gaby1967
18.06.2005, 18:46
Hallo,
die Verhandlung gestern vor dem Sozialgericht dauerte nur 25 Minuten und wäre noch schneller gewesen, wenn der Vertreter der IKK nicht noch in Köln hätte anrufen müssen, um den Vorschlag des Richters abzuklären.
Der Richter machte uns folgenden Vorschlag:
Die Pflegegeldzahlung wird für ein Jahr ausgesetzt und Maximiliane wird ab 10/2004 wieder Pflegestufe 1 gewährt.
Die Begründung war folgende:
Die Gutachten des MDK und des Gerichtsgutachters liegen im Endergebnis gar nicht so weit auseinander - lediglich 17 Minuten. Zu den unterschiedlichen Empfehlungen ob Pflegestufe oder nicht, kommt es lediglich durch die unterschiedlichen Zeiten, die für ein gesundes Kind zu grunde gelegt werden. Zieht man die Zeiten, die der MDK ansetzt beim Gerichtsgutachen ab, ist man außerhalb der Pflegestufe - zieht man jedoch die Zeiten des Gerichtsgutachters beim MDK-Gutachten ab, ist man in der Pflegestufe. Da der MDK bei Maximiliane den Zeitabzug bei einem knapp 5jährigen Kind und der Gerichtsgutachter den Zeitabzug eines kurz vor dem 6. Geburtstag stehenden Kindes genommen hat (aber beide noch im Rahmen eines 5jährigen Kindes), kommen diese unterschiedlichen Endergebnisse und somit einmal "Einstufung nein" und einmal "Einstufung ja" heraus.
Der Richter meinte dann allerdings, daß mit 6 Jahren der Zeitabzug sowieso laut Empfehlungen wieder verringert wird und spätestens dann (also im März 2005) wäre selbst mit dem Gutachten des MDK eine Einstufung in die Pflegestufe 1 gegeben und die Pflegekasse müsste dann sowieso wieder leisten. Somit hatte er sich überlegt, daß man die Mitte der beiden Zeitabzüge (MDK 135 Minuten - Gerichtsgutachter 110 Minuten) nimmt, was ungefähr einem Alter von 5,5 Jahren und damit als Zeitpunkt Oktober 2004 entspricht und ab da die Pflegestufe 1 als wieder gegeben angesehen werden kann.
Ich besprach mich dann mit meiner Anwältin und der Vertreter der IKK rief in Köln an. Wir haben diesem Vorschlag beide zugestimmt.
Die Erklärungen des Richters sind absolut einleuchtend und außerdem ist damit die Sache endlich erledigt.
Der Richter hatte dem IKK-Vertreter auch noch "durch die Blume" angedeutet, daß eine Überprüfung der Pflegestufe in nächster Zeit auch nicht stattfinden braucht, da Maximiliane ja erst vor 3 Monaten 6 Jahre alt geworden sei.
Jetzt bekomme ich also für 9 Monate das Pflegegeld nachgezahlt und ab Juli 2005 läuft es dann wieder regelmässig. Somit war die Klage erfolgreich.
Der Richter hält übrigens das Ganze mit den Zeitabzügen für gesunde Kinder für absolut Realitätsfremd und findet, daß dadurch eine Einstufung bei Kindern absolut Problematisch ist. Er ist dafür, daß man diesen Zeitabzug komplett "vergisst" und nur die tatsächlich zusätzlichen Pflegetätigkeiten berücksichtigt. Das wäre viel realistischer.
Man sieht also, es lohnt sich doch eine Klage einzureichen und nicht klein beizugeben.
die Verhandlung gestern vor dem Sozialgericht dauerte nur 25 Minuten und wäre noch schneller gewesen, wenn der Vertreter der IKK nicht noch in Köln hätte anrufen müssen, um den Vorschlag des Richters abzuklären.
Der Richter machte uns folgenden Vorschlag:
Die Pflegegeldzahlung wird für ein Jahr ausgesetzt und Maximiliane wird ab 10/2004 wieder Pflegestufe 1 gewährt.
Die Begründung war folgende:
Die Gutachten des MDK und des Gerichtsgutachters liegen im Endergebnis gar nicht so weit auseinander - lediglich 17 Minuten. Zu den unterschiedlichen Empfehlungen ob Pflegestufe oder nicht, kommt es lediglich durch die unterschiedlichen Zeiten, die für ein gesundes Kind zu grunde gelegt werden. Zieht man die Zeiten, die der MDK ansetzt beim Gerichtsgutachen ab, ist man außerhalb der Pflegestufe - zieht man jedoch die Zeiten des Gerichtsgutachters beim MDK-Gutachten ab, ist man in der Pflegestufe. Da der MDK bei Maximiliane den Zeitabzug bei einem knapp 5jährigen Kind und der Gerichtsgutachter den Zeitabzug eines kurz vor dem 6. Geburtstag stehenden Kindes genommen hat (aber beide noch im Rahmen eines 5jährigen Kindes), kommen diese unterschiedlichen Endergebnisse und somit einmal "Einstufung nein" und einmal "Einstufung ja" heraus.
Der Richter meinte dann allerdings, daß mit 6 Jahren der Zeitabzug sowieso laut Empfehlungen wieder verringert wird und spätestens dann (also im März 2005) wäre selbst mit dem Gutachten des MDK eine Einstufung in die Pflegestufe 1 gegeben und die Pflegekasse müsste dann sowieso wieder leisten. Somit hatte er sich überlegt, daß man die Mitte der beiden Zeitabzüge (MDK 135 Minuten - Gerichtsgutachter 110 Minuten) nimmt, was ungefähr einem Alter von 5,5 Jahren und damit als Zeitpunkt Oktober 2004 entspricht und ab da die Pflegestufe 1 als wieder gegeben angesehen werden kann.
Ich besprach mich dann mit meiner Anwältin und der Vertreter der IKK rief in Köln an. Wir haben diesem Vorschlag beide zugestimmt.
Die Erklärungen des Richters sind absolut einleuchtend und außerdem ist damit die Sache endlich erledigt.
Der Richter hatte dem IKK-Vertreter auch noch "durch die Blume" angedeutet, daß eine Überprüfung der Pflegestufe in nächster Zeit auch nicht stattfinden braucht, da Maximiliane ja erst vor 3 Monaten 6 Jahre alt geworden sei.
Jetzt bekomme ich also für 9 Monate das Pflegegeld nachgezahlt und ab Juli 2005 läuft es dann wieder regelmässig. Somit war die Klage erfolgreich.
Der Richter hält übrigens das Ganze mit den Zeitabzügen für gesunde Kinder für absolut Realitätsfremd und findet, daß dadurch eine Einstufung bei Kindern absolut Problematisch ist. Er ist dafür, daß man diesen Zeitabzug komplett "vergisst" und nur die tatsächlich zusätzlichen Pflegetätigkeiten berücksichtigt. Das wäre viel realistischer.
Man sieht also, es lohnt sich doch eine Klage einzureichen und nicht klein beizugeben.