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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bearbeitungsfristen Krankenkasse


Gast
05.02.2003, 11:27
Hallo an alle, die dies lesen !
Vorinfo : Anfang Dez.2002 habe ich für meinen Sohn einen
neuen Rollstuhl und einen patientenlifter beantragt.
Da wir beides sehr dringend brauchen, habe ich letzten Freitag
ein Schreiben an die KK geschickt mit Hinweis auf die Bearbeitungsfristen des § 14 SGB lX.( Auf vorherige Tel.Anfragen kamen nur Vertröstungen.)

Vorhin bekam ich nun einen Anruf der zuständigen SB der KK,
sie teilte mir mit, dass jetzt noch der MDK mit Gutachten für beide Hilfsmittel beauftragt wird.Und dass im übrigen die
Fristen nach §14 nicht für die KK gelten, da sie ja sonst überhaupt keinen "Bearbeitungsspielraum" hätten.

Stimmt das ??? Ist die gesetzliche KK kein Rehabilitationsträger im Sinne des SGB ????

Ich befürchte, dass ich jetzt noch weitere Wochen /Monate
warten muss.
Vielleicht weiß ja jemand Rat.
Liebe Grüße von einer leicht verzweifelt wütenden Martina

Gast
07.02.2003, 12:44
Hallo Martina,

auch ich schließe mich deiner Frage an und bitte um Hilfe von Intakt.
Ich bin nämlich auch mit meinem Latein am Ende, mir ging es genauso, wie dir.
Auch ich wollte bei der Kasse "Druck" machen, da eine Verordnung von Bett/Matratze vom Doc schon im Oktober 2002 ausgestellt worden ist. Die Ablehnung kam dann als Begrüßung zum neuen Jahr; am 03.01.2003, toll...
Ich habe auch dein Posting im VdK gelesen.
Ich bekam von meiner Kasse einen etwas "zynischen" Brief, indem sie mir mitteilten, dass dieses nicht für die Kasse und somit Hilfsmittel zutrifft.
Aus einer anderen Quelle weiß ich aber, dass dies doch schon so gehandhabt wurde und die Kasse, weil sie ewig nicht reagierte, hinterher "löhnen" musste.
Ich bin mittlerwile auch stink sauer und habe das Gefühl, dass uns die Kasse nur mürbe machen will.
So kann es doch nicht weitergehen!!! Oder???
Das Gesetz habe ich mittlerweile schon so oft gelesen, jetzt weiß ich gar nichts mehr...

Ich würde mir wünschen, diesen Sachverhalt hier aufzuklären, dass wir denen dies schriftlich "hinhalten" können.

Ich bedanke mich jetzt schon einmal,
viele Grüße trotzdem, aber
von einer stink saueren
Mama Ina.





http://www.intakt.info/iB_html/non-cgi/emoticons/angry.gif http://www.intakt.info/iB_html/non-cgi/emoticons/angry.gif

Gast
07.02.2003, 12:45
Hallo Martina,

auch ich schließe mich deiner Frage an und bitte um Hilfe von Intakt.
Ich bin nämlich auch mit meinem Latein am Ende, mir ging es genauso, wie dir.
Auch ich wollte bei der Kasse "Druck" machen, da eine Verordnung von Bett/Matratze vom Doc schon im Oktober 2002 ausgestellt worden ist. Die Ablehnung kam dann als Begrüßung zum neuen Jahr; am 03.01.2003, toll...
Ich habe auch dein Posting im VdK gelesen.
Ich bekam von meiner Kasse einen etwas "zynischen" Brief, indem sie mir mitteilten, dass dieses nicht für die Kasse und somit Hilfsmittel zutrifft.
Aus einer anderen Quelle weiß ich aber, dass dies doch schon so gehandhabt wurde und die Kasse, weil sie ewig nicht reagierte, hinterher "löhnen" musste.
Ich bin mittlerwile auch stink sauer und habe das Gefühl, dass uns die Kasse nur mürbe machen will.
So kann es doch nicht weitergehen!!! Oder???
Das Gesetz habe ich mittlerweile schon so oft gelesen, jetzt weiß ich gar nichts mehr...

Ich würde mir wünschen, diesen Sachverhalt hier aufzuklären, dass wir denen dies schriftlich "hinhalten" können.

Ich bedanke mich jetzt schon einmal,
viele Grüße trotzdem, aber
von einer stink saueren
Mama Ina.





http://www.intakt.info/iB_html/non-cgi/emoticons/angry.gif *http://www.intakt.info/iB_html/non-cgi/emoticons/angry.gif

Gast
07.02.2003, 23:06
Hallo Ina !
Erst mal lieben Dank für deine Antwort.
Es ist aber wohl wirklich so , dass die Krankenkassen an fast keine Fristen gebunden sind.( Vielleicht hast Du ja auch die Antwort von Elfie beim VdK gelesen)
Ich habe gestern noch mit dem zuständigen Mitarbeiter der Landesbeauftragten für soziale Angelegenheiten in Schleswig-Holstein telefoniert, und der hat mir das auch bestätigt.
Nach 6 Monaten Untätigkeit darfst Du Dich bei der KK beschweren,aber wahrscheinlich ist es schon keine "Untätigkeit", wenn Dich zwischendurch mal jemand anruft und sagt,"Wir arbeiten dran. "

Ich hab mich auch auf die Info von intakt( Fristen ) berufen,
da werden ja als Außnahmen nur die Sozialämter,Jugendämter und Kriegsopferfürsorge in Bezug auf Kostenerstattung genannt.

Eventuell sollte dieser Text dann ein bißchen geändert werden.

Ich geh mal davon aus, dass die meisten Hilfsmittelanträge
für behinderte Kinder an die KK gestellt werden, und dann ist das SGB IX für uns eine Farce, auf deutsch Verarschung.

Aber vielleicht ( ich bin für Größenwahsinn immer zu haben)
treten wir ja auch noch eine Lawine los.

Und es ist ein gutes Gefühl ( ich bin im Internet noch ein Frischling) solche Antworten wie Deine zu bekommen.

Liebe Grüße-Martina

Gast
07.02.2003, 23:08
Hallo Ina !
Erst mal lieben Dank für deine Antwort.
Es ist aber wohl wirklich so , dass die Krankenkassen an fast keine Fristen gebunden sind.( Vielleicht hast Du ja auch die Antwort von Elfie beim VdK gelesen)
Ich habe gestern noch mit dem zuständigen Mitarbeiter der Landesbeauftragten für soziale Angelegenheiten in Schleswig-Holstein telefoniert, und der hat mir das auch bestätigt.
Nach 6 Monaten Untätigkeit darfst Du Dich bei der KK beschweren,aber wahrscheinlich ist es schon keine "Untätigkeit", wenn Dich zwischendurch mal jemand anruft und sagt,"Wir arbeiten dran. "

Ich hab mich auch auf die Info von intakt( Fristen ) berufen,
da werden ja als Außnahmen nur die Sozialämter,Jugendämter und Kriegsopferfürsorge in Bezug auf Kostenerstattung genannt.

Eventuell sollte dieser Text dann ein bißchen geändert werden.

Ich geh mal davon aus, dass die meisten Hilfsmittelanträge
für behinderte Kinder an die KK gestellt werden, und dann ist das SGB IX für uns eine Farce, auf deutsch Verarschung.

Aber vielleicht ( ich bin für Größenwahsinn immer zu haben)
treten wir ja auch noch eine Lawine los.

Und es ist ein gutes Gefühl ( ich bin im Internet noch ein Frischling) solche Antworten wie Deine zu bekommen.

Liebe Grüße-Martina

Gast
07.02.2003, 23:08
Hallo Ina !
Erst mal lieben Dank für deine Antwort.
Es ist aber wohl wirklich so , dass die Krankenkassen an fast keine Fristen gebunden sind.( Vielleicht hast Du ja auch die Antwort von Elfie beim VdK gelesen)
Ich habe gestern noch mit dem zuständigen Mitarbeiter der Landesbeauftragten für soziale Angelegenheiten in Schleswig-Holstein telefoniert, und der hat mir das auch bestätigt.
Nach 6 Monaten Untätigkeit darfst Du Dich bei der KK beschweren,aber wahrscheinlich ist es schon keine "Untätigkeit", wenn Dich zwischendurch mal jemand anruft und sagt,"Wir arbeiten dran. "

Ich hab mich auch auf die Info von intakt( Fristen ) berufen,
da werden ja als Außnahmen nur die Sozialämter,Jugendämter und Kriegsopferfürsorge in Bezug auf Kostenerstattung genannt.

Eventuell sollte dieser Text dann ein bißchen geändert werden.

Ich geh mal davon aus, dass die meisten Hilfsmittelanträge
für behinderte Kinder an die KK gestellt werden, und dann ist das SGB IX für uns eine Farce, auf deutsch Verarschung.

Aber vielleicht ( ich bin für Größenwahsinn immer zu haben)
treten wir ja auch noch eine Lawine los.

Und es ist ein gutes Gefühl ( ich bin im Internet noch ein Frischling) solche Antworten wie Deine zu bekommen.

Liebe Grüße-Martina

Gast
07.02.2003, 23:10
Hallo Ina !
Erst mal lieben Dank für deine Antwort.
Es ist aber wohl wirklich so , dass die Krankenkassen an fast keine Fristen gebunden sind.( Vielleicht hast Du ja auch die Antwort von Elfie beim VdK gelesen)
Ich habe gestern noch mit dem zuständigen Mitarbeiter der Landesbeauftragten für soziale Angelegenheiten in Schleswig-Holstein telefoniert, und der hat mir das auch bestätigt.
Nach 6 Monaten Untätigkeit darfst Du Dich bei der KK beschweren,aber wahrscheinlich ist es schon keine "Untätigkeit", wenn Dich zwischendurch mal jemand anruft und sagt,"Wir arbeiten dran. "

Ich hab mich auch auf die Info von intakt( Fristen ) berufen,
da werden ja als Außnahmen nur die Sozialämter,Jugendämter und Kriegsopferfürsorge in Bezug auf Kostenerstattung genannt.

Eventuell sollte dieser Text dann ein bißchen geändert werden.

Ich geh mal davon aus, dass die meisten Hilfsmittelanträge
für behinderte Kinder an die KK gestellt werden, und dann ist das SGB IX für uns eine Farce, auf deutsch Verarschung.

Aber vielleicht ( ich bin für Größenwahsinn immer zu haben)
treten wir ja auch noch eine Lawine los.

Und es ist ein gutes Gefühl ( ich bin im Internet noch ein Frischling) solche Antworten wie Deine zu bekommen.

Liebe Grüße-Martina

Gast
07.02.2003, 23:11
Hallo Ina !
Erst mal lieben Dank für deine Antwort.
Es ist aber wohl wirklich so , dass die Krankenkassen an fast keine Fristen gebunden sind.( Vielleicht hast Du ja auch die Antwort von Elfie beim VdK gelesen)
Ich habe gestern noch mit dem zuständigen Mitarbeiter der Landesbeauftragten für soziale Angelegenheiten in Schleswig-Holstein telefoniert, und der hat mir das auch bestätigt.
Nach 6 Monaten Untätigkeit darfst Du Dich bei der KK beschweren,aber wahrscheinlich ist es schon keine "Untätigkeit", wenn Dich zwischendurch mal jemand anruft und sagt,"Wir arbeiten dran. "

Ich hab mich auch auf die Info von intakt( Fristen ) berufen,
da werden ja als Außnahmen nur die Sozialämter,Jugendämter und Kriegsopferfürsorge in Bezug auf Kostenerstattung genannt.

Eventuell sollte dieser Text dann ein bißchen geändert werden.

Ich geh mal davon aus, dass die meisten Hilfsmittelanträge
für behinderte Kinder an die KK gestellt werden, und dann ist das SGB IX für uns eine Farce, auf deutsch Verarschung.

Aber vielleicht ( ich bin für Größenwahsinn immer zu haben)
treten wir ja auch noch eine Lawine los.

Und es ist ein gutes Gefühl ( ich bin im Internet noch ein Frischling) solche Antworten wie Deine zu bekommen.

Liebe Grüße-Martina

Gast
07.02.2003, 23:19
Entschuldigung , apropos Frischling im internet , ich hatte hier
ständig so Fehlermeldungen und jetzt ist meine letzte Mail wohl sehr oft da. Martina

Gast
07.02.2003, 23:26
Hallo Martina,

ich danke dir erst einmal für deine Antwort.
Ich habe mich auch heute bei Intakt registriert, (allerdings erst nach meinem Beitrag) ;
vielleicht ziehst du nach?

Wenn wir damit eine Lawine auslösen, ich "bin dabei"!!!
Vielleicht wäre dies wieder was für den Petitionsausschuss??!!
Da muss eben das Gesetz deutlicher und für einen Laien verständlicher geschrieben werden.
Doch, wenn ich es recht bedenke, warum denn; wir sollen doch längst nicht alles wissen...

Mail mich doch bitte mal an!!!

Ich habe auch die Antwort von Elfie gelesen.

Viele liebe Grüße erst einmal
Ina.

rolli-ilm-ina@gmx.de


http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif

Gast
07.02.2003, 23:27
Hallo Martina,

ich danke dir erst einmal für deine Antwort.
Ich habe mich auch heute bei Intakt registriert, (allerdings erst nach meinem Beitrag) ;
vielleicht ziehst du nach?

Wenn wir damit eine Lawine auslösen, ich "bin dabei"!!!
Vielleicht wäre dies wieder was für den Petitionsausschuss??!!
Da muss eben das Gesetz deutlicher und für einen Laien verständlicher geschrieben werden.
Doch, wenn ich es recht bedenke, warum denn; wir sollen doch längst nicht alles wissen...

Mail mich doch bitte mal an!!!

Ich habe auch die Antwort von Elfie gelesen.

Viele liebe Grüße erst einmal
Ina.

rolli-ilm-ina@gmx.de


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