kraft getreten, das zusätzliche finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung von bis zu 460€ pro Kalenderjahr vorsieht. Voraussetzung: Pflegestufe I. Die Leistungen sind zweckgebunden einzusetzen "für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen". Der Geldbetrag wird nicht pauschaliert ausgezahlt, sondern er dient der Erstattung von Aufwendungen, die in Verbindung mit Pflege (Tages-oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, besondere Angebote-wie allg. Anleitung u. Betreuung- zugelassener Pflegedienste, evtl. Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuungspersonen,...) entstehen. Mir sind allerdings noch keine "praktischen" Erfahrungen mit der Umsetzung dieses Gesetzes bekannt. Aber es ist einen Versuch wert.
Gruß
Petra Müller, Offene Hilfen, Lebenshilfe e.V. Würzburg
INTAKT_Wolfgang
31.01.2002, 09:39
Ich habe heute mit dem Bundesgesundheitsministerium telefoniert.
Mir wurde gesagt, das mit den Mitteln dieses Gesetzes in erster Linie Modellprojekte gefördert werden sollen, die zur Verbesserung der Betreuung führen sollen. Die Leistungen können für ambulante Dienste eingesetzt werden, die den pflegebedürftigen Menschen betreuen (nicht pflegen!). Eltern sollten im konkreten Fall mit der Pflegekasse Rücksprache halten.
Die Links auf Gesetzestexte und Kurzinformationen finden Sie unter der Rubrik Pflegeversicherung (http://www.intakt.info/98-0-leistungen-der-pflegeversicherung.html)
Ich habe mich nocheinmal bei der Pflegekasse erkundigt, um Genaueres zu erfahren:
Die Gelder können aufgrund einer Übergangsregelung frühestens ab dem 01.04 gewährt werden http://www.intakt.info/forum/non-cgi/emoticons/sly.gif , da aber der Betrag sowiso auf das ganze Jahr gerechnet wird, ist das nicht weiter schlimm. http://www.intakt.info/forum/non-cgi/emoticons/thumbs-up.gif
Die Hilfen werden nur bei erheblichem allgemeinen Betreuungsaufwand gewährt. Dies sei z.B. der Fall, wenn im Rahmen der Kurzzeitpflege die Kosten nicht von der Pflegeversicherung gedeckt würden. In diesem Fall könnten Eltern zusätzlich Mittel aus dem Pflegeergänzungsgesetz beantragen. http://www.intakt.info/forum/non-cgi/emoticons/happy.gif
Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob uns diese Pflegergänzungsleistungen zustehen. Bei der Pflegekasse möchte ich nicht gleich nachfragen. Ich denke die behüten ihr Geld ebenso wie andere Behörden. Ich will keine schlafenden Hunde wecken.
Meine Tochter ist Schülerin einer Integrationsklasse an einer Grundschule, GdB 50 % mit dem Merkzeichen "H" und seit drei Jahren in Pflegestufe I.
Ich werde eine Ausbildung beginnen und mit dem Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt wird es ganz gut gehen.
Allerdings kann ich sie dann nicht mehr in die Schule begleiten und dort abholen. Ohne Begleitung geht das nicht.
Kann ich für die Begleitung die Pflegeergänzungsleistungen beantragen? Während der Ausbildung werden wir ein Au-Pair haben.
Weiss da jemand bescheid?
Gruss Anna http://www.intakt.info/forum/images/smilies/smile.gif
INTAKT_Wolfgang
20.03.2002, 17:34
Quote:
<div id='QUOTE'>Bei der Pflegekasse möchte ich nicht gleich nachfragen. Ich denke die behüten ihr Geld ebenso wie andere Behörden. Ich will keine schlafenden Hunde wecken.</div>
Wieso, was kann schon passieren außer Ablehnung zu erhalten. Es gibt aber in jedem Fall noch ein Infotelefon beim Bundesministerium:
Bundesgesundheitsministerium
Montags bis Donnerstags von 8 bis 20.00 Uhr zum Nulltarif
0800 - 19 19 19 0
Ich befürchte allerdings, dass die genaue Ausgestaltung des Gesetzes bisher noch nicht bekannt ist. Aus diesem Grund wäre es interessant es einfach einmal darauf ankommen zu lassen und einen Antrag zu stellen.
Hat bisher jemand Erfahrungen zu diesem Gesetz gesammelt?
http://www.intakt.info/forum/non-cgi/emoticons/notify.gif
INTAKT_Wolfgang
18.04.2002, 10:02
Langsam wird es etwas klarer. Die aktuellen Regelungen können im Artikel Pflegeleistungsergänzungsgesetz (http://www.intakt.info/94-0-zusaetzliche-betreuungsleistungen-in-der-pflege.html) nachgelesen werden.
Moin,moin
ich hab auch mal ne kurze frage, undzwar bekomme ich für meinen Sohn seit Februar 3 jahre alt Pflegestufe 2 .
Seit letzten jahr Mai bin ich Arbeitslos gemeldet,und habe nicht die Pflegestufe als Einkommen angegeben.
Nun will das Arbeitsamt von mir eine Nachzahlung.
hat jemand einen guten Tip?
ich habedas Pflegegeld nie als Einkommen gesehen, sondern mehr als kleine Aufwandsentschädigung. Da ich durchschnittlich bis zu 3 mal die Woche 50 Km zu Therapien und dergleichen fahre.
Vielen dank..
Greetz scalina[I]
yvonnejanssen
11.06.2002, 18:56
Hallo Scalina,
warum will das Arbeitsamt eine Nachzahlung haben? Das Pflegegeld welches du für Dein Kind beziehst, darf nicht als Einkommen angerechnet werden, nirgendwo.
Wenn du von Zuzahlungen bei der Krankenkasse befreit bist, dann kanst du sogar bei der Krankenkasse Fahrtkosten für die Therapien Deines Kindes geltend machen. Lasse Dir jeweils von den Therapeuten bescheinigen, wann du da warst und reiche es mit Kilometerzahl bei der Krankenkasse ein.
Soweit ich mich erinnere, habe ich letztes Jahr pro Kilometer 28 Pf bekommen, will mich da aber nicht genau festlegen.
Viele Grüße
Yvonne