Hildegard Metzger
17.06.2002, 14:21
Hallo,
ich schreibe im Auftrag einer Mutter, die keinen Zugang zum Internet hat.
Die betreffende Mutter ist alleinerziehend und hat zwei Kinder. Das ältere Kind - ein 8-jähriger Junge - hat ein Schädel-Hirn-Syndrom und ist deshalb ertaubt und hat zwei Cochlear-Implants. In letzter Zeit kamen aber noch massive Allergien hinzu, sodass das Kind oft Krankenhausaufenthalte und Arzttermine hat. Die Mutter ist berufstätig (beamtet). Das Kind besucht ganztags eine Regelschule.
Das Kind hat einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 100% und Merkzeichen H. Das Kind ist nicht wirklich pflegebedürftig aber muss praktisch die ganze Zeit überwacht werden (Allergie etc.).
Als die Mutter sich an den MDK wandte, wurde ihr bevor noch eine Begutachtung stattfand sofort am Telefon gesagt, dass sie es überhaupt nicht probieren brauche.
Die Mutter ist mit der gesamten Situation am Rande ihrer Kräfte angelangt. Gibt es über die Arbeitsbefreiung bei Pflege eines kranken Kindes hinaus gesetzliche Leistungen, die dieser Frau weiterhelfen können? Wie beurteilt Ihr die Chancen, Pflegegeld für das Kind und somit Zugang zu offenen Hilfen zu erhalten?
Ciao
ich schreibe im Auftrag einer Mutter, die keinen Zugang zum Internet hat.
Die betreffende Mutter ist alleinerziehend und hat zwei Kinder. Das ältere Kind - ein 8-jähriger Junge - hat ein Schädel-Hirn-Syndrom und ist deshalb ertaubt und hat zwei Cochlear-Implants. In letzter Zeit kamen aber noch massive Allergien hinzu, sodass das Kind oft Krankenhausaufenthalte und Arzttermine hat. Die Mutter ist berufstätig (beamtet). Das Kind besucht ganztags eine Regelschule.
Das Kind hat einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 100% und Merkzeichen H. Das Kind ist nicht wirklich pflegebedürftig aber muss praktisch die ganze Zeit überwacht werden (Allergie etc.).
Als die Mutter sich an den MDK wandte, wurde ihr bevor noch eine Begutachtung stattfand sofort am Telefon gesagt, dass sie es überhaupt nicht probieren brauche.
Die Mutter ist mit der gesamten Situation am Rande ihrer Kräfte angelangt. Gibt es über die Arbeitsbefreiung bei Pflege eines kranken Kindes hinaus gesetzliche Leistungen, die dieser Frau weiterhelfen können? Wie beurteilt Ihr die Chancen, Pflegegeld für das Kind und somit Zugang zu offenen Hilfen zu erhalten?
Ciao