Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrtransport für meinen Sohn
hallo zusammen,
habe eine frage wegen fahrtransport. mein sohn (11 jahre) geht aufgrund einer krankheit in eine förderschule, wo er auch während der woche untergebracht ist. diese einrichtung ist 70 km von uns entfernt. ich hole ihn am freitag nachmittag ab und bringe ihn am sonntag wieder hin, es sind somit 280 km.
nun sagt das jugendamt das es keinen fahrdienst gibt, ich hab aber irgendwo mal gelesen, wenn ein kind aufgrund seiner behinderung nicht die wohnortnahe schule besuchen kann, ihn ein fahrtransport zusteht.
wer weiß, wohin ich mich noch wenden kann, leider ist die stelle im jugendamt völlig inkompetent, und kennt sich damit nicht aus, hinzu kommt, das mein sohn das einzige kind ist, aus dem landkreis, das in die einrichtung geht. mir kommt es so vor, als wenn der landkreis sich da drücken will.
ich bekomme zwar kilometergeld, aber da ich alleinerziehend bin, noch ein weitere kinder habe, darunter eines mit frühkindlichen autismus, kann ich die fahrten selbst nicht auf dauer durchführen, abgesehen davon, bin ich der meinung, wenn meinen sohn der fahrdienst zusteht, dann muß er auch gefahren werden.
wenn also jemand da gesetzesurteile oder verweise hat, würde ich mich über eine antwort freuen.
danke und liebe grüße
marion und co
Hallo Marion,
wie kommen denn die andere Kinder aus dem Internat, die weiter weg wohnen nach Hause ? Wenn das Jugandamt der Schulträger ist, und keinen Fahrdienst für euch anbietet, weil in die Richtung nicht genug Kinder fahren, müßte du die Kosten für einen Fahrdienst über die Eingliederungshilfe - Hilfe zum Schulbesuch - übernommen bekommen. Dann wird jedoch wert darauf gelegt, das der Fahrdienst ständig fährt, und nicht nur dann, wenn du nicht kannst, sonst finden die nur schwer einen der es kostengünstig macht. Wenn Jugendamt und Eingliederungshilfe sich quer legen hilft nur, bei beiden Stellen schriftlich einen Antrag zu stellen, ggf. Widerspruch einzulagen, und ggf. gegen beide zu klagen. Vielleicht ist das aber auch was für den WDR, Aktuelle Stunde, Rubrik : Hammer der Woche, denn das ist es wenn die euch so hängen lassen.
:-) Helmut
hallo helmut,
mir geht es ja darum, das er immer gefahren wird. bisher bin ich ja gefahren, weil es hieß, das gäbe es nicht.
da ist noch einiges andere faul. z.b, wurde mir nicht gesagt, das meinen sohn kleidergeld zusteht, aber von mir verlangen das ich 70% des unterhalts zahle. hab gute lust, der ein disziplinarverfahren anzuhängen, wegen unterlassung von auskünften. die sind ja dazu verpflichtet. übrigens hat mir diese sachbearbeiterin am telefon selbst gesagt, das die leute selbst fragen müßten, da frag ich mich woher die leute wissen sollen, was alles im leistungskatalog drin ist. ich finde das ist schon mehr als eine frechheit. auf der einen seite 70% vom unterhalt verlangen und auf der andern seite alles auf die eltern/mütter abzuwälzen.
von den andern eltern bekommt übrigens keiner kilometergeld. die sind allerdings aus andern landkreisen. eine mutter fährt seit 4 jahren selbst.
da sieht man wieder, das diese behörden nur davon ausgehen, das die eltern das stillschweigend leisten, obwohl es ja gesetze gibt, das der schulweg für kranke kinder, sache der behörden ist.
in der einrichtung selbst heißt es, das die pauschale, was das jugendamt als kleidergeld bezeichnet, für ausflüge und freizeitaktivitäten hernimmt und wenn was übrigbleibt, für schulsachen. dabei hab ich die schulsachen selbst besorgt.
helmut, danke für deine antwort. werde da sofort einen widerspruch schreiben (hab ja sonst nichts zu tun!)
träger der einrichtung ist die caritas. das jugendamt ist für die massnahme zuständig, da fabians erkrankung als seelische behinderung gilt, atypischer autismus.allerdings gilt autismus laut bundesverband als mehrfachbehinderung. werd mich noch mit meinen regionalverband in verbindung setzen deswegen.
hast du da wegen dem thema fahrdienst noch einen paragraphaen, der besagt, das fabian ein fahrdienst zusteht. damit ich denen gleich den um die ohren hauen kann. ist ja nicht zu fassen, was sich manche behörden erlauben.
gruß marion und co.
ps. die andern kinder werden meist von den eltern gefahren oder es wird verlangt, das sie selbst mit öffentlichen verkehrsmitteln fahren, die einrichtung meinte zu mir auch schon, das fabian dann mit dem zug fahren soll. ein wahnsinn, und völlig hirnrissig.
Hallo,
ich habe dieses aus einem Familienratgeber kopiert: Schulweghilfen
Wenn behinderte Kinder ihren Schulweg nicht alleine zurücklegen und die Eltern auch nicht für eine geeignete Begleitung sorgen können, besteht die Möglichkeit, Hilfen zur Bewältigung des Schulweges zu beantragen.
Über Art und Umfang der Schulweghilfe entscheidet - nach Stellungnahme der Schule und eventuell einer ärztlichen Begutachtung im besonderen Einzelfall - die zuständige Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung. Die finanzielle Unterstützung beim Schülertransport beschränkt sich auf den Besuch der zum Wohnort nächstgelegenen Schule der zu besuchenden Schulform.
Ich hoffe, das hilft euch weiter.
Gruß karin65
Hallo Marion,
in Sachen seelischer Erkrankungen : Wir haben hier im Dorf eine kleine Jugendpsychiatrie, in der Kinder teils vollstationär, teils als Tagesklinik behandelt werden. Da trägt der Träger, der LWL, die Kosten für den Fahrdienst im Rahmen der Eingliederungshilfe. Daher sollte das bei euch auch möglich sein.
Du solltest dir für den Widerspruch, bzw. den konkreten Antrag... vom Arzt des Internates oder / und eurem Kinderarzt, und SPZ... ... weil die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, eine ärztliche Bescheinungung, über den Bedarf eines Fahrdienstes, ggf. Einzeltranport, Taxifahrt,... austellen lassen.
Einen Paragraphen dafür weis ich nicht, bin mir aber sicher das sowas unter die Eingliederungshilfe, Hilfe zum Schulbesuch und co. fällt. Wenn mich früher ein Sachbearbeiter gefragt hat, was für ein Paragraph das denn sei, hab ich ihn gefragt, ob wir eben zusammen zu seinem Vorgesetzten gehen, und der ihm das erklären soll..... dann viel ihm urplötzlich wieder ein wo was steht.. ;-) Wichtig ist, das du den Antrag / Widerspruch an beide Stellen : den Träger der Einrichtung, und den örtlich bzw. überörtlich zuständigen Träger der Eingliederungshilfe ( das Sozialamt müßte dir sagen können wer das bei euch ist )richtest, und in beiden Schreiben angibst, an wen der Antrag / Widerspruch noch geht. Dann können die untereinander auskungeln, wer was macht. Einer ist später vor Gericht,... wenn die Ärzte den Bedarf eines Fahrdienstes, bzw. Taxifahrt bestätigen... so oder so dran.
:-) Helmut
hallo helmut,
ich hatte ans jugendamt ja geschrieben, das ich die fahrten nicht mehr sicher stellen kann und ich deshalb auf einen fahrdienst bestehe. auch mit einer begründung. das wurde vom jugendamt mit der begründung abgelehnt, das laut §39 sgb VIII einmalige zuschüsse und hilfen gewährt werden können. laut leistungsbeschreibung der einrichtung sind in dem tagessatz schon die kosten für den fahrdienst drinnen. dieser fahrdienst der einrichtung ist aber nur für fahrten zur therapie, arzt etc gedacht und nicht für heimfahrten. eine zusätzliche übernahme gibt es also nicht.
leider ist die einrichtung auch überhaupt nicht kooperativ und die meinen da, die andern eltern fahren ihre kinder auch selbst. tolles argument, schließlich gibt es gesetze, die besagen, das ein behindertes kind befördert werden muß. schulweg ist nicht elternsache.
ich werde also einen widerspruch einlegen, das gutachten der klinik dazu legen und gleichzeitig noch ein schreiben an den leiter des jugendamtes schicken. so kanns ja wohl nicht gehen.
an karin, das stimmt so nicht, da die meisten förderschulen für behinderte kinder selten im gleichen ort sind, steht den kindern ein fahrtransport zu. eltern sind nicht verpflichtet ihre behinderten kinder in die schule zu fahren. das ist aufgabe des staates für eine beförderungsmöglichkeit zu sorgen. leider meinen viele ämter auf kosten von bedürftigen sparen zu können.
so und wenn ich schon dabei, gleich noch was zum aufregen, das gleiche jugendamt zahlt für ein gesundes kind ein sportinternat mit, weil das kind sehr gut im skisport ist und in eine leistungsgruppe kam. die eltern müßen nur einen minimalen beitrag leisten, obwohl beide berufstätig sind.
dachte ja, ich hör nicht recht, als die mutter des kindes mir das erzählte.
klasse gell. aber mit so einer sportskanone kann der landkreis halt evtl später auch mehr angeben, als mit einen behinderten kind.
gruß marionundco
Hallo,
mein Sohn (Asperger) geht auch auf eine Schule ca. 40km einfacher Weg.
Wir haben den Fahrdienst garnicht über das Jugendamt laufen lassen, sondern über das Verkehrsamt das hier auch für die normale Schülerbeförderung zuständig ist.
Wir haben angegeben das er nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann, und das wir ihn nicht fahren können. Und da es ja eine Schulpflicht gibt blieb ihnen nichts anderes übrig als eine Fahrdienst zu stellen..
Nachdem ich unseren Sohn eineinhalb Jahre selber gefahren habe und noch nicht mal Kilomeergeld bekam über das Jugendamt, habe ich zu beginn dieses Schuljahres das ganze beim Verkehrsamt beantragt.
Ich mußte vom Schulamt einen Bescheid bringen das Mike dieser Schule zugewiesen ist und einen formlosen Antrag stellen, und das wars schon. Allerdings mußte ich einmal damit drohen ihn nicht in die Schule gehen zu lassen und auf die Schulpflicht hinweisen.
Ich weiß nicht wer bei euch zuständig ist für die normale Schülerbeförderung aber ich würd es zumindest mal versuchen.
Anderrerseits sellische Behinderung unterliegt doch dem §35a. Da mütest Du doch eigentlich gar nichts zahlen für die Schule.
Wir hatten den Fehler gemacht und nicht genau geschaut nach welchem § Mike in der Schule untergebracht war und mußten auch eineinhalb Jahre sogenante häusliche Ersparung an das Jugendamt zahlen. Jetzt sind wir schlauer, und er ist unter § 35a beim Jugendamt geführt.
LG Beatrice
hallo beatrice,
kommt dein sohn jeden tag heim, oder ist er auch wie meiner in einer 5tagesgruppe. von mir verlangt das jugendamt ja 70% des unterhalts für meinen sohn. begründung weil ich alleinerziehend bin. mein gesamteinkommen ist unter sozialhilfeniveau. hab dagegen allerdings schon einspruch erhoben. diese tante von der kostenstelle ist einfach nur hohl. werde auch an den leiter schreiben.
laut schreiben ist er dort nach §93 sgb VIII untergebracht.
er hat übrigens einen atypischen autismus, es ist nicht eindeutig abgrenzbar ob kannerautismus oder asperger.
hat dein sohn einen schwerbehindertenausweis, ich habe nun den antrag dafür angefordert.
befürchte aber, der wird die auch nicht beeindrucken, schließlich liegt dem jugendamt ja das gutachten der klinik vor. glaub ich wende mich doch gleich an den leiter. schließlich kann sowas nicht angehen.
und im schulamt werd ich auch noch mal anrufen, hatte da zwar schon mal vorgesprochen, die kannten sich garnicht aus, aber diesmal werd ich fragen, wer für die schülerbeförderung der behinderten kinder zuständig ist.
gruß marionundco
hallo,
ich nochmal.
laut schreiben der kostenstelle ist er da nach §93 sgb VIII untergebracht, im hilfeplan steht aber §35 a sgb VIII eingliederungshilfe.
nene, als wenn unsereiner nichts anderes zu tun hat, als sich mit irgendwelchen unfähigen sachbearbeitern rumzuschlagen.
gruß marionundco
Hallo,
Mike kommt jeden Abend heim. Er war auch nach §39 untergebracht. Lass das schnellstens ändern. Dein Sohn ist ja wegen der seelischen Behinderung untergebracht. Bestehe darauf. Dann mußt Du auch nichts zahlen. Wir haben auch häusliche Ersparung zahlen müssen. Aber das hatt doch nichts mit alleinerziehend zu tun. Was ist das denn für ne Begründung. Ich habe darauf bestanden das sie mir genau aufschlüsseln was genau sie für Mike bezahlen. Denn soviel Einsparung habe ich nicht. Denn auch ich muß für Ausflüge noch extra Bezahlen. Essensgeld mußte ich auch zahlen. Jetzt gebe ich Mike das Frühstück mit er bekommt nur noch Mittagessen da. Und da er nicht soviel isst wie andere weigere ich mich Megageld dafür zu bezahlen. Die wirtschaftliche Jugendhilfe hat noch immer nicht raus was ich noch zahlen muß. Denn ich habe natürlich auch die Fahrtkosten als zusätzliche Ausgabe angegeben. Jetzt dürfen die ganz schön rechnen das Sie mir nicht noch Geld zurückzahlen müßen.
Mike hat noch keinen Behindertenausweis. Den hatte ich erst im März beantragt. Das kann noch dauern.
Aber ich werde das wenn ich ihn habe auch nicht beim Jugendamt erwähnen sonst kommen die mir wieder mit Mehrfachbehinderung und das fällt ja dann evt. wieder nicht mehr unter §35a.
Hol dir das Formblatt zu §35a. Schick das der Klinik die die Diagnose gestellt haben und gib das dann bevor Du dir ne Kopie gemacht hast wieder dem Jugendamt. Und dann besteh darauf das die die Unterbringung sofort ändern.
Wegen der Schülerbeförderung wende dich an die Stelle die auch für die Beförderung der gesunden Kinder zuständig ist. Also für Kinder die z.B vom Dorf zum Gymnasium oder so müssen. Von da bekomm ich unseren Fahrdienst bezahlt. Ein Taxi das nur unseren Sohn fährt.
Also jetzt hast Du ja wieder ein paar Aufgaben, da Dir ja sicher Megalangweilig ist. http://www.intakt.info/forum/images/smilies/biggrin.gif
hallo gast,
an die stelle dir für die schülerbeförderung der gesunden kinder zuständig sind, hatte ich mich ja schon gewandt.
die kannten sich überhaupt nicht aus.
und die sind laut deren auskunft auch nicht dafür zuständig.
und das schulamt kennt sich dreimal nicht aus.
Hallo Marion,
ich hatte bei der letzten Mail den Gruß vergessen, sorry.
Also in BW ist wie schon geschrieben das Verkehrsamt zuständig. Für gesunde und behinderte Kinder. Ich habe dort nicht gesagt das Mike behindert ist sondern nur geschrieben das das die einzige für ihn mögliche Schule ist und die Bescheinigung vom Schulamt mitgeschickt das er dieser Schule zugewiesen wurde.
Eine Ahnung hat hier auch keiner. Aber dafür sind ja die Eltern da, wo kommen wir denn hin wenn die auf dem Amt ihre Arbeit auch noch selber machen müßen und uns vieleicht auch noch Informationen geben sollen. Nene das geht nicht.
LG Beatrice