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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Integrationshelfer


yvonnejanssen
17.01.2005, 21:39
Hallo ihr,

diese Mail bekam ich gestern und es wäre schön, wenn jemand etwas näheres wisst:

wir haben einen Sohn im 2. Schuljahr in der normalen Regelschule
(Grundschule) hier vor Ort mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Sprachheilschule. Zu Beginn des 1. Schuljahres wurde eine leichte Hörschädigung endlich vom Arzt bestätigt und seit diesem Tag versucht die Sonderschullehrerin (welche unseren Sohn eigentlich fördern sollte) an dieser Schule Daniel an eine Hörgeschädigtenschule abzuschieben.
Ende November hatten wir nun ein weiteres Gespräch mit der Schule und dem Leiter des zuständigen Schulamtes. Hierbei wurde der
sonderpädagogische Förderbedarf auf Lernhilfe erweitert und wir sollten uns um einen Integrationshelfer bemühen. Dieser Vorschlag kam vom Leiter des Schulamtes. Dies wurde auch von uns umgehend in die Wege geleitet. Daniel wurde nun in der vergangenen Woche auch noch einmal einer Ärztin vom Gesundheitsamt vorgestellt. Diese hat auch festgestellt, daß es von Vorteil ist, wenn Daniel eine Hilfe an seine Seite bekommt und noch am gleichen Tag dem zuständigen Amt entsprechende Informationen und Empfehlungen zukommen lassen (unter anderem auch die Schule informiert). Wir sind sogar bereit, diesen Integrationshelfer selbst zu finanzieren. Nach dieser Information hat nun der Leiter der Grundschule beim Schulamt einen Antrag auf Bestellung des Förderausschusses gestellt und somit wurde diese ganze Angelegenheit auf Eis gelegt. Wie wir nun schon erfahren haben, soll unser Sohn nun endgültig auf die Hörgeschädigtenschule abgeschoben werden lt. Aussage des
Schulamtsleiters.

KÖNNEN WIR DIES NOCH IRGENDWIE VERHINDERN ?
HABEN SIE TIPS ODER ANREGUNGEN FÜR UNS ?

Vielen Dank.
Ich werde hier ins Forum verweisen so dass die Mutter hier nachlesen kann

Danke euch allen

Yvonne

Holger
20.01.2005, 19:10
Hallo!
...bin ganz aufgeregt, mein erster Beitrag... http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif

Aber mal Spaß beiseite. Ich denke, es wäre für eine Antwort gut zu wissen, in welchem Bundesland das Kind auf die Schule geht. Das mit den Formalitäten ist ja überall unterschiedlich geregelt. Vielleicht findet ihr unter http://www.behinderung.org/gesetze/intgestz.htm beim entsprechenden Bundesland mehr, wie das gesetzlich geregelt ist, welche Rechte die Eltern in Bezug auf die Schulwahl für ihr Kind haben.

Grüße,
Holger

Gast
22.01.2005, 19:19
Hallo Holger,

wir sind hier in Hessen.
Unser Sohn hat bereits einen Integrationsplatz in der Schule.
Da anscheinend die bewilligten Stunden zur Förderung nicht ausreichen, hat uns das zuständige Schulamt im Beisein des Schulleiters aufgefordert, einen Integrationshelfer zu beantragen. Die Integrationshelferin mit entsprechender Qualifikation steht bereit und die ganze Sache wird nun von den gleichen Leuten blockiert. Dies ist doch alles etwas merkwürdig - oder ?

Gruß
Christiane

Holger
24.01.2005, 10:54
Hallo Christiane,
In Hessen also. Da ich in Bayern sitze, kenne ich mich leider nur mit den bayrischen Verhältnissen gut aus, und da seid ihr im Vergleich noch ein wenig besser gestellt, meine ich.
Wenn ich mir das Gesetz von Hessen so anschaue, scheint das Verfahren ähnlich zu sein, wie in Bayern. Das Ganze läuft jetzt so ab:
a). Es wird der Förderausschuss gebildet. Da sitzen laut Gesetz drin:
l. die Fachberaterin oder der Fachberater für das Sonderschulwesen oder eine vom Staatlichen Schulamt Beauftragte oder ein Beauftragter mit der Wahrnehmung des Vorsitzes,
2. eine Lehrerin oder ein Lehrer der allgemeinen Schule,
3. eine Lehrerin oder ein Lehrer der Sonderschule,
4. jeweils die Eltern des Kindes,
5. eine Lehrerin oder ein Lehrer für den muttersprachlichen Unterricht mit beratender Stimme, wenn ein Kind ausländischer Eltern an diesem Unterricht teilgenommen hat oder teilnimmt,
6. eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Bereich der Frühförderung oder des Kindergartens mit beratender Stimme, wenn das Kind eine Einrichtung dieser Art besucht hat,
7. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers mit beratender Stimme, wenn der gemeinsame Unterricht besondere räumliche und sächliche Leistungen erfordert.

b) Dieser Fachausschuss berät nun und gibt eine Empfehlung über den besten Förderort ab, in der es sämtliche Voraussetzungen miteinbezieht, also welche Lernbedürfnisse hat dein Sohn, welchen Hilfen stehen in der Schulen zur Verfügung, usw. .
c) Auf Basis dieser Empfehlung entscheidet danach das Regierungspräsidium darüber, wo der beste Förderort für deinen Sohn ist. Gegen diese Entscheidung kannst du - so wie ich das aus dem Gesetz lese - dann leider weiter nichts machen.

Was ich so aus http://www.couchtv.de/isar/themen/recht/integrationshelfer.htm weiter lese ist, dass der Integrationshelfer eigentlich keine "pädagogische" Förderung übernehmen darf, da er (viele sind Zivis...) dafür nicht ausgebildet ist. Dein Sohn bräuchte eben tatsächlich sonderpädagogische Förderung von der Sonderschullehrerin, von der du schreibst. Diese hat - wie du ja auch schreibst - wahrscheinlich nicht genügend Förderstunden zur Verfügung. Da stellt sich mir dann die Frage, ob u.U. nicht tatsächlich eine fachlich fundierte Förderung in einer Förderschule (welche auch immer, muss ja nicht die Hörgeschädigtenschule sein. Ich weiß ja nicht, was dein Sohn braucht, aber darüber ließe sich ja vielleicht mit dem Schulamt reden...) für ihn besser wäre, als ein nicht ausgebildeter Integrationshelfer...

Letztlich kann ich dir da leider weiter keinen genauen Rat geben. Vielleicht jemand anders? Dann bitte hier ins Forum schreiben!
Höchstens vielleicht noch zwei Dinge:
1. Da du ja auch in diesem Förderausschuss sitzt, informiere dich genau über die rechtlichen Grundlagen http://www.behinderung.org/gesetze/intgestz.htm#Hessen und suche dir (auch dafür)
2. jemand unabhängigen, der dich beraten kann. Hab im Netz die URL http://www.gemeinsamleben-hessen.de/ gefunden. Die können dir sicher weiterhelfen!

Viel Erfolg!
Grüße,
Holger

chrisausla
27.01.2005, 20:00
Hallo Holger,
> >
> > WIR HABEN ES GESCHAFFT !!!
> >
> > es ist alles bestens gelaufen. (wahrscheinlich durch die gute Hilfe der
> Politik)Integrationshelferin wird in den nächsten Tagen bewilligt und kann
> dann sofort an der neuen Schule starten. Schulwechsel in eine andere
> Regelschule im Nachbarort, da die jetzige Schule die Förderung nicht
> aufrecht erhalten kann. Integrationshelferin wird für 15 Stunden in der
> Woche bewilligt (Zahlung erfolgt über das Sozialamt) und zusätzlich werden
> die vom Schulamt bewilligten Stunden der Integration erhöht (bisher 3
> Stunden - neue Anzahl noch nicht bekannt). Schulwechsel wird jetzt so
> schnell wie möglich erfolgen, wahrscheinlich zum 2. Schulhalbjahr.
> > Wollen mal hoffen, daß nun alles gut geht und die Förderung mit der neuen
> Sonderschullehrerin und der Integrationshilfe dann besser funktioniert.
> Wollen wir jetzt erst einmal optimistisch sein.
> >
> > Gruß
> > Christiane
> >
> > -------------------------------------------------
> >
Dies zur Information an alle, damit auch ihr nicht den Mut verliert und um die Zukunft eurer Kinder kämpft.

Ich wünsche allen bei Ihren Bemühungen viel Stärke und Erfolg.

Gruß
Christiane