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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heim - Jugend- oder Sozialhilfe?


Gast
19.11.2004, 21:07
Unsere Tochter ist 17 und zu 100% schwerbehindert (+H); allerdings ist Ihre körperliche Behinderung derart, daß sie sich weitgehend normal bewegen kann (eingeschränktes Sehen, streifige Haut, spärlicher Haarwuchs, Zahnanlagen unvollständig, Finger dto.).
Intelligenzmäßig ist sie auf dem Stand einer 14jähigen (auch nach Aussage der Amtsärztin).
Das Zusammenleben mit ihr gestaltete sich aber aufgrund agressiver Tendenzen so schwer, daß wir eine Heimunterbringung erwogen hatten. Dem kam unsere Tochter durch eigene "Initiative" (sie weigerte sich, von der schule nach haus zu kommen) aber zuvor.

Nun stellt sich die Frage der Finanzen:
Bestehen große Unterschiede zwischen den Unterhaltsforderungen zwischen Jugend- und Sozialhilfe, und wenn ja, welche?

Beim Gespräch mit dem Jugendhelfer haben wir blauäugig angegeben, daß die seelischen Probleme im Vordergrund stehen. Daß diese aber nur Folge der körperlichen Behinderung sind, blieb dabei weitgehend unberücksichtigt.

Ich wäre dankbar, wenn uns jemand weiterhelfen könnte.

Vielen Dank für diese tolle Forum übrigens, whoever it may concern!!!!

HHelmutS
20.11.2004, 17:05
Hallo Jochen,

für jemanden mit "tatsächlichen agressiven Tendenzen", ist es recht schwer, einen geeigneten Platz, egal über welchen Träger zu finden, so das es wenig Sinn macht, da vorab "Unterschiede" zu machen. Ich würde dir raten, deine Tochter erstmal in, in frage kommenden Einrichtungen vorzustellen, und danach über die Unterhaltsfrage nach zu denken.

:-) Helmut

Gast
21.11.2004, 13:27
Zitat[/b] ( @ --)]
Solange Eure Tochter noch keine 18 Jahre alt ist, seid Ihr unterhaltspflichtig und müsst einen Teil dazusteuern. Dieser Teil ist einkommensabhängig. Kostenträger ist in diesem Fall der zuständige Landschaftsverband. Aber vorsicht, die Sache ist nicht gerade billig. Als unsere Tochter 8 Jahre alt war, haben wir sie ebenfalls für ca. 4 Jahre, aufgrund ihrer Auffälligkeiten, Aggressionen etc. ins Heim gegeben, sie kam stets nur in den Ferien nach Hause. Ich habe weißgott nicht viel verdient und durfte pro Monat 200,- DM dazu zahlen!!! Kindergeld und Pflegegeld gabs logischerweise nicht mehr. Erst ab 18 Jahre läuft das ganze über die Wiedereingliederungshilfe, Kostenpunkt 26 EUR /Monat. Des weiteren muss von der Einrichtung, die sie aufnimmt ein Hilfeplan aufgestellt werden. Die Anträge für die Kostenübernahme durch den Landschaftsverband müssen jeden Jahr neu gestellt werden, da es sein kann, dass sie sich weiterentwickelt und irgendwann nur noch BeWo (betreutes Wohnen braucht). Dann schaut ein Zivi ein bis zweimal nach dem Rechten und die Behinderten sind zum größten Teil auf sich gestellt. Viel Erfolg!!!