Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigenanteil bei Fahrtkosten
Das ist der neue Krankenkassenhammer!
Das ganze Jahr 2004 haben wir die Fahrten für unsere behinderte Tochter (15 Jahre, Down Syndrom,100%,Mz:H)
von den Fachärzten bescheinigen lassen (ein Riesenaufwand),
damit uns jetzt die DAK sagt, pro Fahrt besteht ein Eigenanteil
von mindestens 5,-- EURO, so das von den Fahrtkosten nichts erstattet werden kann.
Wenn das so ist, kann sich jeder diesen Aufwand der Fahrtkostenerstattung für behinderte Kinder sparen.
Hallo Wolli,
die Zuzahlungspflicht besteht doch aber nur so lange, wie ihr nicht von der Zuzahlung befreit seid.
Bei einer Befreiung ist auch keine Eigenanteil für die Fahrtkosten zu leisten.
Wir sind eine Zeitlang mit dem Behindertenfahrdienst zum Arzt oder Therapien gefahren,
da die ewigen Warterzeiten und die Arroganz des Personals mich sehr genervt hat, fahre ich jetzt selbständig mit unserem Auto. Die KK erstattet pro gefahrenen Kilometer 24 Cent (wenn eine Begleitperson notwendig ist, sonst lediglich 22 Cent).
Gruß Elke
Hallo Wolli,
was du schreibst ist so nicht gaanz richtig wenn ich mich da richtig informiert habe. Ich habe dir einmal einen Text hier reinkopiert, der dies genau erklärt:
Zitat Anfang
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In welchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten?
Regelung über die Erstattung von Fahrkosten im Zusammenhang mit einer Behandlung
Für welche Patienten die Krankenkasse Fahrkosten im Zusammenhang mit einer Behandlung übernimmt, legt laut §92 SGB V der Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen fest. Hierzu hat der Bundesauschuss am 22.01.2004 die sogenannte "Krankentransport-Richtlinie" geändert.
Demnach übernimmt Ihre Krankenkasse die Fahrtkosten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Eigenbeteiligung:
bei Leistungen, die stationär erbracht werden, z.B. bei Krankenhausbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen
bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus
bei Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten Krankenhausbehandlung sowie zu einer ambulanten Operation oder zu einer vor- und nachstationären Behandlung im Krankenhaus
Die Eigenbeteiligung beträgt mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro und gilt für jede einzelne Fahrt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zahlung der Eigenbeteiligung nicht befreit.
Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung werden nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse auf Verordnung vom Arzt übernommen, wenn
der Patient mit einem durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschema behandelt wird, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist
und diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf beeinträchtigen den Patienten derart, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist. Diese Voraussetzungen sind erfüllt bei:
Dialysepatienten
bei Strahlen- und Chemotherapie bei einer Krebserkrankung
für Schwerbehinderte mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
Blinde (Merkzeichen BI im Schwerbehindertenausweis)
Hilflose Patienten (Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis)
Pflegestufe 2 oder 3 nach der Pflegeversicherung
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Zitat Ende
Also wenn ich das richtig lese, werden Fahrten von der Krankenkasse übernommen wenn die Voraussetzungen vorliegen. Und die habt ihr ja. Pflegestufe 2 und auch H. Nur man muss VORHER wohl einen Antrag bei der Kasse stellen.
Zumindest lese ich das so....
Schöne Grüsse
Harald
Hallo Harald,
in den genannten Fällen übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Eigenbeteiligung
Die Eigenbeteiligung beträgt mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro und gilt für jede einzelne Fahrt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zahlung der Eigenbeteiligung nicht befreit.
Ist die Belastungsgrenze für die Zuzahlungen erreicht, stellt die Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung aus und von diesem Zeitpunkt an:
sind KEINE gesetzlichen Zuzahlungen auch bei Krankenfahrten zu leisten!
Elke
hallöchen
Möchte mich da mal einklinken, weil ich etwas nicht verstehe
Unsere Kinder werden mit dem Behindertentransport zur Schule gefahren und abgeholt. Meine Tochter nicht, da ich sie selber fahre. Soweit wie ich weiss, beantragen die Eltern diese Fahrten über die Schule beim behindertenverband. Hat also nix mit der Krankenkasse zu tun. Auch werden die Eigenbeteiligungen über die Stadt verrechnet. Zumindest ist das hier in Leipzig so.
Fragt doch mal nach, ob es solch einen Verband auch bei Euch gibt? Bei uns fahren auch Taxiunternehmen behinderte Kids, sie rechnen dann pro km bei der Stadt ab. Vielleicht ist das auch bei Euch möglich?
Anke
Anke, bei der Frage von Wolli geht es um den Transport zu einer Behandlung (so habe ich es zumindest interpretiert).
Normale Arztbesuche und Therapiebesuche dürften laut dem was von Harald gepostet wurde nicht unter die Fahrtkostenregelung der Krankenkassen fallen.
Harald, oder habe ich das falsch verstanden?
Anke, du meinst den Fahrdienst zur Schule. Da kommt das Sozialamt als Kostenträger ins Spiel.
Dürften zwei verschiedene Sachen sein.
tschüß Uwe
Vielen Dank an alle die geantwortet haben.
Jetzt nun die offizielle Version unseres Rechtsanwaltes:
Die Erhebung einer Mindestzahlng von 5,-- Euro entspricht der geltenden Rechtslage. Anders als bei Arzneimitteln sieht das Gesetz bei Fahrtkostenerstattungen keine Befreiung von der Zuzahlungspflicht für Minderjährige vor.Meine Tochter erfüllt zwar durch Ihre Erkrankung einen Ausnahmetatbestand aufgrund dessen Ihr die Fahrtkostenerstattung gewährt werden kann (§ 60 Abs. 1. S. 3 SGB V i.V.m. der Krankentransportrichtlinien des gem. Bundesausschusses. Dies befreit meine Tochter jedoch nicht von der Zuzahlungspflicht für solche Fahrten.
Mir bleibt allenfalls die Möglichkeit die Gesamtbelastung durch Zuzahlungen aller im Haushalt lebenden Angehörigen überprüfen zu lassen.Überschreitet die Gesamtbelastung durch Zuzahlungen für Arzneimittel und Fahrtkosten eine gewisse Belastungsgrenze die vom Bruttoeinkommen abhängt, so kommt eine zumindest teilweise Befreiung von Zuzahlungen in Betracht.
Viele Grüße an alle
Wolli