PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alleiniges Sorge Recht - Vormundschaftsantrag ????


Gattascarlett
17.12.2005, 12:10
Hilfe !
Jetzt hatte ich über 10 Jahre lang das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn, der leibliche Vater hat noch nie Unterhalt bezahlt, hat sich aber im Gegenzug mehrfach an den Konten der Kinder vergriffen.
Nun wollte ich zusammen mit meinem jetztigen Mann die Vormundschaft (ich weiss das heisst heute anders) für M. beantragen, da er 18 wird und ich ihn vorallem vor finanziellem Raubbau schützen wollte. Jetzt schreibt mir das Vormundschaftsgericht, dass auch der leibliche Vater gehört wird.
Ich habe panische Angst, dass sie ihn am Ende als 2. Betreuer einsetzen, da er sicher versuchen wird, es zu werden (von fremdem Geld lebt es sich halt besser als von eigener Arbeit!). Lieber ziehe ich den Antrag zurück, als dass ich ihm wieder Zugriff auf uns gebe.
Was soll, muss, kann ich tun ? Kann ich gezwungen werden wieder mit ihm zusammenzuarbeiten ? Kann evtl. er sogar ohne mich Betreuer werden, wenn ich nicht kooperiere http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif

Holger
17.12.2005, 12:52
Hallo!

Ich weiß jetzt nicht, inwieweit es möglich ist, mit deinem Sohn, darüber zu sprechen. Aber wenn das möglich ist und dieser deutlich macht, dass er dich als Vormund möchte, dann hast du kein Problem. Habe erst vor einigen Wochen einen Beitrag von einer Beraterin für Betreuer online gestellt, den findest du
unter diesem Link (http://www.intakt.info/72-0-betreuungsrecht.html). Dort steht deutlich:

Der zu Betreuende hat das Recht einen Betreuer vorzuschlagen. Der Richter muss diesem Vorschlag zustimmen, wenn es dem Betroffenen nicht schadet und der Vorgeschlagene geeignet und bereit ist, die Betreuung zu übernehmen.

Sollte sich diese Möglichkeit nicht ergeben, hast du eine weitere Chance: Wenn du klar machen bzw. irgendwie belegen kannst (weiß ja nicht, wie das abgelaufen ist), dass dein Ex-Mann sich von deinen Kindern Geld zu seiner Verwendung geholt hat, wird das Gericht wohl nicht zustimmen, dass er die Betreuung in finanziellen Angelegenheiten übernimmt. Es ist nämlich nicht so, dass man entweder Betreuer ist und alles bestimmt oder eben nicht, sondern man kann die Betreuung in Bereiche aufteilen, z.B. für Finanzen, für Arbeitsplatzangelegenheiten, für Wohnangelegenheiten usw. So bestünde zwar vielleicht die Möglichkeit, dass er für irgendetwas die Betreuung übernimmt (die ihm aber wieder entzogen werden, wenn er sich darum nicht kümmert), wenn sich das nicht anderweitig vermeiden lässt, aber eben nicht für finanzielle Dinge.

Geh am besten mal zu einer Beratungsstelle für Betreuer oder zu einem Betreuungsverein und frage dort nach. Die kennen sich wirklich aus. So eine Beratungsstelle gibt es in jeder Kommune (zumindest von Bayern weiß ich das), also auch bei dir in der Nähe. Frag einfach bei der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt nach, die wissen das.

Viel Glück!

Holger

Gast
17.12.2005, 18:20
Unsere Tochter ist vor 2 Jahren 18 geworden. Nach Rücksprache mit ihr (sie ist autistisch) habe ich die Betreuung beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Ein Berufsrichter hat sie in der Schule seinerzeit aufgesucht und sie befragt, ob sie mit meiner Betreuung einverstanden ist. Mein Mann, nicht ihr leibl. Vater, ist Ersatzbetreuer. Das heißt er kann sich ebenfalls um Dinge kümmern, wenn ich verhindert oder erkrankt bin.

Das ganze prozedere dauerte ca. 3 Monate...zeitnah zum 18 Geburtstag bekamen wir die Betreuungsurkunde ausgestellt. Übrigens ab dann ist jährlich ein Bericht ans Gericht fällig. Die schicken Ihnen regelmäßig einen Fragebogen zu, den Sie wahrheitsgemäß beantworten müssen. Aber keine Panik, es ist harmlos...viel Glück