PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe zur Pflege


Gast
25.11.2005, 17:04
Erst muss ich mich entschuldigen für mein Deutsch. Ich bin alleine erziehende Mutter mit autistischen Sohn (3,5Jahre)mit 100%behinderung(aus dem Behindertenausweiss). Im Zentrum für autistische Kinder haben ihm Testen gemacht und die Ergebnisse sind vollgende...grobe Motorik 26Monate, feine 1,5Jahre und andere Werte liegen alle unter einen Jahr. Mein Sohn trägt immer noch Windeln und kann sich auch nicht alleine anziehen oder die Zähne putzen. Außerdem erkennt er keine Gefahr also kann ich ihm nie aus dem Augen lassen denn er reagiert nicht an keiner Kommunikation und auf Gebote oder Verbote. Draußen kann ich ihm nicht los lassen, weil er sofort auf die Straße laufen würde um die Autos zu berühren. Er ist sehr hyperaktiv und für mich ist das sehr antrengen ihm alleine aufpassen. Eine Jungendärtzin des Gesundheitsamtes hat festgestellt, dass er nur 30min mehr braucht gegenüber einem gleichaltrigen Kind und das nur bei Stellungsnahme zur heilpädagogischen Tagesstätte (das geschah vor 5Monaten).Jetzt war niemand bei mir oder im Kindergarten und ich kann nicht verstehen wie kann sie darüber entscheiden nach 20min Untersuchung ohne mit mir zu Sprechen. Wir haben eine Wiederspruch gemacht aber im Sozialamt haben sie mir mitgeteilt, dass die Untersuchung, die gleiche Ärztin machen wird. Ist das nicht gegen dem Gesetz? Vielen Dank für mich und Ahmed und liebe Grüsse aus Zittau. http://www.intakt.info/iB_html/non-cgi/emoticons/sad2.gif

Gast
25.11.2005, 21:52
hallo
zur begutachtung der pflegestufe kommt eigendlich jemand vom mdk ( med. dienst der kassen )
bei einem widerspruch muß ein anderer gutachter kommen.
da man ja mit dem letzten gutachter nicht einferstanden war uns diesem doch mistraut.
mein sohn noah hat zwar keine diagnose ist deinem kind aber sehr ähnlich.
3 1/2 jahre, windeln, kein gefahrenbewustsein. keine feinmotorik dadurch muß ich ihn füttern. er muß immer unter aufsicht sein . auch hyperaktiv,
wir hatten pflegestufe 1, und nach unserem einspruch haben wir stufe 2 bekommen da noah wirklich nichts machen kann auser alles rumschmeisen und das kann er sehr gut. auf nein reagiert er nicht.
es gibt da ein buch von der lebenshilfe das hat uns sehr geholfen.
dort steht drin was man bei einem pflegetagebuch machen muß, das kinder einfach anderst beurteilt werden müssen und das auch das geistige berücksitigt werden muß.
das buch heißt:
richtig begutachter, gerecht begutachten und ist von sabine wendt.
wir haben es direkt von der lebenshilfe .
wende dich doch auch mal an die lebenshilfe. die sind da echt gut informiert und geben auch auskunft.
www.lebenshilfe.de

ich wünsche euch viel erfolg und das ihr zu euerem recht kommt.
ja noch was . kinder ab 3 jahre die noch windeln brauchen bekommen diese auf rezept vom kinderarzt und die kasse bezahlt dann die windeln.

grüssle aus sem schwabenländle

silke

Gast
29.11.2005, 08:28
Grundsätzlich sollte hier erst einmal geklärt werden, welche Art von Leistungen überhaupt beantragt wurden.

"Hilfe zur Pflege" (SGB XII-Leistung --> Sozialamt)
"Pflegegeld" (SGB XI-Leistung --> Pflegekasse)

Gast
29.11.2005, 16:44
Es tut mir leid, das sollte ich natürlich sagen. Es geht um Hilfe zur Pflege, weil wir noch nicht gesetzliche 5 Jahre in Deutschland versichert sind und haben wir deshalb keinen Anspruch am Pflegegeld. Sind so große Unterschiede beim Begutachten??Danke vielmals Silke für deine Ermutigung. Über Windeln bin ich bescheid aber es war auch sehr anstrengend das Recept zu bekommen. Darf ich fragen woher du genau kommst ? Ich habe 2Jahre im Schwabenland gelebt. http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif

Gast
29.11.2005, 17:29
hallo

ich weiß je nach bundesland ist es sehr verschieden.
die pflegekassen machen da doch unterschiede, auch wenn sie es nie zugeben würden.

meiner freundin ihr kind liegt im wachkoma, und hat pflegestufe 2. da denke ich immer was muß erst noch kommen das sie 3 bekommt. bei kindern ist es halt immer mit dem abzug von den zeiten die ein gleichalteriges kind braucht. nur stimmen diese zeiten nicht. jeder der ein gesundes kind hat weiß das man nicht soviel zeit braucht.

wir kommen aus der gegend von stuttgart.

grüßle silke

Gast
30.11.2005, 07:55
Hallo Ladka,

da die Gutachter der Gesundheitsämter in aller Regel keine fundierten Kenntnisse bezüglich Pflegeversicherung und Pflegebegutachtung mitbringen, sollten Sie sich professionelle Hilfe im laufenden Verfahren holen. Es gibt unabhängige Pflegesachverständige, die Sie begleiten können.

Holger
01.12.2005, 14:23
Hallo Ladka,

Ich hab' jetzt gerade mal bei einem Sozialamt angerufen und gefragt, wie in so einem Fall vorgegangen wird, weil dein Fall relativ selten ist. Meitens läuft das Ganze ja über die Pflegeversicherung, von der die meisten Eltern das entsprechende Geld bekommen oder nicht.
Der (übrigens sehr freundliche) Herr hat gesagt, dass es manche Ämter die Begutachtung über den MdK machen, manche über das Gesundheitsamt. In deinem Fall ist es also das Gesundheitsamt. Genauere Regelungen über einen Widerspruch gibt es nicht, nur seine Erfahrung ist, dass tatsächlich in der Regel kaum von einem Widerspruch abgewichen wird. Entscheidend ist, dass du möglichst stichhaltig begründest, dass dein Widerspruch berechtigt ist. Dazu solltest du folgendes tun:
1. In einem Pflegetagebuch, das du 1-2 Wochen lang führen solltest, deinen Pflegeaufwand dokumentieren. Einen Protokollbogen und welche Zeiten maßgebend sind, findest du auf unserer Seite zur Pflegeversicherung (http://www.intakt.info/99-0-welche-pflegestufe.html).
2. Möglichst wertvolle Gutachten heranschaffen. Das von der Tagesstätte ist das eine, auf der anderen Seite meinte mein Gesprächspartner, dass ein Gutachten von einem anderen Arzt bei einem Arzt vom Gesundheitsamt natürlich immer wesentlich mehr wiegt. Vielleicht hat ja das Zentrum für autistische Kinder, in dem du warst, auch Ärzte an der Hand, die dahingehend begutachten. Ansonsten kannst du es ja beim Hausarzt versuchen.

Beides könnte auch zur Not die Basis dafür sein, dass du vor Gericht gehst. Dafür bekommst du übrigens Prozesskostenbeihilfe, die du beim Amtsgericht beantragen kannst.

Das Problem ist, dass es wirklich relativ selten so ist, wie bei dir. Vielleicht hat doch noch jemand Erfahrungen damit? Dann schreibt bitte!

Viel Erfolg und viele Grüße,

Holger

Gast
04.12.2006, 10:40
(Guest @ 25. 11 2005, 20:52)hallo
zur begutachtung der pflegestufe kommt eigendlich jemand vom mdk ( med. dienst der kassen )
bei einem widerspruch muß ein anderer gutachter kommen.
da man ja mit dem letzten gutachter nicht einferstanden war uns diesem doch mistraut.
mein sohn noah hat zwar keine diagnose ist deinem kind aber sehr ähnlich.
3 1/2 jahre, windeln, kein gefahrenbewustsein. keine feinmotorik dadurch muß ich ihn füttern. er muß immer unter aufsicht sein . auch hyperaktiv,
wir hatten pflegestufe 1, und nach unserem einspruch haben wir stufe 2 bekommen da noah wirklich nichts machen kann auser alles rumschmeisen und das kann er sehr gut. auf nein reagiert er nicht.
es gibt da ein buch von der lebenshilfe das hat uns sehr geholfen.
dort steht drin was man bei einem pflegetagebuch machen muß, das kinder einfach anderst beurteilt werden müssen und das auch das geistige berücksitigt werden muß.
das buch heißt:
richtig begutachter, gerecht begutachten und ist von sabine wendt.
wir haben es direkt von der lebenshilfe .
wende dich doch auch mal an die lebenshilfe. die sind da echt gut informiert und geben auch auskunft.
www.lebenshilfe.de (http://www.lebenshilfe.de)

ich wünsche euch viel erfolg und das ihr zu euerem recht kommt.
ja noch was . kinder ab 3 jahre die noch windeln brauchen bekommen diese auf rezept vom kinderarzt und die kasse bezahlt dann die windeln.

grüssle aus sem schwabenländle

silke
Hallo, (auch alleinerziehend)
ich kann nur sagen...wartest du auf Hilfe des Staates...bist Du in der Regel verlassen. Mein Sohn, sein Name ist auch Naoh...hat diagnostiziertes ADHS, weißt laut Gutachten authistische Züge auf, Wahrnehmungsstärungen, taub, keine Gefahreneninschätzung, keine Schmerzempfindung, keinen Schlaf- Wachrythmus und noch einiges mehr. Ich habe Landespflegegeld erhalten, nach Punkt 5....im Landespflegegeldgesetz (für die interessant die keinen Anspruch auf Pflegegeld bzw. Pfelgestufe haben). Das Landespflegegeld hat man uns, wie bei allem was ich bisher beantragt habe, natürlich nicht freiwillig gezahlt (dafür habe ich 1,5 Jahre geklagt. Jetzt ist es so das mein Sohn vom MDK begutachtet worden ist, und dieser zur Auffassung gekommen ist das mein Sohn nur Pflegestufe 1 bekommen. Ich bin in den Widerspruch gegangen...bisher "Null-reaktion". Ich weiß nicht nach welchen Massstäben da gemessen wird, mir wurde eine zusätzlicher Zeitaufwand von 73 min über das normale Kind hinaus bewilligt. Merkwürdig...diese Zeit erbringe ich schon nachts ....Über mein geführtes Pfelgeprotokoll wurde einfach weggegangen. Ich würde diese Menschen, die diese Entscheidungen zu treffen haben, gerne mal eine Woche bei uns als Pflegekraft einsetzen und sehen wie die auf dem "Zahnfleisch" gehen..., dann würde die Leistung freiwillig gezahlt würden.

Ladka
04.12.2006, 16:00
Liebe engelchen, bitte keine Hoffnung verlieren...
das haben wir bis jetzt geschafft...






Geschrieben: 29. 11 2006, 13:57

--------------------------------------------------------------------------------
Hallo,
es tut mir leid, dass ich so spät antworte aber es hat ziemlich lange gedauert und letzte Zeit war ich krank und beschäftig mit dem Studium. Aber Hurraaaa wir haben endlich die Pflegestufe II und das dank Herr Buttjes und seinem Gutachten.Nach zweiten Wiederspruch habe ich die Vollmacht Herr Buttjes gegeben und er hat sich wirklich sehr ins Zeug für uns bei dem Landratsamt gelegt, obwohl die Kommunikation mit Zittauer Behörden wirklich müsam ist. Er hat super Gutachten zusammen gestellt, wo er alle Nachteile von dem Zustand meines Sohnes schildert und dazu hat alle Unterlagen von alle Einrichtungen und Ärzte, welche mein Sohn besucht beigefügt (das hat nicht mal der Sozialamt geschafft obwohl sie die gleiche Informationen von mir erhalten). Die Reaktion der Behörde war dann ziemmlich schnell. Denn die wissen wo sie Fehler machen. Sie haben mir angeboten, dass sie mir die Pflegestufe II bewilligen allerdings nicht von Tag wann der Antrag gestellt wurde sondern ab Ahmeds 4. Geburtstag und ich sollte mein Wiederspruch zurück ziehen.Das habe ich getan, denn ich war glücklich dass er jetzt endlich die Stufe II hat und wollte nicht mehr Probleme mit Behörde haben. (Allso habe ich Verzichtet auf fast 1600eu und auch die Fehler der Behörden vertuschet.)Jetzt wollen die aber die Kosten für Gutachter nicht übernehmen. Tja also hat Landratsamt von mir wieder ein Brief bekommen. Ich weiss nicht, was die Behörden denken, dass wir durch die Kinder reich werden wollen?
Na ja hoffentlich klappt es wieder.

Gast
15.12.2006, 22:29
zu Beitrag Nr. 8 und 9
Heute habe ich den Ablehnungsbescheid für die Plegestufe II bekommen, man sieht zwar die Notlage jedoch nicht die Notwendigkeit. Trotz Gutachten, das befürwortet das mein Sohn Stufe II wäre, hat der MDK der DAK es abgelehnt. für mich heißt dieses, das ich einen Anwalt beauftragen muss (bereits schon geschehen) und unser Recht einklagen werde. Noch nichtmal die Nachzahlung ab Antragsstellung des Pflegegeldes I haben Sie bewilligt. Da hilft echt nur Augen zu und durch (kenne das bereits vom Landespflegegeld habe auch 1,5 Jahre um mein Recht geklagt und gewonnen). Das ist doch nun eine Mürbemachtaktik der Behörden. Was mich eigentlich am meisten ärgert, ist, dass man der Willkür der Ämter, Behörden und Krankenkassen fast machtlos ausgeliefert ist und die sich durch die Instanzen klagen und hoffen das einem die Luft oder das Geld aus geht. Aber Pech...ich glaube die kennen meinem Namen auf allen Behörden und Gerichten....so jetzt hab ich meiner Wut mal Luft gemacht...Kinderfreundliche Politik bzw. behindertenfreundliche Politk ? ja aber wahrscheinlich nicht in der BRD!