gaby1967
19.11.2004, 14:43
Hallo,
ich bin auch mal wieder hier und habe eine spezielle Frage.
Aber erst einmal von uns:
Maximiliane geht es soweit ganz gut. Sie hat ein paar kleinere Problemchen mit dem kalten Wetter. Sie wird wieder schneller leicht bläulich an den Lippen, ist leichter kurzatmig und nicht ganz so belastbar wie im Sommer (hat auch die Ergotherapeutin am Mittwoch festgestellt) und schwitzt auch immer noch regelmässig, aber damit können wir leben.
Am Montag war der vom Gericht bestellte Gutachter hier, um seine Begutachtung wegen unserer Klage gegen die Pflegekasse zu machen. Vom Gefühl her würde ich sagen, es ist gut gelaufen für uns - jetzt halt mal abwarten, ob ich richtig liege mit meinem Gefühl.
Ansonsten macht sich Maximiliane super gut und geht mit absoluter Begeisterung in den Kiga und dort in ihre Vorschulgruppe und nächstes Jahr ist nun die Einschulung angesagt.
Bei uns in Ba-Wü ist im Schulgesetz nicht einfach vorgesehen, daß ein behindertes Kind in eine Regelschule gehen kann, auch wenn es vom Kopf her überhaupt keine Probleme gegen wird, zumindest nicht durch Überforderung, sondern eher durch Unterforderung. In unserem Schulgesetz steht drin, daß ein behindertes Kind in die für seine Behinderung maßgebende Schule muss. Nur in Ausnahmefällen ist ein Schulbesuch in einer Regelschule möglich.
So, nun habe ich bereits mit der Rektorin der Grundschule, wo auch schon Pascal war und Chantal noch ist (nicht unsere zuständige Grundschule) gesprochen und auch mit der nächstes Jahr "freiwerdenden" Klassenlehrerin und beide haben kein Problem damit, daß Maximiliane zu ihnen auf die Schule kommt bzw. auch in diese Klasse. In dieser Schule wird zur Zeit gebaut und auch ein Aufzug eingebaut, den Maximiliane dann auch zum überwinden der Stockwerke benutzen dürfte. Somit wäre diese Hürde bereits genommen. Der Rest ergibt sich dann bei Antragstellung der Integration in eine Regelschule (die Leiterin des Schulamtes für den Grundschulbereich kenne ich auch persönlich - also auch ein Vorteil *gg*)
Maximiliane wird eventuell eine Eingliederungshilfe (keine Integrationshilfe) benötigen für den Schulweg, für eventuelle Wege im Schulgebäude, für den Weg zur Turnhalle und bei Ausflügen der Klasse - also im Prinzip alles, was mit körperlicher Belastung zu tun hat, wo eventuell das Unterrichtsmaterial getragen werden muss und wo ein "Bremser" auf sie einwirken sollte, damit sie sich nicht überfordert. Auf Ausflügen würde sie sehr wahrscheinlich mit Rehabuggy oder irgendwann mit Rolli mitgehen, damit sie daran teilnehmen kann. Für diese Unterstützungen gibt es ja eine Eingliederungshilfe und es wird ein Eingliederungshelfer bezahlt.
Nun meine Frage:
Ist es eventuell möglich, daß ich als dieser Eingliederungshelfer eingestellt und bezahlt werde? Mein Gedanke bei dieser Überlegung ist folgender:
Zur Zeit arbeite ich nicht und bekomme Sozialhilfe. Es wird auch auf absehbare Zeit mit Sicherheit kein "normaler" Arbeitgeber bereit sein mich einzustellen, da ich alleine bin mit meinen drei besonderen Kindern (siehe Sigantur) und ich ja selbst auch schwerbehindert bin. Wenn also für Maximiliane ein Eingliederungshelfer bezahlt werden würde, warum dann nicht an mich bezahlen???
Ich hätte einen Job und würde Geld verdienen, dieses verdiente Geld würde den Sozialhilfeanspruch zumindest reduzieren und ich kenne auch Maximiliane und weis was sie kann und was nicht und würde ihr somit auch nicht zuviel abnehmen (sie kann sehr gut einen auf toooootal hilflos machen ;-)).
Meint ihr sowas ist möglich? Die Stadt würde durch diese Idee ja Geld sparen. Wenn ein fremder Integrationshelfer bezahlt würde, dann würde die Stadt diesen bezahlen und uns weiterhin die jetzige Sozialhilfe. Wenn ich Integrationshelfer sein könnte, dann würde sie zwar auch das Geld für die Integration bezahlen, aber auf der anderen Seite ja Geld bei der Sozi sparen.
Schreibt mir doch mal Eure Gedanken zu meiner Überlegung.
Danke Euch jetzt schon.
ich bin auch mal wieder hier und habe eine spezielle Frage.
Aber erst einmal von uns:
Maximiliane geht es soweit ganz gut. Sie hat ein paar kleinere Problemchen mit dem kalten Wetter. Sie wird wieder schneller leicht bläulich an den Lippen, ist leichter kurzatmig und nicht ganz so belastbar wie im Sommer (hat auch die Ergotherapeutin am Mittwoch festgestellt) und schwitzt auch immer noch regelmässig, aber damit können wir leben.
Am Montag war der vom Gericht bestellte Gutachter hier, um seine Begutachtung wegen unserer Klage gegen die Pflegekasse zu machen. Vom Gefühl her würde ich sagen, es ist gut gelaufen für uns - jetzt halt mal abwarten, ob ich richtig liege mit meinem Gefühl.
Ansonsten macht sich Maximiliane super gut und geht mit absoluter Begeisterung in den Kiga und dort in ihre Vorschulgruppe und nächstes Jahr ist nun die Einschulung angesagt.
Bei uns in Ba-Wü ist im Schulgesetz nicht einfach vorgesehen, daß ein behindertes Kind in eine Regelschule gehen kann, auch wenn es vom Kopf her überhaupt keine Probleme gegen wird, zumindest nicht durch Überforderung, sondern eher durch Unterforderung. In unserem Schulgesetz steht drin, daß ein behindertes Kind in die für seine Behinderung maßgebende Schule muss. Nur in Ausnahmefällen ist ein Schulbesuch in einer Regelschule möglich.
So, nun habe ich bereits mit der Rektorin der Grundschule, wo auch schon Pascal war und Chantal noch ist (nicht unsere zuständige Grundschule) gesprochen und auch mit der nächstes Jahr "freiwerdenden" Klassenlehrerin und beide haben kein Problem damit, daß Maximiliane zu ihnen auf die Schule kommt bzw. auch in diese Klasse. In dieser Schule wird zur Zeit gebaut und auch ein Aufzug eingebaut, den Maximiliane dann auch zum überwinden der Stockwerke benutzen dürfte. Somit wäre diese Hürde bereits genommen. Der Rest ergibt sich dann bei Antragstellung der Integration in eine Regelschule (die Leiterin des Schulamtes für den Grundschulbereich kenne ich auch persönlich - also auch ein Vorteil *gg*)
Maximiliane wird eventuell eine Eingliederungshilfe (keine Integrationshilfe) benötigen für den Schulweg, für eventuelle Wege im Schulgebäude, für den Weg zur Turnhalle und bei Ausflügen der Klasse - also im Prinzip alles, was mit körperlicher Belastung zu tun hat, wo eventuell das Unterrichtsmaterial getragen werden muss und wo ein "Bremser" auf sie einwirken sollte, damit sie sich nicht überfordert. Auf Ausflügen würde sie sehr wahrscheinlich mit Rehabuggy oder irgendwann mit Rolli mitgehen, damit sie daran teilnehmen kann. Für diese Unterstützungen gibt es ja eine Eingliederungshilfe und es wird ein Eingliederungshelfer bezahlt.
Nun meine Frage:
Ist es eventuell möglich, daß ich als dieser Eingliederungshelfer eingestellt und bezahlt werde? Mein Gedanke bei dieser Überlegung ist folgender:
Zur Zeit arbeite ich nicht und bekomme Sozialhilfe. Es wird auch auf absehbare Zeit mit Sicherheit kein "normaler" Arbeitgeber bereit sein mich einzustellen, da ich alleine bin mit meinen drei besonderen Kindern (siehe Sigantur) und ich ja selbst auch schwerbehindert bin. Wenn also für Maximiliane ein Eingliederungshelfer bezahlt werden würde, warum dann nicht an mich bezahlen???
Ich hätte einen Job und würde Geld verdienen, dieses verdiente Geld würde den Sozialhilfeanspruch zumindest reduzieren und ich kenne auch Maximiliane und weis was sie kann und was nicht und würde ihr somit auch nicht zuviel abnehmen (sie kann sehr gut einen auf toooootal hilflos machen ;-)).
Meint ihr sowas ist möglich? Die Stadt würde durch diese Idee ja Geld sparen. Wenn ein fremder Integrationshelfer bezahlt würde, dann würde die Stadt diesen bezahlen und uns weiterhin die jetzige Sozialhilfe. Wenn ich Integrationshelfer sein könnte, dann würde sie zwar auch das Geld für die Integration bezahlen, aber auf der anderen Seite ja Geld bei der Sozi sparen.
Schreibt mir doch mal Eure Gedanken zu meiner Überlegung.
Danke Euch jetzt schon.