Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Begutachtungsfehler
Hallo alle zusammen,
ich habe eine Frage und zwar, was ist unter Verfahrensfehler zu verstehen?
Zum Fall meine Pflegetochter hatte Pflegestufe 3 zugebilligt bekommen. Die Ärztin vom MDK die die Nachbegutachtung machte und sich auch viel Zeit nahm mit dem Kind sagte mir zum Abschluss sie würde weiterhin die Stufe 3 befürworten , räumte allerdings ein sie könne nicht allein entscheiden. Dann kam prompt die Rückstufung in Stufe 2 . Angeblich hätten sich Dinge gebessert( Nahrungsaufnahme u.s.w.)
Widerspruch wurde eingelegt, der nächste Gutachter stellte sein Gutachten aus und hatte das Kind nur schlafend gesehen. Kann das denn sein das hier tatsächlich nur vom runden Tisch theoretische Entscheidungen zuGrunde gelegt werden dürfen? Ohne sich selbst zu überzeugen. Nach dem Motto, das Kind ist 112 Jahre dann muss es das können und beherrschen?Welche Möglichkeiten hat man nach Ablauf der offiziellen Widerspruchszeit? Neuantrag auf neueinstufung stellen?
Herzlichen Dank
Mafeld
Hallo Mafeld
zunächst währe es interesant zu wissen ob der Wiederspruchsbescheid schon vorliegt, wenn ja, müsste in dem Bescheid angegeben sein, wann du Klage einreichen kannst. Wenn das nicht der Fall ist hast du bis zu einem Jahr zeit, Klage einzureichen.
Zwischenzeitlich gibt es mehrer Urteile des Sozialgerichtes Dortmund, die bestätigen, das die Pflegestufe bei gleichblibenden Pflegeaufwand nicht abgeändert werden darf, das heißt: Hat der MDK bei der 1. Begutachtung zu hohe Zeitwerte angegeben und korigiert diese bei einer Nachbegutachtung und kommt somit auf einen wesendlich geringeren Zeitwert, kann die Pflegestufe nicht zurückgenommen werden.
Dieses ist nur möglich wenn der tatsächliche Pflegeaufwand wesendlich geringer ist.
Wenn du an den Urteilen interesiert bist, mail mich nochmal an, ich habe 2 dieser Urteile vorliegen
Gruß Friedel
Hallo Friedel,
bin natürlich sehr an den Urteilen interessiert.es wäre ganz lieb wenn du mir diese zukommen lassen könntest. Den Widerspruchsbescheid habe ich leider zur Zeit wegen einem Umzug nicht vorliegen.
Herzlichen Dank
mafeld@web.de
Hallo, ein Urteil kannn ich auf jeden Fall beitragen:
31.1.2002 SG Dortmund, Az S 12 P 149/ 00
Sog. "Vertrauensschutz", d.h., die Einstufung kann nicht zurückgenommen werden. Vorsicht: Das gilt auch umgekehrt! Wenn man mit der Einstufung nicht zufrieden ist, dann sagt der MDK schon mal: Na, akzeptieren Sie das jetzt mal so, und stellen Sie dann später einen Antrag auf Höherstufung. Bloß nicht akzeptieren!!! Da gilt dann nämlich das gleich Prinzip wie bei zu hoch eingestuft!
Viel Grüße
katjadh@t-online.de
Quote from Guest, posted on Jul. 23 2002,23:02
<div id='QUOTE'>Hallo, ein Urteil kannn ich auf jeden Fall beitragen:
31.1.2002 SG Dortmund, Az S 12 P 149/ 00
Sog. "Vertrauensschutz", d.h., die Einstufung kann nicht zurückgenommen werden. Vorsicht: Das gilt auch umgekehrt! Wenn man mit der Einstufung nicht zufrieden ist, dann sagt der MDK schon mal: Na, akzeptieren Sie das jetzt mal so, und stellen Sie dann später einen Antrag auf Höherstufung. Bloß nicht akzeptieren!!! Da gilt dann nämlich das gleich Prinzip wie bei zu hoch eingestuft!
Viel Grüße
katjadh@t-online.de</div>
Hallo Katja und alle Schreiber dieses Forums
zurerst einmal ein besonderes Lob an die Seiteninhaber. Endlich mal jemand, der versucht Hilfe zu geben, damit der Dschungel aus Paragraphen etwas lichter wird und Hilfe bei Gegenwind gegeben wird.
Nun unsere Frage zum Vertrauensschutz: Wir haben das mit dem umgekehrten Weg bei den Gutachten und evtl. frühzeitigen Zustimmungen unserserseits nicht ganz verstanden. Da wir ein 6 jährige Tochter haben und vor dem Antrag und Pflegetagebuch sitzen, sind uns natürlich alle Dinge von Wichtigkeit, die zu evtl. Problemen führen könnten. Wir gehen davon aus, dass auch bei uns ein oder zwei Gutachter kommen werden. Wie läuft das in der Regel ab. Wird unser Plegetagebuch Punkt für Punkt in Minuten auseinander genommen, und hinterfragt bzw. ausdiskutiert? Sollen wir auf unsere angegebenen Zeiten bestehen und keine Eingeständnisse nach unten machen, sodass uns bei einem 2. Gutachten dies zum Verhängnis werden könnte? Leider stehen wir noch ganz am Anfang des Dschungels und haben bisher alles aus eigener Kraft erledigt. Wir wollen die Pflegstufe 1 beantragen und ggf. bei Verschlechterung dann auf eine höhere Stufe gehen.
Besten Dank für weitere Tipps. Anita und Danielkuehnclan@hotmail.com[QUOTE][U][I]