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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegeleistungsergänzungsgesetz


maika
05.11.2004, 23:52
Hallo,

letztes Jahr in der Begutachtung durch den MDK wurde es abgelehnt, die Alltagskompetenz meines Kindes wäre nicht eingeschränkt. Wir haben jetzt seit 07/02 Pflegestufe 1. Die nächste Prüfung wäre 10/05.

Ich will *jetzt *das Pflegeleistungsergänzungsgesetz, obwohl erst nächstes Jahr die nächste Prüfung für die Pflegestufe stattfindet, beantragen.

Warum jetzt? Weil ich der Meinung bin, daß ein Kind mit 5 Jahren erheblich mehr kann wie meine, und die Defizite meiner Tochter auch hauptsächlich im Sozialverhalten liegen. (ist leutselig, geht zu jedem Fremden hin, bleibt nicht an der Straße stehen, muß ständig den nächsten Handlungsablauf erklärt kriegen, reagiert oft nicht auf gesagtes usw, usw.)

Hat jemand Erfahrung damit, ob dann nochmal eine komplette Einstufung durch den MDK stattfindet, oder ob nur die Alltagskompetenz geprüft wird?

Langt dann, wenn ich bei der Einreichung z.B. ein Attest des Kinderarztes beilege, in dem er mir verschiedene Punkte bescheinigt? (wir haben demnächst die U 9 , deshalb die Frage).

Weil nochmal 1,5 Stunden MDK muß nicht unbedingt sein, da verzichte ich dann lieber darauf.

Gibt es denn nicht irgendwo Richtlinien, die die Alltagskompetenz im Vergleich zu einem gesunden Kind beschreiben?

Der Sachbearbeiter der Pflegekasse meinte nämlich zu mir, daß bis zu einem bestimmten Alter die Alltagskompetenz eh eingeschränkt wäre und von daher die Leistung nicht bewilligt würde für kleinere Kinder.

yvonnejanssen
06.11.2004, 15:37
Hallo Antje,

schau mal bei uns auf der Seite unter Pflegegeld. Ziemlich weit unten steht so einiges über die Pflegeleistungsergänzung und auch einige Links die dir sicherlich deine Fragen beantworten.
Wir haben damals formlos einen Atrag bei der KK über die Pflegeleistungsergänzung gestellt und haben es bewilligt bekommen, ohne Attest vom Arzt. Eine Begutachtung findet durch die beantragung nicht wieder statt, schließlich können sie sich ja auch an das vorhandene Gutachten lehnen.

Viele Grüße

Yvonne

Gast
08.11.2004, 13:55
Zitat[/b] ( @ --)]
eine Nachfrage: Das Pflegeleistungsergänzungsgesetz leistet ja nur bei (Betreuungs-, keine Pflege-)Leistungen, die von "qualifizierten" Diensten erbracht werden.

Gibt es Erfahrung, ob auch von Privatpersonen erbrachte Betreuung (z.B. Nacht- oder Tagbetreuung) über das PFlEG abrechenbar ist oder tatsächlich in jedem Falle nur Leistungen, die anerkannte, qualifizierte Dienste erbringen?

Sprich: Kann eine eingearbeitete Privatperson, die Menschen mit Pflegebedarf und Anerkennung nach Pflegeleistungsergänzungsgesetz nachts oder Wochenends betreut/beaufsichtigt abgerechnet werden?

Danke,
Wolfgang