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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflege


Gast
02.12.2001, 18:19
Hallo an alle,

schade das dieses Forum so leer ist. Ich denke es gibt genug Probleme im Alltag mit Pflegebedürftigen Kindern.
Das Entgegenkommen der Pflegeversicherung ist ja soooooooooo unglaublich gut!?. http://www.intakt.info/forum/images/smilies/sad.gif
Gut, hier nun meine Frage. Ist es ratsam sich in Sachen Pflegeversicherung einen Anwalt zu nehmen. Hat jemand Erfahrungen mit dem Sozialgericht.
Ich hoffe ich stoße auf rege Teilnahme an einem Gespräch.

liebe Grüße
Bine32

INTAKT_Wolfgang
03.12.2001, 12:10
Hallo Biene32,

wo liegt denn genau das Problem? Geht es um die Einstufung bzw. um Probleme mit dem medizinischen Dienst?

Bine32
03.12.2001, 19:21
Hallo,

ich bin etwas erstaunt. 21 Leute haben meinen Beitrag gelesen, aber nur einer hat geantwortet.
Ja, es geht um die Einstufung meines Sohnes. Er ist jetzt 7 Jahre alt geworden. Er hat eine spastisch beinbetonte Tetraparese. Seitdem er 2 Jahre ist haben wir die Pflegestufe I. Bei der letzten Überprüfung durch den MDK wurde mir mitgeteilt, dass mein Sohn im Tagesablauf 200 min Pflege benötigt. Ein gesundes Kind in seinem Alter würde 105 min benötigen, also Pflegestufe I.
Mein Sohn benötigt keine Windeln mehr. Er meldet sich wenn er auf die Toilette muss. Dies passiert aber auch Nachts. Ausserdem trägt er auch Nachtlagerungsschienen, die ich ihm gegen 2.00 Uhr abnehmen muss. Zählen diese Zeiten etwa nicht zur Nachtpflege? Und auch so muss immer jemand in seiner Nähe sein. Ich kann die Entscheidung des MDk nicht verstehen. Ein Widerspruch brachte auch keinen Erfolg, darum meine Frage zum Sozialgericht.

Gruß Bine32

yvonnejanssen
03.12.2001, 23:51
Hallo Biene,

wir hatten damals auch das Problem bei unserer Tochter, aber da wollte die KK noch nicht einmal Pflegestufe 1 gewähren. Nach dem 1. Wiederspruch haben wir dann einen Anwalt eingeschaltet und wie es dann kurz vor dem Sozialgericht stand hat die KK eingelenkt und gegen den MDK entschieden und uns Stufe 1 gewährt. Nach 2 jahren haben wir dann einen Höherstufungsantrag von 1 auf 3 gestellt und es wurde anstandslos gezahlt. Manchmal glaube ich, dass man sich einmal richtig wehren muss und dann klappt es auch, denn seitdem haben wir keine Probleme mehr mit der KK und sie genehmigen alles. Wir selber sind in der Lebenshilfe Mitglied und bei Problemen können wir den ihren Anwalt zu Rate ziehen. Des weiteren gibt es auch den den VDK ( http://www.vdk.de ) Außerdem darf der MDK bei einem 7 Jährigen Kind nur 60 min. abziehen. Lass Dich nicht beirren und wehre Dich mit Wiederspruch, denn auch der nächtliche Hilfebedarf muss berücksichtigt werden.
Viele Grüße
Yvonne & Ingo

Bine32
04.12.2001, 19:10
Hallo Ihr Zwei,

ich habe mir heute erstmal alle Rechtsanwälte die im Sozialrecht tätig sind beim Gericht Düsseldorf angefordert.
Ich wohne noch nicht sehr lange hier und muss erst einmal schaun.
Ich werde den Schritt natürlich wagen. Eigentlich kann ich mich mit Pflegestufe II auch nicht abfinden, aber mal schaun was der Anwalt sagt.
Ich werde Euch natürlich auf dem Laufenden halten.
Vielleicht trauen sich all die anderen nicht hier mitzureden.
Ich finde diesen Austausch sehr wichtig !!!!

liebe Grüße
Bine32

Bine32
04.12.2001, 19:13
schnell noch eine Frage hinterher. Wieviel darf der MDK abziehen wenn das Kind 6,5 Jahre alt ist?
Bine32

yvonnejanssen
04.12.2001, 20:20
Hallo Biene,

bei einem Alter von 6 Jahren zieht der MDK 105 min. ab, bei 7 Jahren nur noch 60 min.
Es ist sinnvoll vor der nächsten Begutachtung mal eine Woche lang Tagebuch zu führen, damit einem selber mal klar wird, was man alles für Aufwendungen hat, denn vieles sieht man als selbstverständlich an, weil man es ja nicht anders kennt, aber es hilft sicherlich dabei alles genau angeben zu können. Des weiteren kann ich ein Buch von der Lebenshilfe empfehlen. Und zwar heisst es: Richtig begutachten-gerecht beurteilen. Es hat die ISBN nr.: 3-88617-507-3 und kostet so um die 25 DM. Dort werden Dir sicherlich alle Fragen beantwortet.
Viele Grüße
Yvonne

Gast
27.01.2002, 06:42
Auch wir streiten mit der KKwegen der höherstufung in die 3 Daniel kann sich nicht allein im schlaf drehen ich muß ihn alle 2 Std. umlagern ,windeln muß ich ihn auch nachts,22 Uhr und 2.Uhr tringt er noch eine Flasche da er nicht viel auf einmal essen kann.Troz alledem weigert sich die KK die 3 zuzahlen. Wir haben einen Rechtsanwalt eingeschaltet und hoffen jetzt auf das Sozialgericht.Daniel ist 6 jahre jung. Karin

Gast
17.04.2002, 17:58
Hallo!
Wir klagen seit September 1999 vor dem Sozialgericht um Pflegestufe 1... Der Kasse fallen immer neue haarsträubende Dinge ein, wie man uns das Pflegegeld vorenthalten kann. Mehr dazu schreibe ich in einem gesonderten Beitrag.

Ina

INTAKT_Wolfgang
03.06.2002, 08:32
Gerade gesehen auf den Seiten des MDK (http://www.mdk.de):

Quote:
<div id='QUOTE'>Was hat der MDK mit "Murder, Death and Kill" zu tun?

Neben der gleichlautenden Abkürzung beschränkt sich die Gemeinsamkeit mit dem genannten Computerspiel darauf, dass von Suchmaschinen fehlgeleitete Internet-Surfer vereinzelt auf der Homepage des jeweils anderen Unternehmens landen.</div>

http://www.intakt.info/forum/images/smilies/biggrin.gif

Friedel
08.06.2002, 21:07
hallo an alle,
ich schaue seit einiger Zeit auch gelegendlich in dieses Forum und möchte an dieser Stelle mal kurz und knapp aufführen wie es uns seit der Einführung der Pflegeversicherung ergangen ist.
Ende 1994 Antrag auf Pflegestufe III
Ende 1995 Bescheid der KK Einstufung in Stufe II
Wiederspruch abgelehnt
März 1996 Klageeinreichung
Oktober 1997 Vergleich vor dem Sozialgericht Stufe III ( 296 min. Grundpflege)
Januar 1999 Folgebegutachtung durch den MDK
April 1999 Bescheid der Kasse Stufe II ( 126 min.??)
Wiederspruch abgelehnt
Januar 2000 Klageeinreichung
Mehrere Gutachter werden vom Gericht bestellt und kommen nicht
März 2001 Krebserkrankung wird festgestellt
Juli 2001 Gerichtsgutachter kommt zur Begutachtung, stellt 208 min Pflegebedarf fest, vergisst alle Therapien.
November 2001 mündliche Verhandlung vor dem Sozialgericht, das Gericht stellt fest, das der Pflegeaufwand seit 1995 unverändert ist ( bis 1999) deshalb Stufe 3
17.Nov. 2001 Eingang des schriftlichen Urteils
19. Dezember 2001 die KK geht in Berufung, Begründung: der Pflegeaufwand hat sich in 2001 wesendlich verändert!!!!(krebserkrankung)
Im Juli haben wir Verhandlung vor dem Landessozialgericht.

Unsere Tochter ist inzwischen 15 Jahre alt und hat seit Geburt eine Querschnitslähmung im Brustbereich, gehen oder stehen unmöglich, Blasen und Darminkontinenz mit allem was dazugehöhrt.

Gruß Friedel
Juli

Gast
01.08.2002, 12:56
Quote from Guest, posted on Apr. 17 2002,17:58
<div id='QUOTE'>Hallo!
Wir klagen seit September 1999 vor dem Sozialgericht um Pflegestufe 1... Der Kasse fallen immer neue haarsträubende Dinge ein, wie man uns das Pflegegeld vorenthalten kann. Mehr dazu schreibe ich in einem gesonderten Beitrag.

Ina</div>

Hallo ich bin durch zufall jetzt auf die Seite hier gekommen.

Unsere Tochter Laura 3 Jahre hat Epilepsie und rechts eine strake
Spastik.
Laura kann im gegensatz zu einen normalen Kind mit 3 Jahren nicht viel, da sie 2 Jahre in der Entwicklung auch noch zurück ist.
Im Nov. 2001 hatten wir den Antrag auf Pflegegeld gestellt.
Bei uns waren schon 2 Gutachter, der 1. war nur 20 Minuten da( hat nur den Ordner mit Befunden überflogen und 2 Fragen gestellt) Danach mußten wir 10 Wochen warten bis er sich zu einer Absage durchrang.
Daraufhin haben Wir einspruch eingelegt und es kam ein 2. Gutachter.
Der Diskutierte 1 Stunde mit uns das die Pflegestufen nur für Erwachsene sei und nicht für Kinder.
Darauf hin haben wir diesen Gutachter abgelehnt und um einen neuen Gutachter gebeten. Leider hat unsere KK dies nicht akzeptiert.
Nun haben wir vor 2 Wochen einen Anwalt eingeschaltet.
Drückt uns die Daumen, daß wir nun zu unseren Recht kommen.

Grüße von Annett

INTAKT_Wolfgang
12.08.2002, 11:39
Da dieses Thema sozusagen DER KLASSIKER in diesem Forum ist, hier noch einmal eine Übersicht, wie das Widerspruchsverfahren genau läuft:

</span>Zitat[/b] ]Nach Antragstellung begutachtet der MDK die Situation des Pflegebedürftigen. Auf der Basis dieses Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, ob und in welche Pflegestufe der Pflegebedürftige eingestuft wird.

Diese Entscheidung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, kann der Antragsteller einen schriftlichen Bescheid von der Pflegekasse anfordern:

* * * * An die Pflegekasse
* * * * "Bitte senden Sie mir bis zum ........
* * * * einen rechtsmittelfähigen Bescheid."
* * * * Ort, Datum, Unterschrift


Nach Zugang eines rechtsmittelfähigen Bescheides - dieser ist als "Bescheid" bezeichnet und enthält eine Rechtsmittelbelehrung - hat der Antragsteller 1 Monat Zeit, hiergegen Widerspruch einzulegen. Dieser ist an die Pflegekasse zu richten.

Enthält das Schreiben der Pflegekasse, das über die Antragstellung entscheidet, nicht die Bezeichnung "Bescheid" und auch keine Rechtsmittelbelehrung, verlängert sich die Widerspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr (ab Zugang des Bescheides)!

Der Widerspruch leitet das Widerspruchsverfahren ein. Es endet mit der erneuten Entscheidung der Pflegekasse, dem Widerspruchsbescheid.

Gegen diesen kann der Antragsteller Klage vor dem zuständigen Sozialgericht - schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Geschäftsstelle - erheben. Das Klageverfahren endet mit einem Urteil, gegen das Berufung und möglicherweise Revision zulässig sind.

Sowohl im Widerspruchs- als auch im Klageverfahren kann das Pflegetagebuch als wichtiges Beweismittel vorgelegt werden. Daneben sind aber auch die Aussagen der Pflegepersonen, die Aussage des behandelnden Hausarztes, der Verwandten, Nachbarn und Freunde als Zeugen in das Verfahren einzuführen.
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Diese und weitere Informationen unter: Wenn der MDK kommt .... (http://www.intakt.info/99-0-welche-pflegestufe.html)