PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegegeld


Bine32
13.01.2002, 17:01
Hallo,

ich hab Euch nicht vergessen.
Also, ich habe die Sache nun beim Anwalt liegen. Er sagte mir aus dem Stand, dass Pflegestufe II auf jeden Fall gegeben ist.
Er schrieb an die Kasse und bat um die Akte, um zu sehen was der MDK da so alles gemacht hat.
Eine Woche später bekam ich ein Schreiben von der Krankenkasse ( nicht mehr meine Zweigstelle sonder die übergeordnete Stelle) ich möchte mich noch gedulden, da man noch Papiere benötige. In mir warfen sich 1000 Fragen auf. Die hatten doch abgelehnt, haben die gefuscht und nicht alles was nötig war hinzugezogen? http://www.intakt.info/forum/images/smilies/wow.gif
Hab diesen Brief meinem Anwalt geschickt. Dieser konnte das auch nicht recht glauben was da stand. Seitdem habe ich nichts mehr von der Kasse gehört. Ich bin ja mal gespannt. Von meinem Antrag bis jetzt sind 10 Monate vergangen.

liebe Grüße
Bine32

Gast
13.01.2002, 23:54
Habe auch Propleme mit der KK wegen der Pflegestufe,mein Pflegekind ist 6jahre und mehrfachbehindert er braucht rund um die Uhr Pflege,sind jetzt beim Sozialgericht mal sehen was nun wird.

Friedel
14.01.2002, 19:19
Auch wir haben Probleme mit der Pflegekasse mit der Einstufung in die Pflegestufe (siehe beiträge Sozialgerichtsverfahren). Auch ich bin der Meinung, das Mitarbeiter von Kranken und Pflegekassen sich Gutachten nicht durchlesen, sondern nur die Seite 1. Dort steht, das der Pflegebedürftige in die Pflegestufe X eingestuft wird. Das wird dem Versicherten mitgeteilt und das war es dann. Ob die Einstufung überhab einen Sinn macht oder nicht interessiert niemanden. Wiedersprüche werden in der Regel genauso bearbeitet, Zeiten die Der Pflegebedürftige angibt werden grundsätzlich ignoriert.

Heidi
23.01.2002, 21:55
Hallo an alle,
wir hatten keine Probleme mit dem MDK obwohl bei der Überprüfung die Ärztin meinte Lea sei Stufe 2. Aber anhand der Unterlagen und des Pflegebuchs das wir geführt hatten bekam sie Stufe 3. Ich finde diese Überprüfung schrecklich und habe auch das Gefühl das die meisten Gutachter gar keine Ahnung von behinderten Kindern haben.Außerdem gehörten ab einem gewissen Alter der Kinder auch der mehraufwand durch beaufsichtigung und spazierengehen etc. dazu. Freunde von uns sind auch vors Sozialgericht gegangen und bekamen in zweiter Instanz recht. Man darf nicht aufgeben,aber das kostet schon Nerven.Hoffe für Bine das es mit der Einstufung klappt. Ist doch schrecklich das man sich einen Anwalt nehmen muß um das zu bekommen was einem zusteht.Glaub die Gutachter kommen ersteinmal immer mit dem Vorsatz eine Abstufung zu erreichen. Wünsche euch viel Glück bei euren Anträgen.

Gast
27.01.2002, 15:43
Hallo,

wenn man mein geführtes Pflegetagebuch hinzugezogen hätte, bräuchte ich wohl keinen Anwalt. Als die Gutachterin bei uns war kam es mir eher vor wie ein Kreuzworträtsel was sie dort machte. Sie hatte ein Blatt vor sich wo sie einfach nur Kreuzchen machte, Zeiten wollte sie nicht wissen.
Stellt Euch mal vor, mein Sohn sitzt im Rollstuhl aber bei dem Hilfebedarf für Treppensteigen hat sie es wird keine Hilfe benötig angekreuzt. http://www.intakt.info/forum/images/smilies/wow.gif braucht ein 7 jähriger keine Treppensteigen? Tja dann muss er wohl nicht in die Schule und wenn ich einkaufen, oder zum arzt mit ihm muss, lass ich ihn einfach zu Hause.
Meine KK ist voll am pennen. Im Dezember forderte mein Anwalt die Akte von Chris an. Sie ist bis heute noch nicht bei ihm.
Ich habe Geduld. Immerhin sind seit der Antragstellung schon 10 Monate vergangen.

Gruß Bine32

Gast
27.01.2002, 16:54
Hallo Biene,

na das ist ja mal wieder nett, wie schnell die KK arbeitet um eine Akte weiter zu leiten und wie Gewissenhaft doch der MDK das Gutachten ausfüllt:(
Den einzigen Trost,der die ganze Sache bringt ist, dass wenn sie endlich einsehen, dass sie zahlen müssen, müsssen sie das Pflegegeld rückwirkend ab Antragstellung zahlen.
Viele Grüße
Yvonne

Gast
29.01.2002, 19:53
http://www.intakt.info/forum/images/smilies/smile.gif Hallo!Auch ich habe den Eindruck der MDK schaut garnicht auf die Behinderten sondern sie haben von vornherein schon ihr Urteil gefällt.Daniel zum beispiel kann nicht sitzen und laufen er muß gefüttert werden aber der Artzt vom MDK kreutzte einfach an Daniel kann allein die Wohnung verlassen er brauch bei allen Dingen des täglichen Bedarfskeine Fremdhilfe.Ich frag mich für was diese Herren dann 3Std.inder Wohnung sitzen wenn sie ja sich nicht mal die Mühe machen den Behindertenüberhaupt mal genau anzuschauen.Es grüßt Daniel und Karin

Bine32
02.02.2002, 20:29
Hallo Karin,
ich bin etwas erstaunt. 3 std ware der bei Euch?
Die Ärztin die Chris begutachtet hat war höchstens eine halbe Stunde bei uns.
Gruß
Bine32

Gast
02.02.2002, 22:02
:( [B]Hallo Biene! ja ich frag mich auch schon die ganze Zeit wofür der Arzt so lange da war ,es war schon unser Wiederspruch aber er hat seine Kreuzeln an die gleiche stelle gesetzt wir seine Vorgängerin.Für das zubett bringen mit ausziehen und allem hat er ganzr2 minuten angesetzt.Sonst kann nach seinem Ermessen Daniel alles ohne Fremdhilfe.Da Daniel weder sitzen noch laufen kann,sprechen kann er auch nicht er kann auch durch seine Spastik seine Hände nicht zum zufassen benutzen da fragt man sich wofür der MDK eigendlich da ist.Wir haben aber einen guten Rechtsanwalt der das sofort vor das Sozialgericht gebracht hat. Nun warten wir schonauf die Verhandlung seit 2000.Es grüßen Karin und Daniel

Friedel
11.02.2002, 21:40
Ich kann eure Erfahrungen nur bestätigen. Bei uns zieht sich das Gerichtsverfahren mitlerweile seit Anfang 2000 hin. im November 2001 war dann endlich die mündliche Verhandlung, der Vertreter der KK konnte leider keine Angaben machen. Wir haben das Verfahren vor dem Sozialgericht gewonnen. Doch Anfang Januar 2002 kam der Hammer: Die KK hatte Berufung eingelegt, weil sich der Pflegezustand bis Mitte 2001 wesendlich verändert hat.
Der Gesundheitszustand unserer Tochter hat sich auch wesendlich verändert, sie ist seit Mitte 2001 Krebspatientin. Mit Chemotherapie und Bestrahlungen.
Das ist scheinbar sehr Pflegeerleichternt.
Ich kann zum einen das Gericht nicht verstehen, warum die Berufung überhabt zugelassen wurde, zu anderen kann ich die verantwortlichen Mitarbeiter der KK nicht verstehen, in der Werbung wird uns immer Hilfe in allen Lebenslagen versprochen, nir wenn es nötig ist bekommt man den berühzmten Tritt.

Ich hoffe, das alle, die mit ihrer einstufung nicht einverstanden sind, hiergegen eine Klage führen, so das die Gerichte aus alle Nähten platzen. Sonst ändert sich nie etwas.

Gruß Friedel

Gast
13.02.2002, 02:17
Hallo Bine,
ist dumm gelaufen bei Dir mit dem MDK. Die Erfahrung hab ich auch beim 1. Mal gemacht. Ich habe ein Kind im Wachkoma und der kann gar nix - noch nicht mal essen (er wird sondiert). Trotzdem wurde er in PfSt II eingestuft. Ich habe widerspruch eingelegt - UND - darauf bestanden daß bei der nächsten Überprüfung eine KINDERKRANKENSCHWESTER mit Erfahrung im Bereich NEUROPÄDIATRIE geschickt wird. Darauf hat man nämlich anrecht. Und siehe da - wir bekamen ohne Probleme zumindest PfSt III !!! Jetzt checke ich gerade meine Chancen auf die Härtefallregelung ab. Mit den Kassen habe ich auch miese Erfahrung. Jedes Spezialhilfsmittel wird erstmal abgelehnt. Ich habe x-mal darum gebeten, daß Vertreter der KK sich mein Kind einmal anschauen, um den Bedarf zu erkennen - aber die schicken wohl lieber Witzseiten per Email !! Trotz allem - kämpfen ist wichtig - und telef. die KK nerven ist SEHR hilfreich :D
Gruß
Bettina & (klein) Cedric

Bine32
17.02.2002, 18:55
Hallo

ich habe Deine Nachricht erst jetz gelesen.
Ich habe nicht umsonst einen Anwalt eingeschalten.
Ich musste um alles was ich habe und bin kämpfen.
Irgenswann kommst man an den Punkt wo man glaubt es ist alles zu viel.
Darum habe ich die Sache auch einem Anwalt überlassen.
Momentan schlage ich mich wieder mit dem Sozialamt bezüglich Fahrkostenübernahme rum.
Ich bin berufstätig und meine Sohn ist Nachmittags bei einer Tagesmutti. Keiner dieser ach so tollen Einrichtungen ist bereit mir dabei behilflich zu sein.
Der Landschaftsverband bringt mein Kind zwar kostenlos bis zu meiner Haustür, aber doch nicht 6 km weiter zu einer Tagesmutti. :sly:
Ist ne tolle sache wenn man alleinerziehend ist :angry:
Ich glaube denen ist es lieber, wenn man Sozialhilfe bekommt und sie sich nur nicht darum kümmern müssen, wie es einem besser gehen kann

liebe Grüße
Bine32

Bine32
17.02.2002, 18:55
Hallo

ich habe Deine Nachricht erst jetz gelesen.
Ich habe nicht umsonst einen Anwalt eingeschalten.
Ich musste um alles was ich habe und bin kämpfen.
Irgenswann kommst man an den Punkt wo man glaubt es ist alles zu viel.
Darum habe ich die Sache auch einem Anwalt überlassen.
Momentan schlage ich mich wieder mit dem Sozialamt bezüglich Fahrkostenübernahme rum.
Ich bin berufstätig und meine Sohn ist Nachmittags bei einer Tagesmutti. Keiner dieser ach so tollen Einrichtungen ist bereit mir dabei behilflich zu sein.
Der Landschaftsverband bringt mein Kind zwar kostenlos bis zu meiner Haustür, aber doch nicht 6 km weiter zu einer Tagesmutti.:sly:
Ist ne tolle sache wenn man alleinerziehend ist:angry:
Ich glaube denen ist es lieber, wenn man Sozialhilfe bekommt und sie sich nur nicht darum kümmern müssen, wie es einem besser gehen kann

liebe Grüße
Bine32

Bine32
17.02.2002, 18:56
huch
einmal hätte wohl gereicht
Sorry ;o)

Gast
22.04.2002, 18:13
hallo ihr lieben,

wir klagen auch beim sozialgericht. die pflegekasse hat carina auf stufe 2 heruntergesetzt. jetzt soll zum 3. mal ein gutachter kommen. echt klasse. habe da schon immer nächte vorher alpträume.
jetzt hab ich gehört, dass das katheterisieren seit 01.01.2002 auch zum pflegeaufwand im sinne der pflegeversicherung zählen solle....+
hat davon schon jemand was gehört?

liebe grüße

moni:lookaround:

Friedel
22.04.2002, 21:22
hallo Moni,
das Sozialgericht Dortmund hat anfang des Jahres ein Urteil gefällt, das Aussagt, das ach wenn bei vorangegangen Begutachtungen in die falsche Pflegestufe eingestuft wurde, dieses nicht mehr Rückgängig gemacht werden kann, Vertrauensschutz, (Urteil vom 31.01.2002, Az.: S 12 P 149/00).
Das Urteil ist Rechtskräftig.
Wir Klagen sebst jetzt seit ca. 3 Jahren und warten seit Vier Monaten auf einen Termin beim Landessozialgericht.
Gruß Friedel