Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausfüllen des Pflegebuches
Hi,
ich brauche wiedermal eine Hilfe, denn ich weiss nicht wie soll ich denn Pflegetagebuch von meinem Sohn ausfüllen. Spalten wie Duschen, Kämmen...machen uns keine Probleme denn es ist messbar aber wo soll ich schreiben, dass ich ihm nicht aus dem Augen lassen kann???Er hat sehr schwere Wahrnemungsstörungen und erkennt keine Gefahr, draußen rent er einfach los ohne zu nachdenken wo ist die Mutti oder was kann auf der Straße passieren außerdem ist er sehr hyperaktiv(er kann sich nur selten selber beschäftigen und das nur sehr kurz) und ist nicht so einfach ihm bendigen.Zu Hause zestört er alles denn ich kann ihm tausend mal sagen, dass er das nicht machen soll, er macht es trozdem (mein Sohn ist Autist und versteht keine Kommunikation und sprechen tut er auch nicht also haben wir fast keine Verständnismöglichkeiten). Eine Beraterin hat mir gesagt dass ich das in der Spalte Gehen/Bewegen schreiben soll aber es kommt mir einfach blöd dort denn ganzen Tag schreiben. Es sieht so unglauwirdig. Meine nächste Frage ist ob hier jemand Erfahrungen mit Schlafstörungen bei diesen Kindern hat?Wir haben ziemlich starke Tableten von Ärztin bekommen denn die helfen fast kaum. Er steht jeder Nacht für 2-3 auf und kann es nicht mehr lange aushalten(ich bin alleinerziehende Mutti.)Ich werde mich über Antworten freuen. Ladka (wie immer ..Verzeihen Sie mir bite mein schreckliches Deutsch)
Hallo Ladka,
ertmal kann ich deine Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Pflegetagebuchs sehr gut verstehen.
Ich kann dir aber einen Hinweis geben auf ein Forum, wo viele Eltern mit autistischen Kindern sich austauschen.
www.rehakids.de
Du solltest außerdem für die Begutachtung darauf bestehen, dass der Gutachter Erfahrungen bei der Begutachtung autistischer Kinder hat.
LG Michael
Hallo Ladka,
leider ist es so, daß beim Pflegegeld Zeiten für Beaufsichtigung, Beschäftigung etc. nicht zählen, sondern, wie der Name schon sagt, nur die Zeiten für (Körper-)Pflege.
Aaber:
Wenn Dein Sohn eben nicht nachdenkt, macht er sich bestimmt beim Essen schmutzig. D.h. z.B. Umziehen nach dem Essen, Hände-und Gesichtwaschen vor dem Essen, nach dem Essen, Aufsicht beim Essen etc.
D.h. Du mußt alles unter dem Aspekt sehen, welchen erhöhten Aufwand zur Befriedigung seiner körperlichen Bedürfnisse (Essen, Sauberkeit...) Du durch seine Behinderung hat.
Oft vergißt man auch manches, z.B. man rechnet nur die Zeit für´s Anziehen, vergißt dabei das Ausziehen.(Z.b.: Morgens Schlafanzug ausziehen, Kleidung anziehen...)
Zeiten für erhöhten Haushaltsaufwand (z. B. Putzen, Kochen, Waschen) werden meist pauschal abgerechnet.
Zudem hast Du bestimmt Anspruch auf "Zusätzliche Betreuungsleistungen", d.h. "erheblichen Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung". Das sind immerhin nochmal 460 Euro im Jahr, für die Du Dir zusätzlich zur Verhinderungspflege etwas Entlastung leisten könntest.
Vergiß das nicht zu beantragen, wenn Du mal Pflegestufe hast. (Oder hast Du schon und es geht um Überprüfung?)
lg Pauline
P.S.: Laß Dir vor allem auch von Deinem Kinderarzt bestätigen, daß Hyperaktivität und Nichtbefolgen von Regeln Teil seiner Behinderung und nicht nur "Unerzogenheit" ist.
Ich danke vielmals für ihre Antworten,
es tut mir leid, dass ich mir so spät melde aber wir haben noch Probleme mit Ausländerbehörden(es ist wirklich so einfach arbeiten zu gehen wenn ich alleine erziehende Mutti bin und behindertes Kind habe und so einfach eine Arbeit zu finden besonders in Sachen....denken die).
Mit dem Pflegetagebuch kämpfen wir immer noch aber jeden Tag ist es einfacher und einfacher(obwohl ich mir immer noch sicher bin dass ich manche einfach automatisch mache ohne das ins Tagebuch einschreiben.
Wir bekommen Hilfe zur Pflege und da können wir der Begutachter nicht auswählen, es wird von Sozialamt geschickt und weil hier nur eine für ganzes Kreis ist, war bei uns die gleiche wie vorher (wer würde schon eine Fehler zugeben??)Zur Zeit haben wir nur 30min mehr als gleichaltriges Kind und das finde ich einfach lächerlich denn ich 24Stunden mit ihm auch nachts muss ich wegen ihm oft wach bleiben. Was ist das für Leistund "erheblichen Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung"???Mir sagt niemand wofür wir Ansprüche haben or nicht (wir waren ein Jahr ohne nichts weil niemand war inderlage uns darüber informieren wenn wir keinen Anspruch auf Pflegegeld haben können wir Hilfe zur Pflege beantragen).Und auf wem soll ich mich wenden?Weiss jemand wie wird Hilfe zur Pflege gekürzt wenn Ahmed einen Kindergarten besucht?und kann ich im Pflegetagebuch schreiben, dass der neue Wäsche jeden Tag braucht (auch Bettwäsche (oder max ein zweites Tag) wegen seine Inkontinenz)??Vielen Dank nochmal für ihre Hilfe. Ladka + Ahmed http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif
Hallo Ladka,
ich weiß jetzt nicht genau, ob für die "Hilfe zur Pflege" die gleichen Regeln gelten, wie für das "Pflegegeld" aus der Pflegeversicherung, aber ich nehme das einfach mal an.
Was zu den einzelnen Pflegeverrichtungen gehört und wie man das in das Pflegetagebuch einträgt, kannst du ja bei behinderte Kinder.de unter "Pflegegeld" nachlesen. Grundsätzlich ist erstmal wichtig, dass ihr die Grundpflegezeit erfüllt. Für die hauswirtschaftliche Versorgung müßt ihr einen Mehrbedarf nachweisen. Mit dem notwendigen Wäschewechsel und Wäschewaschen wegen der Inkontinenz wäre dieser Mehrbedarf schon erfüllt.
Das Pflegegeld (Hilfe zur Pflege) darf nicht gekürzt werden wegen des Kindergartenbesuchs.
Wenn das Sozialamt euch nicht informiert hat, dass eventuell ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege besteht, muß die Leistung auch rückwirkend gezahlt werden. Das Sozialamt hat eine Aufklärungs-und Beratungspflicht, genauso wie die Kranken und Pflegekassen.
Hier noch eine Info zu deiner Frage wegen des erhebl. Bedarf an Betreuung und Beaufsichtigung:
"Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, die neben dem verrichtungsbezogenen Hilfebedarf im Bereich Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung einen darüber hinausgehenden erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben (z.B. bei demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderung oder psychischer Störung), die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führt, können zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten.
Die Pflegekasse kann zur Erstattung der Aufwendungen für zusätzliche Betreuungsleistungen einen Betreuungsbetrag von 460 EUR je Kalenderjahr übernehmen. Wird der Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das Folgejahr übertragen werden.
Diese Leistung setzt also voraus, dass Pflegegeld(Hilfe zur Pflege) gezahlt wird.
LG Michael
Hallo,
ich melde mich wieder obwohl wir nicht weiter gekommen sind. Pflegetagebuch habe ich umsonst ausgefühlt denn es ist nicht für Behörde auf dem Sozialamt relevant(wichtig...dass musste ich im Wörtebuch suchen)und ich bekomme keinen Termin, denn es ist doch nicht notwendig.Keiner will meine Fragen beantworten. Ich bekomme ja doch Hilfe zur Pflege (ich will die sehen ob sie werden um meinen Sohn kümmern für 75eu...nur die Sachen, die er kapput macht ...)also soll ich sie nicht mehr belästigeg(so klang es). Auf "eheblichen Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung" haben wir auch keinen Anspruch. Weiss jemand wie wichtig ist Pflegetagebuch für Beurteilung einer Pflegestufe, können sie, dass auch ohne ihm machen? Und wenn ja, was ist dann relevant?Kann die Sozialarbeiterin von mir Seiten von Pflegebuch verlangen, die ich führe erst wenn er(mein Sohn) von Kindergarten kommt???Es hat doch dann keine Aussagekraft, denn sie wissen nicht wie viel Pflegezeit er bis 15Uhr braucht?Wie ist es mit der Rentenversicherung?? Wenn mein Sohn nicht mal die erste Pflegestufe krigt(bei 100%Behinderung), habe ich dann einen Anspruch darauf?...
Danke Ladka
Hallo Ladka,
Du brauchst dringend eine umfassende, persönliche Beratung. Das Sozialamt ist da denkbar ungeeignet.
Suche doch im Telefonbuch nach: Familienberatung .
Diese könntest Du finden unter: Gesundheitsamt, Jugendamt oder am besten privaten Trägern wie Caritas. Vielleicht gibt es bei Euch auch eine Stelle der Diakonie: Offene Behindertenarbeit (= OBA).
Kann sein, daß diese Stellen nicht auf Deine Problematik eingestellt sind. Sie können Dich zumindest an die richtigen Stellen verweisen.
lg Pauline
(Wir mußten bisher kein Pflegetagebuch ausfüllen. Rentenversicherung gibt es nicht bei Pflegestufe 1. Quatsch mit dem Pflegetagebuch ab 15.00 Uhr)
yvonnejanssen
30.03.2006, 11:27
Hallo Ladka,
also irgendwie habe ich das Gefühl, dass du da ganz schön verschaukelt wirst und ich denke ohne Hilfe scheint es nicht zu gehen.
Bitte wende dich mal an Sigfried Buttjes. Er ist Fachberater für Pflege und er hat schon vielen Eltern geholfen, die ich über das Internet kennen gelernt habe.
Hier mal seine E-Mail Adresse:
siegfried.buttjes@ewetel.net
Er hat auch eine Homepage Fachberater für Pflege (http://www.fachberaterfuerpflege.de)
Dort bist du an der richtigen Adresse.
Liebe Grüße
Yvonne
Hallo Yvonne,
ich habe den Kontakt zu Herrn Buttjes aufgenommen.Danke.
Viele Grüße Ladka http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif
yvonnejanssen
31.03.2006, 19:11
Hallo Ladka,
das freut mich zu hören. Es wäre schön, wenn du uns hier auf dem laufenden hälst.
Liebe Grüße
Yvonne
(Guest @ 05. 03 2006, 15:03)Ich danke vielmals für ihre Antworten,
es tut mir leid, dass ich mir so spät melde aber wir haben noch Probleme mit Ausländerbehörden(es ist wirklich so einfach arbeiten zu gehen wenn ich alleine erziehende Mutti bin und behindertes Kind habe und so einfach eine Arbeit zu finden besonders in Sachen....denken die).
Mit dem Pflegetagebuch kämpfen wir immer noch aber jeden Tag ist es einfacher und einfacher(obwohl ich mir immer noch sicher bin dass ich manche einfach automatisch mache ohne das ins Tagebuch einschreiben.
Wir bekommen Hilfe zur Pflege und da können wir der Begutachter nicht auswählen, es wird von Sozialamt geschickt und weil hier nur eine für ganzes Kreis ist, war bei uns die gleiche wie vorher (wer würde schon eine Fehler zugeben??)Zur Zeit haben wir nur 30min mehr als gleichaltriges Kind und das finde ich einfach lächerlich denn ich 24Stunden mit ihm auch nachts muss ich wegen ihm oft wach bleiben. Was ist das für Leistund "erheblichen Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung"???Mir sagt niemand wofür wir Ansprüche haben or nicht (wir waren ein Jahr ohne nichts weil niemand war inderlage uns darüber informieren wenn wir keinen Anspruch auf Pflegegeld haben können wir Hilfe zur Pflege beantragen).Und auf wem soll ich mich wenden?Weiss jemand wie wird Hilfe zur Pflege gekürzt wenn Ahmed einen Kindergarten besucht?und kann ich im Pflegetagebuch schreiben, dass der neue Wäsche jeden Tag braucht (auch Bettwäsche (oder max ein zweites Tag) wegen seine Inkontinenz)??Vielen Dank nochmal für ihre Hilfe. Ladka + Ahmed *http://www.intakt.info/forum/images/smilies/smile.gif
Hallo,
wende dich mal an die Lebenshilfe , die kann dir mit Sicherheit weiterhelfen.
Lg.Iris
Hallo,
es tut mir leid, dass ich so spät antworte aber es hat ziemlich lange gedauert und letzte Zeit war ich krank und beschäftig mit dem Studium. Aber Hurraaaa wir haben endlich die Pflegestufe II und das dank Herr Buttjes und seinem Gutachten.Nach zweiten Wiederspruch habe ich die Vollmacht Herr Buttjes gegeben und er hat sich wirklich sehr ins Zeug für uns bei dem Landratsamt gelegt, obwohl die Kommunikation mit Zittauer Behörden wirklich müsam ist. Er hat super Gutachten zusammen gestellt, wo er alle Nachteile von dem Zustand meines Sohnes schildert und dazu hat alle Unterlagen von alle Einrichtungen und Ärzte, welche mein Sohn besucht beigefügt (das hat nicht mal der Sozialamt geschafft obwohl sie die gleiche Informationen von mir erhalten). Die Reaktion der Behörde war dann ziemmlich schnell. Denn die wissen wo sie Fehler machen. Sie haben mir angeboten, dass sie mir die Pflegestufe II bewilligen allerdings nicht von Tag wann der Antrag gestellt wurde sondern ab Ahmeds 4. Geburtstag und ich sollte mein Wiederspruch zurück ziehen.Das habe ich getan, denn ich war glücklich dass er jetzt endlich die Stufe II hat und wollte nicht mehr Probleme mit Behörde haben. (Allso habe ich Verzichtet auf fast 1600eu und auch die Fehler der Behörden vertuschet.)Jetzt wollen die aber die Kosten für Gutachter nicht übernehmen. Tja also hat Landratsamt von mir wieder ein Brief bekommen. Ich weiss nicht, was die Behörden denken, dass wir durch die Kinder reich werden wollen?http://www.intakt.info/forum/images/smilies/rock.gif http://www.intakt.info/forum/images/smilies/mad.gif
Na ja hoffentlich klappt es wieder.
Hey Ladka,
erst mal Herzlichen Glückwunsch! http://www.intakt.info/forum/images/smilies/biggrin.gif Das ist doch super, dass du jetzt Stufe II hast! Dann kannst du jetzt auch die Zusätzlichen Betreuungsleistungen erhalten, oder? Das steht im Gutachten, ob dein Sohn einen zusätzlichen, erhöhten Merhbedarf an Betreuung hat. So kannst du die ein paar Stunden Zeit für dich schaffen, denn du bekommst Betreuung bis zu 460 € pro Jahr.
Hoffe, dass der Rest jetzt auch noch gut läuft.
Liebe Grüße!