Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegestufe 3 bei Epilepsie?
Hallo,mein Sohn ist 10 Jahre alt,er ist 100% schwerbehindert,geistig auf dem Stand eines 2-3 jährigen Kindes und hat die Pflegestufe 2.Er ist Epileptiker mit bis zu 20 Anfällen im Monat,auch nachts!! Der MDK hat im Dezember 01 vergessen einen Hausbesuch zu machen um die Pflegestufe erneut festzulegen,daraufhin hat die Pflegekasse uns das Pflegegeld für Oktober ersteinmal gestrichen http://www.intakt.info/forum/images/smilies/mad.gif mit der Begründung,es könnte ja sein das wir keine Pflegestufe mehr benötigen.Jetzt warte ich schon seit 3 Wochen auf einen Termin vom MDK...Die Ärzte die meinen Sohn behandeln sagten,ich solle Pflegestufe 3 beantragen! Wer kann mir da Tipps geben wie man so etwas angeht,denn Epileptische Anfälle und die Beaufsichtigung eines Kindes zählen laut Aussage des MDK nicht zur Pflege! *http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif Wir können unseren Sohn keine 5 Minuten aus den Augen lassen,denn es kann zu jeder Zeit sein das er einen Anfall bekommt und unsere Hilfe benötigt.Ich hoffe das mir jemand ein paar Tipps geben kann.Liebe Grüße an alle in diesem Forum von Anja
ivonnchen
30.09.2002, 21:37
Hallo anja!
also wir haben das gleich was dein sohn hat nur jessica ist 8 jahre alt und genau wie dein sohn bei einer einschätzung zwischen 2 und 3 jahren http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif und anfälle pro tag ziwschen 25 und 50 und auch nachts,und wir sind froh das wir nach 11 monaten entlich eine pflegestufe 2 bekommen haben,und ich kann dir da leider keine tips geben,den ich könnte welche gebrauchen!? Bei welche KK bist du den? in meine bescheid steht net mal drin wann die das überhaupt bezahlen?? *grübel*
hallo Ivonnchen,
ich bin in der Betriebskrankenkasse der Hansestadt Lübeck.
Pflegegeld wird immer einmal im Monat gezahlt und zwar rückwirkend ab Antragsstellung!!Das heißt du bekommst von dem Tag an an dem du das Pflegegeld beantragt hast auch die Leistung der Pflegekasse.Alles klar?Solltest du noch Fragen haben melde dich gerne wieder!
Liebe Grüße Anja
ivonnchen
30.09.2002, 22:25
was heißt den auch die leitungen,sorry ich kenne mich damit nun wirklich net aus *heul* Und wann kommt das immer ? am anfang? also ich bekomme eine nachzahlung von 30...*ggggggggggg* also plegestufeII wisst ja alle selber was man da bekommt,und schläft dein sohn?http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif
INTAKT_Uwe
01.10.2002, 09:42
Hallo Ihr beiden,
ich habe gerade beim Bundesgesundheitsministerium angerufen. Dort gibt es Bürgertelefon (0800 1919190), wo man kostenlos Auskünfte zur Pflegeversicherung erhält.
Die Frau am Apparat erklärte mir, dass eine Epilepsie angerechnet werden *KANN* aber nicht *MUSS*. http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif
Wichtig ist, wie sehr der Betreuungs- und Pflegeaufwand durch die Epilepsie erhöht wird. Sie sagte, dass man auf jeden Fall die Epilepsie geltend machen sollte, ob der MDK sie anrechnet ist hingegen eine andere Frage.
Frau Fuchs von der Epilepsieberatungsstelle (http://www.epilepsieberatung.de) in Würzburg sagte mir ebenfalls, dass wenn eine Epilepsie vorliegt und im Rahmen einer Grundbehinderung Pflegegeld gezahlt wird, dann kann die Epilepsie berücksichtigt werden. Letztlich hängt hier vieles von der Einschätzung des MDK ab.
An Eurer Stelle würde ich auf jeden Fall versuchen, einen erhöhten Betreuungsaufwand, insbesondere unter Hinweis auf die nächtlichen Anfälle geltend zu machen und ggf. Widerspruch einzulegen.
Darüber hinaus gibt es seit diesem Jahr auch die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen über das Pflegeleistungsergänzungsgesetz (PflEG) zu bekommen, wenn ein hoher Betreuungsaufwand erforderlich ist. Schaut doch mal unter http://www.intakt.info/informa....etz.htm (http://www.intakt.info/94-0-zusaetzliche-betreuungsleistungen-in-der-pflege.html).
Wenn schon nicht Stufe III gewährt wird, vielleicht habt Ihr da ein wenig mehr Glück!
Ich drücke euch die Daumen!
Liebe Anja,
bei der Pflegeversicherung steht vor allem die Grund- bzw. Körperpflege im Vordergrund. Zusätzlich kommt dann auch noch die Beaufsichtigung und Betreuung bei Anfällen dazu. Es ist sinnvoll in einem Pflegetagebuch festzuhalten wie viel Zeit sie wofür brauchen.
Wenn Sie in Unterfranken wohnen, können sich gerne an meine Beratungsstelle wenden. Persönlich lassen sich diese Fragen sicher besser besprechen. Anderenfalls kann ich Ihnen Adressen anderer Beratungsstellen vermitteln.
Viele Grüße
Simone Fuchs (Dipl. Soz.Päd.)
Epilepsieberatung Unterfranken
Stiftung Juliusspital
Juliuspromenade 19
97070 Würzburg
Tel. 0931/393-1580
e-mail: epilepsieberatung@juliusspital.de
Liebe Frau Fuchs,
vielen Dank für ihr Angebot für eine persönliche Beratung,doch wir wohnen in Lübeck und da ist die Entfernung doch etwas zu groß.Vielleicht haben sie ja eine Kontaktadresse in Lübeck an die man sich wenden kann?
Das es mit dem MDK nicht einfach wird ist mir schon klar,aber evtl.kann man sich ja ein paar Tipps holen damit man besser vorbereitet ist.
Z.Zt. wird unser Pflegegeld von der Pflegekasse zurückgehalten,solange bis der MDK eine neue bzw. die alte Pflegestufe wieder "freigibt",und wir haben seit Anfang Sebtember noch nicht einmal Bescheid wann der MDK kommt.Es kann sich ja nur noch um Wochen handeln. Ich habe schon schriftlich Widerspruch gegen die Pflegekasse eingereicht,denn die können ja nicht so einfach das Geld zurückhalten,aber gehört habe ich bis jetzt auch nichts.Ich habe die Erfahrung gemacht ,jemehr man sich aufregt und sich meldet,je länger dauert alles.Das kann es doch nicht sein,oder?
Liebe Grüße Anja Hahn
Hallo Ivonnchen,
Pflegegeld wird immer am Anfang eines jeden Monats gezahlt,ich weis ja nicht wann du den Antrag gestellt hast,aber du bekommst von dem Tag an ,für jeden Monat,bis jetzt das Pflegegeld nachgezahlt! O.K.?
Gruß Anja
ivonnchen
01.10.2002, 22:14
hallöchen,tja pflegeaufwand den habe ich hier *ggg* jessica kann ja garnix,und sie kann auch nicht sprechen wie ich ja schon sagte sie ist 8 jahr und wird eingeschätz zwischen 2 und 3 :-(
man muss sie füttern windeln waschen anziehen und soweiter und so fort und die beiden kleinern werden vernachlässigt *schnief* und anja ich habe meine antrag am 1.02.2002 gestellt und am 25.09.2002 habe ich entlich nach 9 monaten bescheid bekommen,und ich hoffe es dauert bei dir net so lange wie bei mir *gg* liebe grüße ivi
Ps: und danke das sie sich so gut informiert haben wenen der epilepsie ich werde das sicherlich auch machen!!
INTAKT_Uwe
07.10.2002, 08:49
Nach der Neuregelung des SGB IX darf eine Behörde einen Antrag nicht mehr verschleppen. Nach spätestens zwei Wochen muss entschieden sein, ob die Behörde zuständig ist und nach einer weiteren Woche muss die Entscheidung über den Antrag gefällt sein!!
Ist die Behörde nicht zuständig, dann muss der Antrag sofort an die entsprechende Stelle weitergeleitet werden und nach drei Wochen muss über den Antrag entschieden sein!
Wenn Gutachten angefordert werden, dann ist ein Gutachter binnen einer Woche zu kontaktieren und dieser hat nur zwei Wochen Zeit um ein Gutachten zu erstellen. Es ist somit illegal, wenn Betroffene Monate auf den MDK warten müssen! Und eine Dauer von 9 Monaten (!!!!) ist jenseits von gut und böse.
Sollte dieser Fall eintreten, dann ist möglichst schriftlich ein rechtsgültiger Bescheid über die beantragte Leistung nach §14 SGB IX anzufordern und ein Ultimatum zu setzten. Reagiert die Behörde - hier: die Krankenkasse - nicht, dann können Betroffene eine Leistung selbst einkaufen und der Behörde in Rechnung stellen! Die Behörde muss dann zahlen, selbst wenn sie ursprünglich nicht zu dieser Leistung verpflichtet wäre (§15). Es müssen allerdings von den Betroffenen die Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet werden!
P.S.: Weitere Infos unter Antragsfristen nach dem SGB IX (http://www.intakt.info/156-0-wie-lange-darf-die-bearbeitung-meines-antrages-dauern.html)
Hallo Anja,
seit seinem 9 Monat ist mein Kleiner in der Stufe 3 eingruppiert. Er litt damals an schweren BNS-Krämpfen (treten nur zw. 3-9 Monaten auf und gehen dann in eine andere Form über) und ist infolgedessen in seiner Entwicklung zurückgegenagen und erblindet.
Heute, mit knapp 2,5 Jahren, ist er wegen der Medikamente vollständig anfallsfrei, kann aber weder seinen Kopf kontrolieren, sitzen usw. (schwere Cerebralparese), dementsprechend ist er nicht sauber und kann auch nur mit 4 Monatsnahrung ernährt werden.
Aus folgenden Gründen ist er Stufe 3:
1. kann nicht laufen (Mobilität)
2. Eßprobleme, längere Fütterungszeiten
3. längere Zeiten beim Waschen Baden, Wickeln,
4. da er sich nicht selbst umdrehen kann, ist er auch nacht pflegebdürftig (schreit!)
5. bekommt eine ärztliche verordnete Mototherapie: Fahrzeiten plus 3/4 Stunde Therapiezeiten wurden als Pflege anerkanntWichtig übrigens gilt die für alle ärztlich verordneten und von der KK bezahlten Therapien.
Damit diese Sachen alle anerkannt wurden, habe ich mir auf dem Computer ein eigenes Pflegetagebuchg erstellt und diese Zeiten genau dokumentiert. Die Einstufung erfolgte ohne Diskussion automatisch.
Wichtig für die Pflegestufe 3 war neben des erhöhten Pflegebedarfs auch die notwendige Nachtpflege in Form von Windelnwechseln und umlagern. Du solltest bei dem Tagebuch immer die schlechtesten Tage dokumentieren.
Wenn Du willst setzt dich mit mir in Verbindund unter ulrich.kuenzel@t-online.de und ich schicke dir mal einen Tag zu.
Gruß
Antje
Hallo Antje,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Wir hatten am 23.10. den MDK bei uns zu Hause,na ja wie so etwas abläuft brauche ich Dir wohl nicht zu berichten,Du kennst Dich ja sicher aus.
Er meinte nur er könne nichts dazu sagen welche Stufe Dennis zusteht,wir hatten Stufe 2,es würde ca.6-8 Wochen dauern bis der Bescheid kommt.
Es dauerte gerade mal 4 Wochen und siehe da Dennis wurde in Stufe 3 eingestuft!
Warum man aber so sehr kämpfen muß um etwas für sein Kind zu erreichen ist mir immer wieder ein Rätsel.
Es hat sich aber mal wieder gelohnt nicht aufzugeben,ich wünsche auch allen anderen in diesem Forum viel Kraft und Stärke,laßt Euch nicht unterkriegen!!!
Liebe Grüße von Anja
Zitat[/b] ( @ --)]
hallo..........
sorry aber bns krämpfe werden meißt erst in dem alter bemerkt.........
sie gehen bis zum 2 lebensjahr können auch bis zum dritten gehen ........
regt mich voll auf sowas.... das muß man doch genau wissen wenn ein kind das hat...........
meine tochter ist jetzt 2 jhre und sie hat noch bns krämpfe .......langsam gehen sie in andere formen über ....
sie hat trotz behandlung keine lust auf die medis anzusprechen ........immer wieder terapie resistenz.........
täglich um die 50 anfälle ..........
...
das rechtliche sollte man mit der [B]vdk machen
lg... sandra
Hallo Anja
Also bei uns läuft das so ab, die KK beantragt eine neue begutachtung und übermittelt dies an den Mdk. Wir bekommen dann Post vom MDK mit dem Datum der Begutachtung.
Du kannst nix dafür, dass der MdK nicht kam und hast darüber auch keine handhabe.
Das man Dir seither nicht mehr die pflegestufe zahlt, ist mir schleierhaft und ist meines erachtens n i c h t rechtens!
Die pflegestufe kann nicht auf "Verdacht" das es dem Patienten evtl. ja besser gehen könnte, gekürzt oder eingestellt werden.
Dazu muss erst die Begutachtung stattfinden und darüber würde ich dir raten, lege sofort schriftlich einen Widerspruch bzw. eine Beschwerde ein!
Man glaubt doch immer wieder, es mit uns machen zu können - ja und leider klappt es auch viel zu oft. Wenn Du jetzt nix dagegen tust Anja, dann musst Du Dich nicht wundern, irgendwann mal mit Pflegestufe I abgespeist zu werden, weil sie wissen, dass sie bei Dir auf keinen Widerstand stossen.
Also bitte, lege Widerspruch ein und verlange die Wiedereingliederung in die PS II und die Nachzahlung der versäumten Gelder.
Liebe Grüße
Anke