Gast
07.01.2005, 12:11
Hallo miteinander,
Robert bekommt seit frühester Kindeheit Physiotherapie (jetzt ist er fast 6). Der Hausbesuch durch die Therapeutin war nie ein Thema. Bei der vorletzten Verordnung wurde der Hausbesuch durch den MDK abgelehnt, da die Notwendigkeit des Hausbesuches nicht aus der Diagnose bzw. aus dem Rezept hervorgehen würde.
Ich habe Widerspruch eingelegt (das war Ende Oktober), KK hat erst heute geantwortet. Mittlerweile war ne neue Physiotherapieverordnung nötig, in der der Arzt die Begründung neu formuliert hat. Wurde von der KK direkt abgelehnt, also der Hausbesuch.
Heute Schreiben von KK, dass Neubegutachtung durch MDK nur bei medizinisch begründetem Widerspruch durch den Arzt möglich sein, mein Widerspruch allein reiche nicht. Bearbeitung erst bei begründung durch Arzt möglich - toll was!
Stellungnahme des MDK würde außerdem nur an den behandelnden Arzt gegeben werden, nicht an mich.
Wie verfahre ich nun weiter, mein Arzt steigt mir doch aufs Dach, wenn er für mich was schreiben soll, wofür er von niemanden was bezahlt bekommt (würde er natürlich machen, aber im Prinzip hat er schon Recht oder?).
Bin ich also gezwungen den Weg zu gehen, den die KK hier vorgibt. Oder was ist am Sinnvollsten.
Danke für jeden Hinweis, auch die Begründung betreffend
tschüß Uwe
uwe.schleicher@web.de
www.christian-morgenstern.de (http://www.christian-morgenstern.de)
Robert bekommt seit frühester Kindeheit Physiotherapie (jetzt ist er fast 6). Der Hausbesuch durch die Therapeutin war nie ein Thema. Bei der vorletzten Verordnung wurde der Hausbesuch durch den MDK abgelehnt, da die Notwendigkeit des Hausbesuches nicht aus der Diagnose bzw. aus dem Rezept hervorgehen würde.
Ich habe Widerspruch eingelegt (das war Ende Oktober), KK hat erst heute geantwortet. Mittlerweile war ne neue Physiotherapieverordnung nötig, in der der Arzt die Begründung neu formuliert hat. Wurde von der KK direkt abgelehnt, also der Hausbesuch.
Heute Schreiben von KK, dass Neubegutachtung durch MDK nur bei medizinisch begründetem Widerspruch durch den Arzt möglich sein, mein Widerspruch allein reiche nicht. Bearbeitung erst bei begründung durch Arzt möglich - toll was!
Stellungnahme des MDK würde außerdem nur an den behandelnden Arzt gegeben werden, nicht an mich.
Wie verfahre ich nun weiter, mein Arzt steigt mir doch aufs Dach, wenn er für mich was schreiben soll, wofür er von niemanden was bezahlt bekommt (würde er natürlich machen, aber im Prinzip hat er schon Recht oder?).
Bin ich also gezwungen den Weg zu gehen, den die KK hier vorgibt. Oder was ist am Sinnvollsten.
Danke für jeden Hinweis, auch die Begründung betreffend
tschüß Uwe
uwe.schleicher@web.de
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