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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Behindertenfreibetrag


Gast
16.12.2005, 18:15
Hallo,
habe folgendes:
der behindertenfreibetrag bei der steuer wird auf beide elternteile aufgeteilt der vater meines sohnes(unehelich) hat diesen immer mir übertragen nun weigert er sich dies weiterhin zu tun.
nun meine frage wird der freibetrag generell aufgeteilt oder steht er dem elternteil zu der das kind betreut und pflegt?
vielen lieben dank!!

liebe grüsse
tascha

Gast
17.12.2005, 18:16
Hallo, ich habe per Zufall Ihre Frage gelesen. Also, der Behindertenfreibetrag wird bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt oder kann bereits im Vorfeld auf der Steuerkarte eingetragen werden. Sie können diesen Freibetrag bei der Steuererklärung nicht an Ihren Freund abtreten. Unter Umständen aber im Vorfeld auf der Steuerkarte. Genaue Auskünfte erteilt Ihnen das zuständige Finanzamt. http://www.intakt.info/forum/images/smilies/cool.gif

tascha
21.12.2005, 16:51
hallo,
ich möchte den freibetrag monatlich in anspruch nehmen.
wird der freibetrag bei unehelichen kindern auf beide elterteile aufgeteilt oder steht er dem teil zu bei dem das kind lebt?
danke!
lg
tascha

gaby1967
22.12.2005, 19:35
Hallo Tascha,

laut § 33 b (5) EStG wird der Behindertenfreibetrag je zur Hälfte auf die Eltern übertragen. Eine andere Aufteilung ist auf gemeinsamenAntrag der Eltern möglich.

So wie ich das sehe, wirst Du Dich mit der Hälfte des Freibetrages begnügen müssen, wenn der Vater dir seinen Teil nicht mehr übertragen will.

Gruss Gaby

tascha
13.01.2006, 17:36
hallo,
danke für die antwort!
muss aber nochmal nach fragen.also,der freibetrag wird bei unehelichen kindern auf beide elternteile automatisch aufgeteilt?nur wenn der eine elternteil es dem anderen überträgt kann einer alleine diesen in anspruch nehmen?
finde das ne sauerei!in unsrem fall kümmert sich der "vater"kein bisschen.ich mache alles alleine.kann man da gegen vorgehehn?er zahlt unterhalt aber wegen der behinderung keinen cent mehr.müsste er das?
ich bin der meinung der freibetrag sollte dem jenigen zustehen der sich um das kind kümmert.durch die zahlung des unterhalts hat er ja schon das halbe kind.
wo kann man sich über so eine regelung beschweren macht das sinn?
kann man bei behinderten kindern mehr unterhalt verlangen?
danke!
lg
tascha

Gast
13.02.2007, 20:17
Hallo tascha!
Ja, Du mußt auf jedenfall den Freibetrag mit dem Kindesvater teilen, aber Du hast auch einen Anspruch auf Mehrbedarf wegen der Betreuung Eures gemeinsamen behinderten Kindes. Lasse Dich von der zuständigen Beistandsschaft des örtlichen Jugendamtes, wo Du mit dem Kind wohnst, aufklären und helfen. Die Beistandsschaft besteht aus Personal des Jugendamtes und die Durchsetzung der Rechte Deines Kindes kostet Dich nichts - im Gegensatz dazu, wenn Du einen Anwalt beantragen müßtest.
Stell Dir vor, Du willst irgendwelche Rechte für Eurer Kind bei dem Kindesvater erkämpfen, dann mußt Du einen Prozeßkostenhilfeantrag unter Angabe Deiner Einkommensverhältnisse beantragen, obwohl Dein Antrag sich auf Rechte ausschließlich für das Kind beziehen würde. Dass ist lächerlich, aber passiert mir im Moment selbst. Wenn Du möchtest, kannst Du Dich gerne bei mir unter V.Karhan@web.de melden. Gruß