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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegestufe Null


Hermann
28.01.2006, 23:38
Ein samstägliches Hallo in die Runde,

wir haben ein schwerbehindertes Kind im Alter von 23 Jahren, welches noch bei uns zu Hause wohnt. Trotz seiner Behinderung wäre das Kind in der Lage in seinem erlernten Beruf arbeiten zu gehen, wenn es denn eine Stelle geben würde. Alle Versuche in den letzten Jahren sind bislang gescheitert.

Nun haben wir notgedrungen einen Antrag auf ALG II gestellt. Diese Prozedur ist ja auch nicht so einfach und dementsprechend haben wir uns vor der Antragstellung informiert (Selbsthilfegruppe usw.) Hier erhielten wir den Hinweis, für das Kind einen Antrag auf Pflegestufe Null zu stellen, entweder bei der Krankenkasse oder beim Sozialamt. Hintergrund ist, dass unser Kind nicht in der Lage ist, für sich selber zu sorgen, zu haushalten, zu wirtschaften usw. Kurzum, es braucht Betreuung und Hilfestellung in fast allen Lebenslagen, aber eben keine Pflege, wie es die Pflegerichtlinien hergeben.

Bislang sind wir Eltern für diese Tätigkeiten "zuständig" gewesen und sind dieser Aufgabe auch stets, d.h. von Geburt an nachgekommen. Finanzielle oder sonstige Unterstützungen haben wir leider nicht erhalten.

Nun ist es aber so, dass beide Elternteile gesundheitlich nicht mehr oder zumindestens alsbald nicht mehr in der Lage sein werden, diese notwendige Unterstützung in dem bisherigen Umfang zu leisten. Insbesondere auch deswegen nicht, weil
meine Frau nicht mehr arbeiten gehen, d.h. etwas Hinzuverdienen kann (400Euro), weil meine Rente sich auch im Minuswachstum befindet und die Ausgaben für den Lebensunterhalt sich dieser Situation leider nicht anpassen. Ich denke beispielsweise schon mit Grausen an die Gasrechnung.

Nun würden wir gerne Näheres zu dieser Pflegestufe Null in Erfahrung bringen, ist eine Beantragung überhaupt sinnvoll oder gibt es andere Möglichkeiten?

yvonnejanssen
29.01.2006, 14:51
Hallo Hermann,

als ich gestern deine Zeilen las wusste ich bis dato gar nicht, dass es eine Pflegestufe 0 gibt.

Folgendes habe ich im netz gefunden:

Können auch in Pflegestufe 0 Leistungen bezogen werden?
Wenn der medizinische Dienst eine Einstufung im Rahmen der Pflegeversicherung ablehnt (Pflegestufe 0), kann gerade bei Demenzkranken bereits ein hoher Hilfebedarf vorhanden sein.
Regelungen für den häuslichen Bereich:
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In Stuttgart wurde vereinbart, dass auch bei Pflegestufe 0 Leistungen im Rahmen der "Hilfe zur Pflege" (§68 BSHG) gewährt werden, wenn aus dem Gutachten des Medizinischen Dienstes hervorgeht, dass wenigstens ein "pflegerischer Hilfebedarf" besteht. Konkret bedeutet dies, dass zumindest eine Anleitung oder Hilfe entweder beim Waschen, beim Duschen , beim Baden, bei der der Darm- und Blasenentleerung oder beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen notwendig ist.
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Kann selbst dies nicht bestätigt werden, besteht noch die Möglichkeit, Leistungen im Rahmen der "Hilfen zum Lebensunterhalt" (§ 11, Abs. 3) zu beziehen. Allerdings sind dabei die monatlichen Einkommensfreigrenzen niedriger als im Bereich der "Hilfe zur Pflege" (vergleiche Kapitel 1).

So wie ich es verstehe muss man einen Antrag auf Pflegegeld bei der KK stellen und abwarten was passiert.

Leider habe ich nichts darüber gefunden, wie es finanziell geregelt ist.
Da dein Sohn voll arbeitsfähig ist aber zur zeit arbeitslos steht ihm ja auch das ALG 2 zu.

Leider kann ich dir nicht großartig helfen aber vielleicht kann es hier noch jemand anderes.
Versuche aber nochmal auf folgender Seite nachzufragen und vielleicht erfährst du dort näheres.

Fachberater für Pflege (http://fachberaterfuerpflege.de)

Viele Grüße

Yvonne

Hermann
29.01.2006, 23:11
Hallo Yvonne,

erst mal ein Dankeschön für Deine Antwort. Wir werden uns weiter auf Suche begeben und hier über unser Ergebnis berichten!

Viele Grüße
Hermann