Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sozialgerichtsverfahren
Hat jemand Erfahrung mit Sozialgerichtsverfahren, insbesondere mit Berufungen oder Revisionen?
Ich freue mich uber jede Hilfe zu diesem Thema
Gruß Friedel
Franzi1956@aol.com
Hildegard Metzger
07.01.2002, 20:28
Du solltest als erstes Wiederspruch einreichen,innerhalb von 4 Wochen Begründung nicht notwendig muß erst später nachgereicht werden (weiteres folgt).
Quote from Hildegard Metzger, posted on Jan. 06 2002,20:28
<div id='QUOTE'>Du solltest als erstes Wiederspruch einreichen,innerhalb von 4 Wochen *Begründung nicht notwendig muß erst später nachgereicht werden (weiteres folgt).</div>
Das ist mir bekannt Hildegart, trotzdem danke.
was ich suche sind infos zu Berufungen.
Wir haben den Prozess vor dem Sozialgericht gewonnen, nun haat die Pflegekasse Berufung eingelegt. Da ich selbst keine erfahrung mit diesen Verfahren habe suche ich Leute, die mir Infos hierzu geben können.
Gruß Friedel
Hildegard Metzger
14.01.2002, 09:41
Ich habe sehr gute Erfahrungen mit einer Rechtsvertretung über den VDK (http://www.vdk.de) gemacht. Kann ich dir nur empfehlen!
Du solltest in jedem Fall die Hilfe der Rechtsberatung oder eines Rechtsanwalts nehmen. Die entsprechenden Formulierung und Begründungen müssen stimmen und man braucht Einblick in den laufenden Schriftverkehr zwischen den Beteiligten.
Kann es sein, dass das Ganze eine Art Präzedenzfall ist? Warum sollte die Pflegekasse sonst Berufung einlegen? Um was geht es denn genau?
Es geht um die einstufung in die Pflegestufe.
Hier kurz der Verlauf des Verfahrens bis dato:
1995 Begutachtung durch MDK einstufung Pflegestufe II
Wiederspruch abgeleht
Klageverfahren, festgestellte Pflegezeit durch Gerichtsgutachter 295 min.
Verfahrensende 10.97 mit Vergleich (Einstufung in Stufe III)
Anfang 1999 Wiederholungsgutachten durch MDK
Einstufung in Stufe II mit 126 min. Pflegezeit
Wiederspruch abgelehnt
Anfang 2000 Klageverfahren
Der erste Gutachter verließ nach 20min. das Haus wegen unstimmigkeiten.
Zwischenzeitliche Krebserkrankung des mitlerweile 14 jahrigen Kindes.
Mitte 2001 weitere Begutachtung durch Gerichtsgutachter
Hilfebedarf von 206 min., sämtliche Fahrzeiten zu Ärzten un Therapie fehlten.
11.2001 mündliche Verhandlung
Entscheidung: Der Bescheid war rechtswiederig und wird aufgehoben. Der Pflegeaufwand besteht schon in dem genannten umfang seit 1995
Ende 2001 Pflegekasse hat Berufung eingelegt.
Eine Benachrichtigung vom Landessozialgericht fehlt bis heute.
Warum Berufung eingelegt wurde ist uns bis heute unbekannt.
Gruß Friedel