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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegeversicherung bei Tätigkeit im Ausland


Gast
01.07.2002, 20:31
Hallo,

ich muss fuer ein Jahr waehrend der Woche bei einer englischen Firma in England arbeiten. Wir haben aufgrund des schlechten Gesundheitssystems in England entschieden, dass meine Frau und unser mehrfachbehinderter Sohn waehrend dieser Zeit in Deutschland wohnen bleiben. Gluecklicherweise kann ich Monatgs morgens hierher reisen und komme Freitagsabends zurueck - zudem ist das Jahr so gut wie vorbei.

Da ich die Sozialabgaben in England entrichte, erhaelt meine Familie Leistungen der Krankenversicherung wie gewohnt in Deutschland, wobei die Abrechnung nach dem überstaatlichen Abkommen EWG 1408/71 erfolgt. Das laeuft sehr gut.

Wir haben nun auch den positiven Pflegegeldbescheid rueckwirkend fuer die letzten beiden Jahre erhalten. Die Krankenkasse teilte uns jedoch mit, dass das Pflegegeld fuer die Zeit, in der ich in England bin, aus gesetzlichen Gruenden nicht gezahlt werden kann, obwohl meine Frau und mein Sohn nachwievor in Deutschland sind. Und das obwohl ich nach vorheriger schriftlicher Anfrage genau diesen Falles von Krankenkasse mehrfach anders informiert worden bin.

Kennt jemand einen solchen Fall vielleicht aufgrund einer Taetigkeit im grenznahen Ausland? Ich waere fuer jeden Tip dankbar...(Konstantin56@hotmail.com)

Gruss
Konstantin

Gast
29.01.2004, 13:40
Offenbar war der Beitrag sehr speziell, da niemand darauf reagiert hat.

Ich habe das Problem mittlerweile selbst loesen koennen. Falls jemand ein aehnliches Problem hat, kann er mich gerne kontaktieren.

Gruss
KF

Anke
30.01.2004, 11:15
Hallo Konstantin

Nur der neugierde halber...wie ist denn entschieden worden? Nach meinem Bauchgefühl würde ich schon meinen, dass Deinem SOhn und Deiner Frau das Pflegegeld zugestanden hat, da ihr Wohnsitz ja in Deutschland gewesen ist.

Lieben Gruß
Anke

Konstantin56
23.03.2004, 16:30
Hallo Anke,

Es endete in einem Vergleich. Aufgrund der schlechten Kommunikation zwischen Zentrale der Krankenkasse und der Filiale in unserem Wohnort hatte die Kasse es verschlafen, bereits vor Beginn des Aufenthaltes auf meinen Vorschlag, unseren Sohn für diese Zeit freiwillig zu versichern, einzugehen. Daher habe ich ihn nachträglich freiwillig versichert und die Kasse hat danach das Pflegegeld nachträglich bezahlt. Es gab also in diesem Fall ein gutes Ende - was wie das Forum zeigt ja offensichtlich nicht überall der Fall ist.

Danke für die Nachfrage.

Konstantin