maika
05.11.2004, 23:52
Hallo,
letztes Jahr in der Begutachtung durch den MDK wurde es abgelehnt, die Alltagskompetenz meines Kindes wäre nicht eingeschränkt. Wir haben jetzt seit 07/02 Pflegestufe 1. Die nächste Prüfung wäre 10/05.
Ich will *jetzt *das Pflegeleistungsergänzungsgesetz, obwohl erst nächstes Jahr die nächste Prüfung für die Pflegestufe stattfindet, beantragen.
Warum jetzt? Weil ich der Meinung bin, daß ein Kind mit 5 Jahren erheblich mehr kann wie meine, und die Defizite meiner Tochter auch hauptsächlich im Sozialverhalten liegen. (ist leutselig, geht zu jedem Fremden hin, bleibt nicht an der Straße stehen, muß ständig den nächsten Handlungsablauf erklärt kriegen, reagiert oft nicht auf gesagtes usw, usw.)
Hat jemand Erfahrung damit, ob dann nochmal eine komplette Einstufung durch den MDK stattfindet, oder ob nur die Alltagskompetenz geprüft wird?
Langt dann, wenn ich bei der Einreichung z.B. ein Attest des Kinderarztes beilege, in dem er mir verschiedene Punkte bescheinigt? (wir haben demnächst die U 9 , deshalb die Frage).
Weil nochmal 1,5 Stunden MDK muß nicht unbedingt sein, da verzichte ich dann lieber darauf.
Gibt es denn nicht irgendwo Richtlinien, die die Alltagskompetenz im Vergleich zu einem gesunden Kind beschreiben?
Der Sachbearbeiter der Pflegekasse meinte nämlich zu mir, daß bis zu einem bestimmten Alter die Alltagskompetenz eh eingeschränkt wäre und von daher die Leistung nicht bewilligt würde für kleinere Kinder.
letztes Jahr in der Begutachtung durch den MDK wurde es abgelehnt, die Alltagskompetenz meines Kindes wäre nicht eingeschränkt. Wir haben jetzt seit 07/02 Pflegestufe 1. Die nächste Prüfung wäre 10/05.
Ich will *jetzt *das Pflegeleistungsergänzungsgesetz, obwohl erst nächstes Jahr die nächste Prüfung für die Pflegestufe stattfindet, beantragen.
Warum jetzt? Weil ich der Meinung bin, daß ein Kind mit 5 Jahren erheblich mehr kann wie meine, und die Defizite meiner Tochter auch hauptsächlich im Sozialverhalten liegen. (ist leutselig, geht zu jedem Fremden hin, bleibt nicht an der Straße stehen, muß ständig den nächsten Handlungsablauf erklärt kriegen, reagiert oft nicht auf gesagtes usw, usw.)
Hat jemand Erfahrung damit, ob dann nochmal eine komplette Einstufung durch den MDK stattfindet, oder ob nur die Alltagskompetenz geprüft wird?
Langt dann, wenn ich bei der Einreichung z.B. ein Attest des Kinderarztes beilege, in dem er mir verschiedene Punkte bescheinigt? (wir haben demnächst die U 9 , deshalb die Frage).
Weil nochmal 1,5 Stunden MDK muß nicht unbedingt sein, da verzichte ich dann lieber darauf.
Gibt es denn nicht irgendwo Richtlinien, die die Alltagskompetenz im Vergleich zu einem gesunden Kind beschreiben?
Der Sachbearbeiter der Pflegekasse meinte nämlich zu mir, daß bis zu einem bestimmten Alter die Alltagskompetenz eh eingeschränkt wäre und von daher die Leistung nicht bewilligt würde für kleinere Kinder.