maika
05.05.2003, 23:33
Hallo an alle,
einer Bekannten ist das neulich passiert.
Sie gab ihr Kind in die Ferienbetreuung bei b.i.f. und bekam 3 Tage Pflegegeld gekürzt. Sie war von Montag bis Freitag in der Betreuung und für den Di-Do wurde einfach das Pflegegeld gekürzt.(=20,50 Euro bei Pflegestufe 1)
Begründung: zusammen hängende Tage!
Jetzt suchen wir händeringend nach der neuesten Rechtssprechung. Angeblich wäre das Gesetz zum 1.4.2003 geändert worden, daß bei aufeinanderfolgenden Tagen, selbst wenn die Betreuung nicht mehr wie 8 Std. am Tag beträgt, das Pflegegeld gekürzt wird.
Weiß jemand mehr, oder schickt den passenden Link?
MfG Antje
einer Bekannten ist das neulich passiert.
Sie gab ihr Kind in die Ferienbetreuung bei b.i.f. und bekam 3 Tage Pflegegeld gekürzt. Sie war von Montag bis Freitag in der Betreuung und für den Di-Do wurde einfach das Pflegegeld gekürzt.(=20,50 Euro bei Pflegestufe 1)
Begründung: zusammen hängende Tage!
Jetzt suchen wir händeringend nach der neuesten Rechtssprechung. Angeblich wäre das Gesetz zum 1.4.2003 geändert worden, daß bei aufeinanderfolgenden Tagen, selbst wenn die Betreuung nicht mehr wie 8 Std. am Tag beträgt, das Pflegegeld gekürzt wird.
Weiß jemand mehr, oder schickt den passenden Link?
MfG Antje