maika
15.04.2003, 00:17
Hallo an alle,
ich und eine Freundin haben beide seit August letzten Jahres Pflegestufe 1. Bei mir war es bis jetzt nie ein Problem Verhinderungspflege zu beantragen z. B. für Babysitter oder Ferienbetreuung. Bei ihr wurde selbiges abgelehnt mit der Begründung, daß sie noch nicht 12 Monate pflegen würde. Unsere Kinder sind beide 3 Jahre alt. Meine hat eine unklare Entwicklungsverzögerung und ihr Junge das Fragile-X-Syndrom.
Ich bin der Meinung , ich hätte irgendwann mal ein Urteil dazu gelesen, nur wo, weiß ich nicht mehr.
Ich finde es nur total bescheuert, daß 2 verschiedene Krankenkassen, mit unterschiedlichem Maß beurteilen.( wir sind beide bei einer BKK, ich Fortisnova, sie, weiß ich nicht mehr wo).
Weiß jemand das betreffende Urteil, oder kann mir sonst Tipps geben, wie sie ihre Verhinderungspflege in Anspruch nehmen kann?
Vielen Dank, eure maika
ich und eine Freundin haben beide seit August letzten Jahres Pflegestufe 1. Bei mir war es bis jetzt nie ein Problem Verhinderungspflege zu beantragen z. B. für Babysitter oder Ferienbetreuung. Bei ihr wurde selbiges abgelehnt mit der Begründung, daß sie noch nicht 12 Monate pflegen würde. Unsere Kinder sind beide 3 Jahre alt. Meine hat eine unklare Entwicklungsverzögerung und ihr Junge das Fragile-X-Syndrom.
Ich bin der Meinung , ich hätte irgendwann mal ein Urteil dazu gelesen, nur wo, weiß ich nicht mehr.
Ich finde es nur total bescheuert, daß 2 verschiedene Krankenkassen, mit unterschiedlichem Maß beurteilen.( wir sind beide bei einer BKK, ich Fortisnova, sie, weiß ich nicht mehr wo).
Weiß jemand das betreffende Urteil, oder kann mir sonst Tipps geben, wie sie ihre Verhinderungspflege in Anspruch nehmen kann?
Vielen Dank, eure maika