Gast
19.11.2004, 21:07
Unsere Tochter ist 17 und zu 100% schwerbehindert (+H); allerdings ist Ihre körperliche Behinderung derart, daß sie sich weitgehend normal bewegen kann (eingeschränktes Sehen, streifige Haut, spärlicher Haarwuchs, Zahnanlagen unvollständig, Finger dto.).
Intelligenzmäßig ist sie auf dem Stand einer 14jähigen (auch nach Aussage der Amtsärztin).
Das Zusammenleben mit ihr gestaltete sich aber aufgrund agressiver Tendenzen so schwer, daß wir eine Heimunterbringung erwogen hatten. Dem kam unsere Tochter durch eigene "Initiative" (sie weigerte sich, von der schule nach haus zu kommen) aber zuvor.
Nun stellt sich die Frage der Finanzen:
Bestehen große Unterschiede zwischen den Unterhaltsforderungen zwischen Jugend- und Sozialhilfe, und wenn ja, welche?
Beim Gespräch mit dem Jugendhelfer haben wir blauäugig angegeben, daß die seelischen Probleme im Vordergrund stehen. Daß diese aber nur Folge der körperlichen Behinderung sind, blieb dabei weitgehend unberücksichtigt.
Ich wäre dankbar, wenn uns jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank für diese tolle Forum übrigens, whoever it may concern!!!!
Intelligenzmäßig ist sie auf dem Stand einer 14jähigen (auch nach Aussage der Amtsärztin).
Das Zusammenleben mit ihr gestaltete sich aber aufgrund agressiver Tendenzen so schwer, daß wir eine Heimunterbringung erwogen hatten. Dem kam unsere Tochter durch eigene "Initiative" (sie weigerte sich, von der schule nach haus zu kommen) aber zuvor.
Nun stellt sich die Frage der Finanzen:
Bestehen große Unterschiede zwischen den Unterhaltsforderungen zwischen Jugend- und Sozialhilfe, und wenn ja, welche?
Beim Gespräch mit dem Jugendhelfer haben wir blauäugig angegeben, daß die seelischen Probleme im Vordergrund stehen. Daß diese aber nur Folge der körperlichen Behinderung sind, blieb dabei weitgehend unberücksichtigt.
Ich wäre dankbar, wenn uns jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank für diese tolle Forum übrigens, whoever it may concern!!!!